Ich-AG für Rentner

Hallo Experten,
kann mir jemand sagen, was ein Rentner beachten muss, wenn er eine Ich-AG gründen will?
Danke im Voraus.

zombye

Hallo zombye :smile:

hast Du als Rentner Anspruch auf Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld? Wenn nicht, dann musst Du gar nichts beachten, weil Du keine Ich-AG gründen kannst. Dies ist nur eine Beihilfe für Arbeitslose, die sich mit angeblich geringem Aufwand und unbürokratisch selbständig machen wollen, um damit der Arbeitslosigkeit zu entgehen.

Von daher geh ich mal davon aus, dass Du kein potenzieller Ich-AG-Gründer sein wirst.

Sollte ich hier eines besseren belehrt werden, kann ich allerdings gern mit allen möglichen Tipps parat sein. Ich bin eine kürzlich gegründete Ich-AG und mach mich auch grad in allen Belangen schlau.

Gruß

Heidrun

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Hallo Heidrun,

danke für Deine Tips.
Es geht hier weniger um mich als um einen Rentner, der für mich eine einmalige Arbeit verrichten soll (und will) und den ich davor schützen muss, von meinen bescheuerten Nachbarn wegen Schwarzarbeit angezeigt zu werden, wobei ich natürlich dann auch etwas abbekäme. Aber das ist wohl weniger Dein Thema.
Vielen Dank nochmal

Tschüss
zombye

Hallo zombye,

wie gesagt, eine Ich-AG kann der Rentner in keinem Falle gründen, aber er kann sich ja etwas (im gesetzlichen Rahmen, der mir nicht bekannt ist) zu seiner Rente hinzuverdienen. Dann kommt es auf die Art der Tätigkeit an, die er für Dich ausüben soll. Sind es handwerkliche oder andere normale Serviceleistungen, kann er sich sicherlich beim Ordnungsamt einen Gewerbeschein holen (Kosten hier in Hannover z. B. ca. 35 Euro). Wenn es eine einmalige Tätigkeit ist, dann schreibt er Dir dann nach deren Verrichtung eine Rechnung. Er gilt (wenn sein Jahreseinkommen durch selbständige Tätigkeit 16.250 Euro nicht übersteigt, was ich nicht annehme) als Kleinunternehmer, sollte dann auf der Rechnung also keine Umsatzsteuer ausweisen. Am Ende des Jahres gibt er eine Einkommenssteuererklärung ab (ich weiß allerdings nicht, welche Anlage er da nun besonders beachten muss) und gibt dort das bei Dir erzielte Einkommen an. Er muss (wenn man von einem kleinen Auftrag, der nicht viel einbringt, ausgeht) auch keine Gewerbesteuern bezahlen, nur halt eine Einnahmen-Überschussrechnung machen und Einkommenssteuer auf das bei Dir verdiente Geld bezahlen.

Vielleicht könntest Du ihn als Rentner auch kurzfristig bei Dir einstellen (Minijob), aber da Du nicht schreibst, ob Du als Privatperson ihn beschäftigen willst oder als Arbeitgeber, weiß ich nicht, ob sich das lohnen würde.

Vielleicht magst Du mir ja eine Mail schreiben, in der Du mir die näheren Umstände erläuterst. Ich weiß zwar nicht, ob ich Dir in allen Belangen weiterhelfen kann, aber versuchen kann ich es.

Ansonsten möcht ich ein wenig meckern über die Aussage, „Aber das ist wohl weniger Dein Thema.“ Du hast gefragt, was ein Rentner beachten muss, der eine Ich-AG gründen will, und ich habe Dir geantwortet, dass ein Rentner keine Ich-AG gründen kann.

Aber vielleicht helfen Dir ja die obigen Zeilen schon ein wenig weiter.

Gruß und schönen Abend noch

Heidrun :smile:

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Hallo Heidrun,

zunächst ein tiefer Kniefall wegen des Satzes „Das ist wohl nicht Dein Thema“. Gemeint war damit die Begründung für meine Anfrage, nämlich dass es dabei um den Schutz des Rentners vor einer Anzeige wegen Schwarzarbeit geht.
Du hast Dir sehr viel Mühe gegeben, um mir zu helfen und dafür bin ich Dir dankbar. Umso peinlicher ist das, was mir das Finanzamt auf meine entsprechnede Anfrage mitgeteilt hat:
Ich soll den Fall kurz schildern, meine Steuernummer, die Adresse des Rentners und die Lohnsumme (150 €)angeben und das wars. Mit Steuerforderungen bräuchte ich nicht zu rechnen.
Und da gibt es doch Menschen, die das Finanzamt für eine Art legalisierter Raubritterinstitution halten.

Also nochmals vielen Dank und herziche Grüsse

zombye