Hallo Leute!
Auch Hallo,
Habe im Archiv schon einiges gefunden. Aber es ist mir noch
nicht ganz klar:
Na dafür sind wir ja da!
Kann ich eine Fa. beispielsweise „Bestattungsinstitut Lautlos“
nennen, oder muß daran der eigene Name angehängt werden? z.B.
„Bestattungsinstitut Lautlos, Otto Müller“?
Hier kann ich dir aus eigener Erfahrung einiges berichten.Hab auch noch irgendwo nen tollen Artikel dazu. Schau mal, ob ich ihn wiederfinde *such*kram*ratlos-am-kopf-kratz*:
Ich gehe davon aus, daß du als Gewerbetreibender unterwegs bist.
Du darfst dein Unternehmen nennen wie du willst, du darfst sogar ein Logo haben, zuzüglich zu deinem eigenen Namen (Bestes Beispiel Gaststätten. Welcher Wirt benennt seine Kneipe schon nach sich selbst?). In Geschäftspapieren (Rechnungen, Schriftwechsel etc.) muß zu diesem Fantasienamen aber auch dein eigener Vor- und Zuname auftauchen. Wenn auch nur ganz klitzeklein (siehe Kleingedrucktes hihi), da du z.B. für Schäden ja auch persönlich haften mußt! Das ist bei GmbH’s z.B. anders, da haftet die Firma mit ihrem Namen und nicht der Besitzer. In Werbematerial allerdings darfst du auch ohne deinen Namen mit dem Fantasienamen und deinem Logo werben. Und das aus ganz einfachem Grunde:
Weil Werbung ja erst Geschäftsbeziehungen anbahnen soll.
Wenn ich z.B. Werbebroschüren verteile oder Prospeckte
versende: Muß dann neben dem Firmennahmen auch der
Betriebsinhaber oder Geschäftführer der Fa. angegeben sein?
Siehe oben.
Danke im voraus,
gerne wenn’s hilft.
celo
j.