Hallo,
als Kleinunternehmer darf ich mir ja ein Phantasielogo ausdenken bzw einen Phantasiefirmennamen wenn dieses noch nicht geschützt sind. Der Vor- und Zuname sollte hierbei deutlich erkennbar sein habe ich gelesen.
Was ist wenn ich z.B. Karl Klausen heisst und als Logo einfach „KK-Supertoll“ nehme und meinen vollständigen Namen natürlich in der Anschrift nenne. Wäre dies ok oder ist es zwingend das mindestens der Nachname voll ausgeschrieben bestandteil des Logos sein?
Danke
Grüße