Gewerblicher Verkäufer - Versandrisiko

Hallo w-w-w’ler,

ich habe bei ebay was erstanden und zwar von einem gewerblichen Verkäufer. Nun bietet er versicherten und unversicherten Versand an und schreibt dazu, dass ich bei unversichertem Versand das Versandrisiko trage. Ist dem wirklich so? Kann er das Risiko von seiner Seite ausschließen???

Danke im Voraus für Eure Antworten.

gruß
vergessen

Hi,

er bietet dir doch den versicherten Versand an, also schließt er doch das Versandrisiko nicht aus.

Wenn du allerdings Geld sparen willst, kannst du das nur auf Kosten des Risikoübergangs auf dich, das ist völlig normal und erlaubt.

Grüße
Michael

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Kann er das Risiko von seiner Seite
ausschließen???

nein
ein gewerblicher VK ist bis der K die Ware hat verantwortlich dafür, ob se also ankommt ist sein Problem.

Gewerbliche VKs die schon sowas anbieten sind doch unseriös und kennen ihre Pflichten nicht.

unversichert abschicken kann er, aber das verlustrisiko auf sie abschieben kann er nicht.

mfg
lilly

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Kollege da irrst du:

Unterweisung Recht 1.Stunde:

Das BGB ist „wandelbares Recht“. Das heißt BGB tritt nur in Kraft, wenn nichts anderes (z.B. in AGB´s) vereinbart.

Außerdem findet ja die Versandänderung auf ausdrücklichen Wunsch „Bestellung“ des Kunden hin statt. also auch die Konsequenzen aus dieser Vertragsänderung gehen dann zu lasten des Kunden.

Da regelt das BGB unter anderem: Daß bei Vertragsänderung auf Verlangen eines der Parteien, die Änderung nur akzeptiert werden muss, wenn sie den anderen nicht schlechter stellt als vorher. (sinngemäß)

gruss

Hallo,

also kann der (gewerbliche) Händler dadurch das Versandrisiko abwälzen, das er versicherten und unversicherten Versand anbietet und quasi den Kunden entscheiden lässt?

Grüße,Sven.

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Hallo,

also kann der (gewerbliche) Händler dadurch das Versandrisiko
abwälzen, das er versicherten und unversicherten Versand
anbietet und quasi den Kunden entscheiden lässt?

Grüße,Sven.

Hallo,

danke erst mal für die schnellen Antworten. Das war auch der Punkt, wo ich ins Grübeln kam. Ich wähle dann doch den versicherten Versand. Sicher ist sicher…

Gruß und schönes Wochenende
vergessen

Das BGB ist „wandelbares Recht“. Das heißt BGB tritt nur in
Kraft, wenn nichts anderes (z.B. in AGB´s) vereinbart.

Das kann man so nicht stehen lassen. Dispositiv („wandelbar“) ist überhaupt nur das Schuldrecht, nicht das gesamte BGB.

Auch im SchuldR gelten aber Einschränkungen. Und der Hinweis auf das AGB-Recht war auch richtig, denn einiges kann zwar abbedungen werden, aber eben nicht mehr AGB. Wofür sonst gibt es denn die §§ 305 ff. BGB?

Da regelt das BGB unter anderem: Daß bei Vertragsänderung auf
Verlangen eines der Parteien, die Änderung nur akzeptiert
werden muss, wenn sie den anderen nicht schlechter stellt als
vorher. (sinngemäß)

Und falsch. Man kann nicht verlangen, dass eine Änderung des Vertrages akzeptiert wird. Welchen Sinn macht ein Vertrag, wenn die eine Seite von der anderen (ohne weiteres) eine Änderung verlangen kann?

Für § 474 gilt übrigens, dass abweichende Vereinbarungen (die natürlich nicht nachträglich „verlangt“ werden können) zum Nachteil des Verkäufers unwirksam sein können (je nach Inhalt der Änderung, z.B. wenn sie die Hauptleistungspflichten betrifft), Palandt § 474 Rn. 6. Vgl. auch § 475.

Hi,

danke erst mal für die schnellen Antworten. Das war auch der
Punkt, wo ich ins Grübeln kam. Ich wähle dann doch den
versicherten Versand. Sicher ist sicher…

Mach es definitiv nicht , denn dann trägst du freiwillig Kosten, die du nicht tragen musst!

um ein anderes Forum zu zitieren:

------------Schnipp--------------------

Grundsätzlich tragen beim Kauf Verkäufer und Käufer das Risiko von zufällligem (d.h. unverschuldetem) Verlust/Beschädigung der Kaufsache bis zum bzw. ab dem Zeitpunkt des „Gefahrenübergangs“.

Beim Kauf geht die Gefahr grundsätzlich „mit der Übergabe der verkauften Sache“ auf den Käufer über, § 446 BGB. Beim Verbrauchsgüterkauf ( Unternehmerverkauf beweglicher Sachen an Verbraucher ) gilt auch beim Versand nichts anderes, § 474 BGB.

Auf von dieser Regelung zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Transporthaftungsvereinbarungen ( „Verbraucher trägt Versandrisiko!“) kann sich der Unternehmer gemäß § 475 BGB nicht berufen (gleichgültig, ob die Haftungsübernahmebestimmung per AGB-Einbezieheung vereinbart wurde, oder ob es sich um eine (den AGB-Vorschriften nicht unterworfene) Individualabrede handelt.)

Wer beim Versand durch gewerbliche Verkäufer also freiwilig die Kosten für eine Versicherung des Risikos des Verkäufers bei der Versendung zu übernehmen verspricht, ist „selbst Schuld“.

------------Schnapp--------------------

Gruß
Falke

Wer beim Versand durch gewerbliche Verkäufer also freiwilig
die Kosten für eine Versicherung des Risikos des Verkäufers
bei der Versendung zu übernehmen verspricht, ist „selbst
Schuld“.

willst du damit folgendes in den „tatsächlichen“ Kundenverkehr hieninbringen?:

  1. Versand sollte unversichert erfolgen, damit der Kunde die Versicherungs-Kosten spart.
  2. Der Versender sollte dann auch noch das Risiko für dieses Verlangen des Kunden tragen, weil dieser 2 euro sparen will?

das würde das aus für jeden versandhandel bedeuten.

Zudem programmiert man sich Ärger. Man bestellt doch weil man die Ware haben will und nicht weil man 10 Wochen warten will, bis endlich ein unversichertes Paket den Weg zum Kunden findet.

Außerdem gibt es keinen Tarif: frei unversichert, somit ist das mal wieder reines Jurastudentengfewäsch die Theorie udn Praxis noch nciht miteinander verknüpft haben.

gruss

Wer beim Versand durch gewerbliche Verkäufer also freiwilig
die Kosten für eine Versicherung des Risikos des Verkäufers
bei der Versendung zu übernehmen verspricht, ist „selbst
Schuld“.

willst du damit folgendes in den „tatsächlichen“ Kundenverkehr
hieninbringen?:

  1. Versand sollte unversichert erfolgen, damit der Kunde die
    Versicherungs-Kosten spart.

Ja - denn es ist lt. Gesetz die Pflicht des Versenders hierfür zu sorgen!!! Er (und nur er) muss sicherstellen, dass die Ware beim Kunden ankommt. Wie er das macht, ist sein Problem. Aber abwälzen kann er das Problem nun mal nicht! Hierüber gibt es inzwischen auch schon einige Abmahnungen!!! Nur zu!

  1. Der Versender sollte dann auch noch das Risiko für dieses
    Verlangen des Kunden tragen, weil dieser 2 euro sparen will?

Siehe oben! Der Versender trägt das Risiko und kann es lt. Gesetz nicht abwälzen. Der Verkäufer ist doch selber schuld, wenn er einen unversicherten Versand überhaupt anbietet!!! Und wenn der meint, dass er entgegen seinen Mitbewerbern sich mit illegalen Mitteln einen Rechtsvorteil sicher kann, bekommt zusätzlich schnell Ärger mit dem UWG und einigen Konkurrenten. Abmahungen sind dann nur das erste Problem!!

das würde das aus für jeden versandhandel bedeuten.

Nein - sonst gäbe es heute schon lange keine Versandhandel mehr. Das Gesetz ist nämlich nicht gerade neu!!!

Zudem programmiert man sich Ärger. Man bestellt doch weil man
die Ware haben will und nicht weil man 10 Wochen warten will,
bis endlich ein unversichertes Paket den Weg zum Kunden
findet.

Häää?? Was hat ein unversichertes Paket mit der Versanddauer zu tun??? Und was hat das mit dem Rechtsbruch des Versenders zu tun? Und den Rechten des Käufers???

Wenn du wenigstens behaupten würdest, das 2-wöchige Rückgaberecht bei gewerblichen Händlern (schon gehört davon?) wäre das Ende des Versandhandels, könnte ich dich noch verstehen. Das das obige ist jetzt wirklich Blödsinn!

Außerdem gibt es keinen Tarif: frei unversichert, somit ist
das mal wieder reines Jurastudentengfewäsch die Theorie udn
Praxis noch nciht miteinander verknüpft haben.

Noch so ein Blödsinn??? Ich kann sehr wohl auf der Post wählen zwischen versichertem und unversichertem Versand!!! Und nur weil du die Gesetzeslage nicht verstehst, nicht kennst oder bewußt den Kunden vorenthältst und damit verschaukelst, kannst du dich nicht mit „dummen Juragelaber“ rausreden…

Gruß
Falke

Unsinn
Hallo Oberlehrer,

offensichtlich hast DU keine Ahnung vom Recht. Ich empfehle mal die einschlägige Literatur zum BGB, damit du künftig weißt wovon du sprichst. (z.B. Bernd Rüthers, Allgemeiner Teil des BGB, Verlag C.H. Beck)

Inhaltlich wurde du ja bereits von anderen korrekterweise widerlegt.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

willst du damit folgendes in den „tatsächlichen“ Kundenverkehr
hieninbringen?:

  1. Versand sollte unversichert erfolgen, damit der Kunde die
    Versicherungs-Kosten spart.
  2. Der Versender sollte dann auch noch das Risiko für dieses
    Verlangen des Kunden tragen, weil dieser 2 euro sparen will?

das würde das aus für jeden versandhandel bedeuten.

ich hoffe du bist kein gewrblicher verkäufer :wink:

  1. seriöse verkäufer verschicken ihre waren immer versichert, alles andere wäre dumm
    (ohne unterschrift des kunden für den warenerhalt haben sie nie einen beweis das die ware auch ankam, und gewerbl. vks haften nunmal dafür)
  2. haben großhändler bessere tarife mit den spediteuren (amazon, otto, quelle etc.)
  3. trägt der kunde die kosten, weil es ein ‚unversichert‘ von vornerein schon nicht gibt
  4. war das schon immer so… der versandhandel stört sich also nicht an deine prognose :wink:

mfg
lilly