Wer beim Versand durch gewerbliche Verkäufer also freiwilig
die Kosten für eine Versicherung des Risikos des Verkäufers
bei der Versendung zu übernehmen verspricht, ist „selbst
Schuld“.
willst du damit folgendes in den „tatsächlichen“ Kundenverkehr
hieninbringen?:
- Versand sollte unversichert erfolgen, damit der Kunde die
Versicherungs-Kosten spart.
Ja - denn es ist lt. Gesetz die Pflicht des Versenders hierfür zu sorgen!!! Er (und nur er) muss sicherstellen, dass die Ware beim Kunden ankommt. Wie er das macht, ist sein Problem. Aber abwälzen kann er das Problem nun mal nicht! Hierüber gibt es inzwischen auch schon einige Abmahnungen!!! Nur zu!
- Der Versender sollte dann auch noch das Risiko für dieses
Verlangen des Kunden tragen, weil dieser 2 euro sparen will?
Siehe oben! Der Versender trägt das Risiko und kann es lt. Gesetz nicht abwälzen. Der Verkäufer ist doch selber schuld, wenn er einen unversicherten Versand überhaupt anbietet!!! Und wenn der meint, dass er entgegen seinen Mitbewerbern sich mit illegalen Mitteln einen Rechtsvorteil sicher kann, bekommt zusätzlich schnell Ärger mit dem UWG und einigen Konkurrenten. Abmahungen sind dann nur das erste Problem!!
das würde das aus für jeden versandhandel bedeuten.
Nein - sonst gäbe es heute schon lange keine Versandhandel mehr. Das Gesetz ist nämlich nicht gerade neu!!!
Zudem programmiert man sich Ärger. Man bestellt doch weil man
die Ware haben will und nicht weil man 10 Wochen warten will,
bis endlich ein unversichertes Paket den Weg zum Kunden
findet.
Häää?? Was hat ein unversichertes Paket mit der Versanddauer zu tun??? Und was hat das mit dem Rechtsbruch des Versenders zu tun? Und den Rechten des Käufers???
Wenn du wenigstens behaupten würdest, das 2-wöchige Rückgaberecht bei gewerblichen Händlern (schon gehört davon?) wäre das Ende des Versandhandels, könnte ich dich noch verstehen. Das das obige ist jetzt wirklich Blödsinn!
Außerdem gibt es keinen Tarif: frei unversichert, somit ist
das mal wieder reines Jurastudentengfewäsch die Theorie udn
Praxis noch nciht miteinander verknüpft haben.
Noch so ein Blödsinn??? Ich kann sehr wohl auf der Post wählen zwischen versichertem und unversichertem Versand!!! Und nur weil du die Gesetzeslage nicht verstehst, nicht kennst oder bewußt den Kunden vorenthältst und damit verschaukelst, kannst du dich nicht mit „dummen Juragelaber“ rausreden…
Gruß
Falke