Rechtliche Wirkung von Schlüsselübergabe

Hi liebe Experten, ich hab da ein interessantes Beispiel:

Einem Mieter wurde gekündigt (Nichtgezahlte Miete). Die Kündigung wurde schriftlich angenommen, und auf wiederspruch verzichtet.
1 Tag nach Ablauf des Mietverhältnisses wurde 1 Schlüssel von einem der beiden dort wohnenden GEschwister ausgehändigt.

In der Wohnung fehlen viele Möbel, jedoch liegen noch einige Klamotten rum, und einige Möbelstücke stehen noch da.

Jetzt kommt das zweite Geschwisterteil an und behauptet, dass sie noch „Wohnrecht“ hätte, und die Vermieter erst eine Räumungsklage durchführen müssten.

Meiner Ansicht nach müsste das Mietsverhältniss durch die Schlüsselübergabe beendet sein, insbesondere da eine bestätigte Kündiung vorliegt. EIne Haftung dürfte es höchstens im Innenverhältnis geben, was meinen die Experten?

Vielen Dank

Marlon Jung
P.s. Rächtschreibfehler darf der Finder behalten :wink:

Hallo Marlon,

keine Angst, Hape Kerkeling schläft heute mal aus.

Wenn da einer drin bleibt und drauf beharrt, wird es wohl schwer sein, ihn mit dem Argument Schlüsselübergabe rauszujagen.

Man könnte ihm höchstens Druck machen, indem man ihm ankündigt, dass man genau dies tue - also Räumungsklage - und mit weiteren Kosten droht.

Aber an den Haaren rausziehehn kann man ihn schlecht…

Gruß!

Horst

Das Problem bei diesem „Fallbeispiel“ ist, dass seit Schlüsselübergabe 3 Tage vergangen waren, ohne dass der zweite MIeter (steht nicht im Mietvertrag) sich blicken ließ. Mitlerweile war das Schloss ausgewechselt…

Naja, zum Glück scheint sich der „hypothetische“ Mieter damit zu begnügen die restlichen Wertsachen aus der Wohnung zu holen.
Was bedeutet, dass etwa ein LKW voll UNrat aus Keller/Dachboden zurückbleiben dürfte…

Thanx for answers,
Marlon

Hallo Marlon,

keine Angst, Hape Kerkeling schläft heute mal aus.

Wenn da einer drin bleibt und drauf beharrt, wird es wohl
schwer sein, ihn mit dem Argument Schlüsselübergabe
rauszujagen.

Man könnte ihm höchstens Druck machen, indem man ihm
ankündigt, dass man genau dies tue - also Räumungsklage - und
mit weiteren Kosten droht.

Aber an den Haaren rausziehehn kann man ihn schlecht…

Gruß!

Horst

Jetzt kommt das zweite Geschwisterteil an und behauptet, dass sie noch „Wohnrecht“ hätte, und die Vermieter erst eine Räumungsklage durchführen müssten.

Der VM hatte ja hoffentlich formell korrekt gegenüber seinem Vertragspartner/seinen Vertragspartnern gekündigt. Der Vertragspartner ist z.B. auch für die Rückgabe in von Sachen und Personen geräumtem Zustand verantwortlich.

Das Geschwisterteil müsste sein „Wohnrecht“ ggfs. beweisen > z.B. dadurch dass sie einen entsprechenden Mietvertrag vorweisen kann.
Auch wenn tatsächlich kein Anspruch auf die Wohnung besteht, würde zwar der VM ggfs. erst auf Räumung klagen müssen - also Zeitgewinn für das Geschwisterteil. Aber die Folgen scheinen nicht bedacht, denn sämtliche nicht unerhebliche Kosten müsste Wohnungsbesetzerin tragen - wenn sie sich wirklich unberechtigterweise geweigert hätte freiwillig auszuziehen.

Wie so oft bei solchen real garnicht existierenden Mietern ist eine Drohung von Zwangsräumung und den dadurch entstehenden Kosten zwecks „fehlender Masse“ keine echte Drohung, Menschen ohne Besitz haben ja nix mehr zu verlieren.

Naja, danke für Eure Beiträge, der Vermieter scheint ja zumindestens rechtlich korrekt gehandelt zu haben, und darauf kommt es an…

Gruß Marlon