Hi liebe Experten, ich hab da ein interessantes Beispiel:
Einem Mieter wurde gekündigt (Nichtgezahlte Miete). Die Kündigung wurde schriftlich angenommen, und auf wiederspruch verzichtet.
1 Tag nach Ablauf des Mietverhältnisses wurde 1 Schlüssel von einem der beiden dort wohnenden GEschwister ausgehändigt.
In der Wohnung fehlen viele Möbel, jedoch liegen noch einige Klamotten rum, und einige Möbelstücke stehen noch da.
Jetzt kommt das zweite Geschwisterteil an und behauptet, dass sie noch „Wohnrecht“ hätte, und die Vermieter erst eine Räumungsklage durchführen müssten.
Meiner Ansicht nach müsste das Mietsverhältniss durch die Schlüsselübergabe beendet sein, insbesondere da eine bestätigte Kündiung vorliegt. EIne Haftung dürfte es höchstens im Innenverhältnis geben, was meinen die Experten?
Vielen Dank
Marlon Jung
P.s. Rächtschreibfehler darf der Finder behalten