mündlicher mietvertrag?

Hallo,

nehmen wir mal an, dass eine Person eine Wohnung gemietet hat. Er ist also der Hauptmieter. Er vermietet zwei Zimmer unter. Als ein untermieter auszieht sucht einen neuen und findet einen. Dieser zieht ein, ein Mietvertrag wird nur mündlich gemacht(zwei Zeugen sind vorhanden), da der Hauptmieter den neuen Untermieter kennt. Der neuer Untermieter zieht aber nach einer Woche wieder aus. Er zahlt aber nur die hälfte der Miete und weigert sich den Rest zu zahlen, da ja kein schriftlicher Mietvertrag zu Stande gekommen ist.

Hat der mündliche Mietvertrag gar keine rechtliche Wirkung, kann der Untermieter irgendwas machen?

Würde mich freuen, wenn paar Antworten kommen.

Mfg, Gleb Spolwind

Ein mündlicher Vertrag ist genauso bindend wie ein schriftlicher.
Die praktische Durchsetzung scheitert aber i.d.R. an der Beweisbarkeit.

Ohne Zusatzvereinbarungen durch einen schriftlichen Mietvertrag gilt im Zweifel aber nur das „nackte“ Recht des BGB > Mietverhältniss ab § 535 ff
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
z.B. müsste der Untermieter auch die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten (§ 573), ein vorzeitiger Auszug entbindet nicht von der Mietzahlungspflicht (§ 537)

Ggfs. müsste der Unter-Vermieter Zahlungsklage einreichen (wenn er meint, den Sachverhalt einem Richter glaubhaft machen zu können > Zeugen)