Hallo liebe Experten,
ich suche Näheres über das Erstellen von Gutachten beim Sozialgericht welches vor der mündlichen Verhandlung erstellt wird (§ oder Verordnungen, Buch oder Internet).
Es geht darum, bei der Gutachteruntersuchung vor der mündlichen Verhandlung wurde ein Gutachten über die bestehenden Krankheiten gemacht.
Da wurden z.B. die Herztöne, der Blutdruck und die Herzfrequenz gemessen , sonst nichts in Sachen Herz, Dauer insgesamt 5 Minuten oder waren es nur 3 Minuten???!
Es wurde alles mögliche noch gemacht, so die OP-Narben vermessen…was soll das bringen??? und so in der Art ging es weiter ca. 40 min.
In der Anhörung vor Gericht ging es jetzt in der Hauptsache aber um das Belastungs-EKG, wonach ausschliesslich der Grad der Behinderung festgelegt wurde und wieder festgestellt wurde, weil es so im Gutachten steht.
Wie kann ein Gutachter dann feststellen, welche Belastung JETZT gegeben ist ohne jemals ein EKG bzw. ein Belastungs-EKG gemacht zu haben?? Der Gutachter hat nur nach den vorhandenen Arztberichten den Grad der Behinderung festgelegt. Die Arztberichte sind bis zu 2 Jahre alt, der jüngste stammt vom Januar 2002.
Ok, das ist auch eine Bemessungsgrundlage, aber warum wurde dann der ganze andere Firlefanz gemacht mit der Untersuchung, welches überhaupt nichts zur Sache beitragen kann?? Der Gutachter machte sich nicht einmal die Mühe um das tatsächliche Gewicht und Grösse fachmännisch festzustellen, obwohl die Messmittel dazu im Zimmer standen, sondern begnügte sich mit Befragung…reicht das für ein ordentliches Gutachten??? Als Grundlage für das Gewicht meine Hauswaage die in jeder Arztpraxis verboten ist, weil nicht eichfähig?
Ich bedanke mich schon im voraus
Gerd Vergin