Fragen zu Gutachten

Hallo liebe Experten,
ich suche Näheres über das Erstellen von Gutachten beim Sozialgericht welches vor der mündlichen Verhandlung erstellt wird (§ oder Verordnungen, Buch oder Internet).
Es geht darum, bei der Gutachteruntersuchung vor der mündlichen Verhandlung wurde ein Gutachten über die bestehenden Krankheiten gemacht.
Da wurden z.B. die Herztöne, der Blutdruck und die Herzfrequenz gemessen , sonst nichts in Sachen Herz, Dauer insgesamt 5 Minuten oder waren es nur 3 Minuten???!
Es wurde alles mögliche noch gemacht, so die OP-Narben vermessen…was soll das bringen??? und so in der Art ging es weiter ca. 40 min.
In der Anhörung vor Gericht ging es jetzt in der Hauptsache aber um das Belastungs-EKG, wonach ausschliesslich der Grad der Behinderung festgelegt wurde und wieder festgestellt wurde, weil es so im Gutachten steht.
Wie kann ein Gutachter dann feststellen, welche Belastung JETZT gegeben ist ohne jemals ein EKG bzw. ein Belastungs-EKG gemacht zu haben?? Der Gutachter hat nur nach den vorhandenen Arztberichten den Grad der Behinderung festgelegt. Die Arztberichte sind bis zu 2 Jahre alt, der jüngste stammt vom Januar 2002.
Ok, das ist auch eine Bemessungsgrundlage, aber warum wurde dann der ganze andere Firlefanz gemacht mit der Untersuchung, welches überhaupt nichts zur Sache beitragen kann?? Der Gutachter machte sich nicht einmal die Mühe um das tatsächliche Gewicht und Grösse fachmännisch festzustellen, obwohl die Messmittel dazu im Zimmer standen, sondern begnügte sich mit Befragung…reicht das für ein ordentliches Gutachten??? Als Grundlage für das Gewicht meine Hauswaage die in jeder Arztpraxis verboten ist, weil nicht eichfähig?

Ich bedanke mich schon im voraus

Gerd Vergin

Hallo Gerd!
Ich habe auch Ärger mit der Feststellung des Behinderungsgrades.
Bin deswegen zum Anwalt und habe mir von mehreren Rat eingeholt.
Fazit der ganzen Sache:
Der Betroffene kann jederzeit ein Gegengutachten eines Arztes seiner Wahl machen lassen. Der Vorteil habe ich mir sagen lassen liege darin, daß beim Gegengutachten Fachärzte aufgesucht werden können. Die medizinische Gutachter beim Sozialgericht sollen angeblich Allgemeinmediziner sein.

der Grad
der Behinderung festgelegt wurde und wieder festgestellt
wurde, weil es so im Gutachten steht.

Versteh ich das richtig, der Behinderungsgrad hat sich durch die Verhandlung nicht geändert, aufgrund des med. Gutachtens vom Amtsarzt?

Wie kann ein Gutachter dann feststellen, welche Belastung
JETZT gegeben ist ohne jemals ein EKG bzw. ein Belastungs-EKG
gemacht zu haben??

Eigentlich gar nicht.

reicht das für ein ordentliches
Gutachten???

Was Du geschildert hast reicht an sich nicht für ein ordentlich durchgeführtes Gutachten. Wie gesagt Du kannst Gegengutachten machen lassen und diese werden vom Gericht in der Verhandlung mit anerkannt. Aber ich denke noch genauere Informationen und die weitere Vorgehensweise, werden Dir Dein Anwalt in Zusammenarbeit mit Fachmedizinern geben können.
Ich hoff ich konnt Dir etwas helfen und drück Dir die Daumen
Natascha

Hallo Natascha,

ich war bereits mit einem Anwalt bei der Verhandlung und wir haben auch ein Gegengutachten gefordert und wird auch gemacht…Gericht hat zugestimmt.
Trotzdem wird nach meiner Erfahrung mehr Gewicht auf das amtliche Gutachten Wert gelegt als auf unser Privatgutachten.
Langsam könnte ich ein Buch über den gesamten Vorfall zur Feststellung der Behinderug schreiben.

Ich danke Dir für die Antwort

Gruss

Gerd

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Hi Gerd!
Ja das kenn ich, leider.
Ich hab heute durch Zufall eine Adresse bekommen, die Dir evtl. weiterhelfen kann.
Allgemeine Patientenvereinigung Marburg
Tel. 06421-64735 Mo- Fr 10-12 Uhr
Vielleicht wissen die noch was, bzw. dort kann man Dir Informationen über eine evtl. bestehende Patientenvereinigung in Deiner Nähe geben.
Vielleicht bringt’s was.
Gruß Natascha

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Hallo Gerd!
Ich habe auch Ärger mit der Feststellung des
Behinderungsgrades.

hallo Gerd,
da kann ich mit gleichem Text anschließen, obwohl ich schon eine Menge erreicht habe. Aber 2 Punkte sind nicht anerkannt worden, obwohl kein Arzt im Versorgungsamt mich gesehen hat, keiner mich befragt hat und bei den entsprechenden Ärzten keine Befundberichte eingeholt wurden – einfach ist keine Lebensqualitätsbeeinträchtigung … ein Wort, womit versucht wird, alles totzuschlagen.

Ich bin heute bei einem Anwalt über den VdK und es beginnt die nächste Stufe des Verfahrens – eine unendliche Geschichte.,…

Den Tipp von Natasche finde ich super, habe ich mir gleich notiert.

Ich wünsche dir viel Erfolg
Chris