Hi Ann!
Vorab: Um eine Art „Brainstorming“ zu produzieren, habe ich die anderen Antworten noch nicht gelesen. Ich mache es aber im Anschluß zu meinem Posting.
wäre es machbar/sinnvoll,
diesen jungen menschen unter betreuung stellen und ihn
therapieren zu lassen?
Ich würde es auf jeden Fall tun. Als ich die Ausbildung zur Krankenschwester machte (in München, nämlich), hatten wir Einsatz in der Psychiatrie. Und dort wurde uns eingebläut, daß als Patient kommt dort nicht nur wer von einem (Haus-, sog. Allgemein) Arzt eingewiesen wird, sondern auch wer für sich selbt oder seiner Umgebung eine Gefährdung darstellt (zB. Gewalt anwendet). Ich erinnere mich noch sehr gut daran, als uns ein (für mich unglaublichen) Beispiel für Einweisung in einer psychiatrische Klinik genannt wurde: Wer 1000 mal bei Schwarzfahren erwischt wird, kommt ein Aufnahmegespräch durchaus in Frage!!! (Eine andere Möglichkeit in einem psych. Krankenhaus eingewiesen zu werden ist, durch das sog. „Zwangseinweisung“. Das darf nur einen Richter machen und entlassen wird der Pat. erst, wenn der Richter es ebenfalls zustimmt. Aber da liegen andere Motiven zugrunde und es ist ein anderes Thema).
würde die betreuung eine dringend notwendige (jetzt aber
abgelehnte) therapie möglich machen?
Ich glaube im Rahmen der Betreuung wird eh eine Therapie durchgeführt, oder???
und wenn ja, wie wird gewährleistet, daß die betreuung nur
temporär ist, d.h. daß das ziel dieser aktion wirklich sein
soll, dem jungen menschen zu einem mündigen, selbständigen und
am besten auch zu einem erfüllten glücklichen leben zu
verhelfen?
Das Ziel einer jeglichen Therapie ist, der Mensch genesen zu lassen. Wenn das erreicht wird, steht der Entlassung nichts mehr im Wege. Das kannst du aber ansprechen, wenn Du zu diesem Termin gehst (siehe Unten)
Anders, wenn der Patient in die forensische Abteilung eingewiesen wird: Evtl hat er dann eine Strafe zu sitzen… Es werden immer wieder „Test“ (zB u.a. im Form von Gesprächen) durchgeführt. Und in dessen Rahmen wird seitens mehrere Fachleute aus veschiedenen „Gebieten“ entschieden, ob er aus dem krankenhaus entlassen werden kann/darf/soll oder nicht.
wie müßte man vorgehen?
An Deiner Stelle würde ich mich in das nächstgelegene Bezirkskrankenhaus anmelden und um ein Termin bitten. Und dort kannst du dann, mit einem Artz (auch anonym) diesen Fall genauer besprechen. Dafür hätte ich mir eine Liste aufgestellt, mit genauer Angaben wo was wann und wie geschah, damit stichfeste Hinweise/Beispiele vorhanden sind. Und auch dann kannst du das o.g. mit dem behandelnden Arzt besprechen.
wer darf sowas beantragen?
Jeder Mensch, der so etwas beobachtet. Was gemacht wird entscheiden ja eh die Ärzten.
danke schon mal für eure antworten.
Gerne! Ich hoffe ich habe ein bißchen weiter geholfen!
Schöne Grüße aus Nürnberg
Helena
PS dia auch damals gelernt hat, daß in der BRD jedes 3. belegte Krankenhaus-Bett, in der psychiatrie ist.