mich würde interessieren ob der Händler/Lieferant von
Leuchtstoffröhren zur Rücknahme verpflichtet ist? Hat mir
jemand den Gesetztestext dazu?
unser Schadstoffmensch konnte mir auf die schnelle auch nicht sagen, ob es eine Rücknahmepflicht gibt. Er meinte aber, daß Du auf der sicheren Seite bist, wenn Du sie beim Schadstoffmobil abgibst.
Dort sollte man Dir auch sagen können, ob der Händler die Dinger üblicherweise zurücknehmen muß.
Alternativ, kannst Du mal bei Deinem kommunalen Entsorger nachfragen, die sollten es auch wissen.
In den Restmüll darf man diese Röhren wahrscheinlich nicht
werfen, wegen Schadstoffbelastung!
Hallo Tobi: In der Schweiz besteht Rücknahmepflicht des Händlers. Ich
nehme an in Deutschland ist es nicht anders. Meines Wissens enthalten
Leuchtstoffröhren Quecksilber! Gruss
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Also im Saarland gehört die Leuchtstoffröhre zum Ökomobil, in Regensburg zum Umweltmobil - und ganz grundsätzlich ganz offensichtlich zum Sondermüll. In einem Text bei google, den ich gelesen hab, stand, daß manche Händler die Lampen zurücknehmen. Allerdings stand da nichts davon, daß sie das tun müssen.
Hallo Tobi: In der Schweiz besteht Rücknahmepflicht des
Händlers. Ich
nehme an in Deutschland ist es nicht anders. Meines Wissens
enthalten
Leuchtstoffröhren Quecksilber! Gruss
Beim googeln habe ich auch heraus gefunden dass diese Rücknamepflicht in der Schweiz besteht. Nur über Deutschland eben nix. Trotzdem Danke!
Eigentlich ganz einfach:
Hi,
unabhängig jeglicher rechtlicher Regelungen:
Einfach in Bauhaus, Hornbach, Obi usw reinmarschieren und die alte Röhre in einen eigens dafür bereitstehenden Eimer in der Leuchtmittelabteilung stellen.
Das muss man sogar nicht einmal heimlich tun.
Gruss,
Im nächsen Jahr kommt wahrscheinlich das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (http://www.bmu.de/de/1024/js/download/elektro/), das diese Fragen umfassend regelt. Danach werden die Kommunen Sammelstellen für die in Frage kommenden Abfälle einrichten, die Entsorgung zahlen die Hersteller.
Möglicherweise ist für Deine Stadt bereits in der kommunalen Abfallsatzung geregelt, wie mit Leuchtstoffröhren (als Abfall) umgegangen werden muß. Zuwiederhandlung kann durchaus auf ein Bußgeld hinauslaufen.