Hallo miteinander,
ich habe das Problem, dass mein zuvoriger Arbeitsgeber mir kein Arbeitszeugnis ausstellen will… jedenfalls hat es den Anschein.
Mein befristeter Vertrag lief bis zum 30.4.02 (Dauer insgesamt: knapp 5 Monate mit einer Verlängerung, Beschäftigungsart: Kassiererin im Einzelhandel); bereits ca. 1 Monat zuvor (Ende März / Anfang April) habe ich meine Chefin darauf angesprochen, dass ich ein Arbeitszeugnis wünsche.
An meinem letzten Arbeitstag habe ich dann meine Sachen (Mitarbeiterkarte, Arbeitskleidung) abgegeben und bei ihr wieder nach dem Arbeitszeugnis gefragt. Sie meinte, es sei schon fix und fertig und im Personalbüro abholbar. Also bin ich dort hin und wollte es abholen - Problem war nur, dass die Frau von nichts wusste und deshalb natürlich kein Arbeitszeugnis für mich da war. Allerdings hat sie mir versprochen, es mir in den nächsten Wochen (ich glaube, sie sagte 2 Wochen, ich bin mir allerdings nicht mehr sicher) zu zuschicken.
Nach 4 Wochen (also Anfang Juni) war immer noch kein Arbeitszeugnis bei mir angekommen; deswegen bin ich wieder persönlich hin, um dort nachzufragen, was nun los ist. Uns wieder wusste dieselbe Frau angeblich nichts davon, dass ich ein Arbeitszeugnis möchte, obwohl ich erst 4 Wochen vorher sie persönlich darum gebeten habe. Und wieder versprach sie, es mir zuzuschicken.
Nun sind wieder 4 Wochen vorbei und ich habe natürlich kein Arbeitszeugnis erhalten. Ich gehe heute noch einmal hin zwecks Nachfrage - natürlich ohne großen Hoffnungen.
Ich habe den Tipp erhalten, ein Einschreiben mit der Forderung meines Arbeitszeugnisses dort hinzuschicken. Doch dafür möchte ich eben auch gewisse rechtliche Grundlagen einbringen, z.B. „nach § XY [irgendein Gesetz] sind Sie verpflichtet, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen“. Doch dazu brauche ich natürlich die genauen Paragraphen. Ich habe § 113 Gewerbeordnung, § 73 Handelsgesetzbuch und § 630 BGB gefunden; ferner soll in den tariflichen vereinbarungen (ich hatte einen tariflichen Arbeitsvertrag) noch etwas stehen. Ist das korrekt bzw. gibt es noch Ergänzungen?
An anderer Stelle habe ich etwas über ein „qualifizierendes Zeugnis“ gelesen. Wenn ich den Unterschied richtig begriffen habe, ist es doch so, dass nur in dem qualifizierten Zeugnis eine Bewertung stattfindet, das einfache Arbeitszeugnis dagegen so eine Art Arbeitsbestätigung ist. Irgendwie war mir bisher nicht bewusst, dass es derartige Unterschiede gibt - ich dachte, dass im Arbeitszeugnis automatisch eine Bewertung stattfindet. Schließlich heisst es bei den Bewerbungstipps immer, dass man Arbeitszeugnisse beilegen soll - und nicht qualifizierte Zeugnisse. Anscheinend ist die Alltagssprache da recht grob für diesen feinen Unterschied. Da das Personalbüro wahrscheinlich noch nichts hinsichtlich meines Arbeitszeugnisses gemacht hat, würde ich auch gern wissen, ob ich nun ein qualifiziertes Zeugnis (also ein Arbeitszeugnis mit Bewertung) verlangen kann, da ich eigentlich ein qualifiziertes Zeugnis wollte, aber nur ein Arbeitszeugnis (vergeblich) verlangt habe und mir der Unterschied erst jetzt richtig klar ist. Oder reicht der Hinweis, dass eine Bewertung enthalten sein soll?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Susanne / Manor