ich habe folgendes Problem:
Am 21.05.02 (also gestern) um ca. 19:45 Uhr habe ich meinen PKW beim KFZ - Meisterbetrieb Franz - Josef Peters abgestellt, um am nächsten Tag die Radlager vorne links und rechts erneuern zu lassen. Der Tageskilometerzähler stand auf 546 KM.
Am 22.05.02 (heute) um ca. 19:00 Uhr habe ich meinen PKW wieder abgeholt. Jetzt stand der Tageskilometerzähler auf 599 KM.
Der PKW stand unverschlossen und mit steckendem Schlüssel vor der Werkstatt des Herrn Peters.
Ich habe direkt den Tageskilometerzähler kontrolliert und dabei festgestellt, daß mit meinem Wagen ca. 44 KM gefahren wurde.
Da ich den Wagen noch waschen wollte, hatte ich mir eine Karte bei der zur Werkstatt gehörenden Dea Tankstelle für die Waschanlage gekauft. Vor der Fahrt in die Waschanlage habe ich den Wagen vom groben Schmutz befreien wollen, also bin ich erst zu den Druckreinigungsgeräten gefahren. Hier bemerkte ich, daß das Fenster auf der Fahrerseite nicht korrekt geschlossen war. Als ich es richtig schließen wollte, stellte ich fest, daß das Fenster verkantet in der Fassung saß. Ich habe das gleich dem Tankwart, Herrn Haulitsch, gemeldet. Da zu der Zeit gerade sehr großer Andrang an der Kasse herrschte, vereinbarten wir, daß ich erst mit dem Wagen in die Waschanlage fahre und er anschließend die Scheibe kontrolliert.
Herr Haulitsch hat mir dann um 20:00 Uhr bestätigt, daß sich die Scheibe beim Betätigen des Fensterhebers verkantet.
Dieses Verkanten hat zur Folge, daß sich das Fenster nur mit Zuhilfenahme der Hände korrekt verschließen läßt.
Nun meine Frage:
Besteht die Möglichkeit, daß mir der Schaden an der Scheibenhebeanlage ersetzt wird? Und wenn, was muß ich beachten?
Ich habe morgen bereits einen Termin mit Herrn Peters.
Ich wäre Euch für eine schnelle Antwort echt dankbar.
Danke schon mal im voraus.
Jörg Neuhoff