Werkstatt probleme

ich habe folgendes Problem:

Am 21.05.02 (also gestern) um ca. 19:45 Uhr habe ich meinen PKW beim KFZ - Meisterbetrieb Franz - Josef Peters abgestellt, um am nächsten Tag die Radlager vorne links und rechts erneuern zu lassen. Der Tageskilometerzähler stand auf 546 KM.

Am 22.05.02 (heute) um ca. 19:00 Uhr habe ich meinen PKW wieder abgeholt. Jetzt stand der Tageskilometerzähler auf 599 KM.

Der PKW stand unverschlossen und mit steckendem Schlüssel vor der Werkstatt des Herrn Peters.

Ich habe direkt den Tageskilometerzähler kontrolliert und dabei festgestellt, daß mit meinem Wagen ca. 44 KM gefahren wurde.

Da ich den Wagen noch waschen wollte, hatte ich mir eine Karte bei der zur Werkstatt gehörenden Dea Tankstelle für die Waschanlage gekauft. Vor der Fahrt in die Waschanlage habe ich den Wagen vom groben Schmutz befreien wollen, also bin ich erst zu den Druckreinigungsgeräten gefahren. Hier bemerkte ich, daß das Fenster auf der Fahrerseite nicht korrekt geschlossen war. Als ich es richtig schließen wollte, stellte ich fest, daß das Fenster verkantet in der Fassung saß. Ich habe das gleich dem Tankwart, Herrn Haulitsch, gemeldet. Da zu der Zeit gerade sehr großer Andrang an der Kasse herrschte, vereinbarten wir, daß ich erst mit dem Wagen in die Waschanlage fahre und er anschließend die Scheibe kontrolliert.

Herr Haulitsch hat mir dann um 20:00 Uhr bestätigt, daß sich die Scheibe beim Betätigen des Fensterhebers verkantet.

Dieses Verkanten hat zur Folge, daß sich das Fenster nur mit Zuhilfenahme der Hände korrekt verschließen läßt.

Nun meine Frage:
Besteht die Möglichkeit, daß mir der Schaden an der Scheibenhebeanlage ersetzt wird? Und wenn, was muß ich beachten?

Ich habe morgen bereits einen Termin mit Herrn Peters.

Ich wäre Euch für eine schnelle Antwort echt dankbar.

Danke schon mal im voraus.

Jörg Neuhoff

Hallo Jörg,

vorweg: Die namentliche Nennung Beteiligter ist in diesem Zusammenhang nicht hilfreich.

Zur Sache: Daß mit Deinem Auto offenkundig über das übliche Maß einer Probefahrt hinaus gefahren wurde, scheint mir erklärungsbedürftig zu sein. Frage also in der Werkstatt nach dem Grund. Vielleicht gab es mit den neuen Radlagern Probleme…

Was das alles mit der sich verkantenden Kurbelscheibe zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Weshalb glaubst Du, einen Erstattungsanspruch wg. der deshalb fälligen Reparatur zu haben? Wer soll für einen schadhaften Mechanismus an Deinem Auto haften außer Du selbst? Ich habe den Eindruck, daß Du Dich auf dünnes Eis begibst, wenn Du glaubst, die Werkstatt haftet dafür.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

wo soll da der kausale Zusammenhang zum Radlager bestehen? Wie willst du nachweisen, dass die Werkstatt etwas „kaputtgemacht“ hat?

Und die Probefahrt? gut 40 km sind zwar ordentlich, aber meines Erachtens nicht übertrieben. Einmal auf die Autobahn und zurück, schon hast du eine zig Kilometer.
Nimm mal an, die fahren nur 5 km und du bemerkst, dass an den neuen Radlagern irgendwas nicht stimmt. Dann möchte ich mal dein Geschrei hören von wegen: „Und richtig getestet haben sie es auch nicht“.

Gruss, Niels

Hallo Nils und Wolfgang,

  1. der Name ist selbstverständlich geändert.
  2. ich habe nicht vor mich über die gefahrenen Kilometer zu beschweren, obwohl das Testen von Radlagern keine derartig lange Probefahrt rechtfertigt.
  3. Mir geht es um den entstandenen Schaden an dem Elektrischenfensterheber, dieser war vor dem Werkstattbesuch noch tadellos in ordnung, dafür gibt es Zeugen. Nach dem Werkstattbesuch ist es nun nicht mehr möglich die Scheibe hoch oder runter zu fahren. Ich bin nicht gewillt mir von anderen Leuten mein KFZ beschädigen zu lassen und dann auch noch die Reperatur zu bezahlen.

Eure Antworten erwecken bei mir den Eindruck ich sei ein Schmarotzer der versucht auf anderer Leuts kosten seinen Wagen von schönheits Fehlern zu befreien.

Mir ist klar das die Beweislast wer den Schaden verursacht hat bei mir liegt, aber was muß ich beachten um nicht eventuelle Schadensersatzansprüche zu verwirken?

Danke für Eure Antworten

Jörg Neuhoff

Hallo Nils und Wolfgang,

Hi Jörg !

  1. der Name ist selbstverständlich geändert.

Du scheinst viel Phantasie zu haben :smile:

  1. ich habe nicht vor mich über die gefahrenen Kilometer zu
    beschweren, obwohl das Testen von Radlagern keine derartig
    lange Probefahrt rechtfertigt.

Aber der Wortlaut deines Ausgangsposting verleitet zu der Annahme, die 44 km Testfahrt seien auch Gegenstand der Beschwerde. Aussagen die nichts zur Sache tun, wirken nur verwirrend :smile:

  1. Mir geht es um den entstandenen Schaden an dem
    Elektrischenfensterheber, dieser war vor dem Werkstattbesuch
    noch tadellos in ordnung, dafür gibt es Zeugen. Nach dem
    Werkstattbesuch ist es nun nicht mehr möglich die Scheibe hoch
    oder runter zu fahren. Ich bin nicht gewillt mir von anderen
    Leuten mein KFZ beschädigen zu lassen und dann auch noch die
    Reperatur zu bezahlen.

Nunja, das würde ich auch nicht. Jedenfalls nicht so ohne Weiteres, Fahre mit der Mühle doch einmal zur DEKRA ( o.ä. ) und lass mal nachschauen, ob der ELFH nicht etwa durch Verschleiß oder Materialermüdung den Defekt erlitt. Pech: die zeitliche Überschneidung ist halt Zufall, aber kommt vor. Wenn natürlich der Gutachter dann feststellt, dass infolge Werkzeugeinwirkung o.ä. dort etwas grob verdrückt wurde, sieht das anders aus. Hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ? Die übernehmen alle Vorabkosten, wie etwa Gutachter und Anwalt, soweit nötig.

Eure Antworten erwecken bei mir den Eindruck ich sei ein
Schmarotzer der versucht auf anderer Leuts kosten seinen Wagen
von schönheits Fehlern zu befreien.

Nunja, wie ich oben schon sagte … Man sollte beim Formulieren möglichst genau darauf achten, dass Missverständnisse ausgeschlossen werden ( habe ich hier selbst auch schon erfahren müssen :wink:)

Mir ist klar das die Beweislast wer den Schaden verursacht hat
bei mir liegt, aber was muß ich beachten um nicht eventuelle
Schadensersatzansprüche zu verwirken?

s.o. Eventuell sind Zeugen vonnöten, die das Nichtfunktionieren bei Übernahme des KFZ bestätigen.

Danke für Eure Antworten

Jörg Neuhoff

Gruß HM

Hallo Nils und Wolfgang,

Hi Jörg !

Hi HM,

  1. der Name ist selbstverständlich geändert.

Du scheinst viel Phantasie zu haben :smile:

Eigentlich nicht, habe aber während meiner Weiterbildung ein Programm schreibem müssen das wilkürlich Namen vertauscht. Die Angabe KFZ - Meisterbetrieb ist aber richtig.

  1. ich habe nicht vor mich über die gefahrenen Kilometer zu
    beschweren, obwohl das Testen von Radlagern keine derartig
    lange Probefahrt rechtfertigt.

Aber der Wortlaut deines Ausgangsposting verleitet zu der
Annahme, die 44 km Testfahrt seien auch Gegenstand der
Beschwerde. Aussagen die nichts zur Sache tun, wirken nur
verwirrend :smile:

Stimmt, da habe ich wohl zu viele unwichtige Details gepostet.

  1. Mir geht es um den entstandenen Schaden an dem
    Elektrischenfensterheber, dieser war vor dem Werkstattbesuch
    noch tadellos in ordnung, dafür gibt es Zeugen. Nach dem
    Werkstattbesuch ist es nun nicht mehr möglich die Scheibe hoch
    oder runter zu fahren. Ich bin nicht gewillt mir von anderen
    Leuten mein KFZ beschädigen zu lassen und dann auch noch die
    Reperatur zu bezahlen.

Nunja, das würde ich auch nicht. Jedenfalls nicht so ohne
Weiteres, Fahre mit der Mühle doch einmal zur DEKRA ( o.ä. )
und lass mal nachschauen, ob der ELFH nicht etwa durch
Verschleiß oder Materialermüdung den Defekt erlitt. Pech: die
zeitliche Überschneidung ist halt Zufall, aber kommt vor. Wenn
natürlich der Gutachter dann feststellt, dass infolge
Werkzeugeinwirkung o.ä. dort etwas grob verdrückt wurde, sieht
das anders aus. Hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung
? Die übernehmen alle Vorabkosten, wie etwa Gutachter und
Anwalt, soweit nötig.

Bin zum Glück Rechtschutzversichert, habe die Versicherung zwar bisher noch nicht benötigt, aber sie beruhigt doch ungemein.

Eure Antworten erwecken bei mir den Eindruck ich sei ein
Schmarotzer der versucht auf anderer Leuts kosten seinen Wagen
von schönheits Fehlern zu befreien.

Nunja, wie ich oben schon sagte … Man sollte beim
Formulieren möglichst genau darauf achten, dass
Missverständnisse ausgeschlossen werden ( habe ich hier selbst
auch schon erfahren müssen :wink:)

**voller_einsicht_rot_werdend**

Mir ist klar das die Beweislast wer den Schaden verursacht hat
bei mir liegt, aber was muß ich beachten um nicht eventuelle
Schadensersatzansprüche zu verwirken?

s.o. Eventuell sind Zeugen vonnöten, die das
Nichtfunktionieren bei Übernahme des KFZ bestätigen.

Habe mir das Nichtfunktionieren durch den Tankwart vor Ort schriftlich bestätigen lassen.

Danke für Eure Antworten

Jörg Neuhoff

Gruß HM

Danke, Deine Antwort macht mir Mut.
Habe morgen noch einen Termin mit Herrn „Peters“, wollen versuchen das Problem im beiderseitigen Einverständnis zu regeln.

Gruß Jörg

Werkstatt probleme, KEINE Problem
Hallo

Ich hatte heute einen Termin mit Herrn „Peters“. Wir haben uns ca. 10 min darüber unterhalten wie der Schaden zu regulieren ist. Wir kamen zu dem Entschluß erstmal nachzusehen was überhaupt defekt ist. Also Werkzeug raus und gemeinsam rann an die Tür. Es Zeigte sich sehr schnell das es sich um normalen Verschleiß handelt. Also Fehler behoben und als es ans bezahlen ging erließ er mir die Rechnung mit dem Wunsch auf weitere gute Zusammenarbeit.

Gruß

Jörg