Namensrecht Kind

Hallo Experten,

man stelle sich folgende Situation vor:

Eltern, die verheiratet sind, haben noch keinen Familiennamen, d.h. jeder heisst noch so wie vorher (Meier und Müller).

Jetzt ist das Kind da und beide möchten, dass das Kind den Namen beider Eltern trägt. Vermutlich geht das nach aktuellem Namensrecht nicht mehr, oder? Kann man denn einen Namen auswählen (Meier) aber das Kind trotzdem Meier-Müller nennen. Etwa wie einen Künstlernamen? So dass das Kind z.B. in der Schule mit dem langen Namen angemeldet wird?

Gibt es da klare Regeln? Kann jemand mit Rat & Tat helfen?

Danke & Gruß
C.

Hi,

Eltern, die verheiratet sind, haben noch keinen Familiennamen,
d.h. jeder heisst noch so wie vorher (Meier und Müller).
Jetzt ist das Kind da und beide möchten, dass das Kind den
Namen beider Eltern trägt. Vermutlich geht das nach aktuellem
Namensrecht nicht mehr, oder?

Richtig, das ging nur zwischen '91 und '94.

Gruß,

Malte

Hallo!

Kann man denn einen Namen
auswählen (Meier) aber das Kind trotzdem Meier-Müller nennen.
Etwa wie einen Künstlernamen? So dass das Kind z.B. in der
Schule mit dem langen Namen angemeldet wird?

Kinder sollen aus guten Gründen keine Doppelnamen tragen. Da sollten sich die Eltern einfach mal einigen. Das Kind wird dann Müller oder Meier heißen, beim Vornamen hat’s ja auch schonmal geklappt, auch wenn man sich da ja vielleicht auf zwei Namen einigen konnten und sich jeder verwirklichen konnte, etwa „Horst Chantal“ oder dergleichen.

Florian.

Ergänzung
Hallo!

Noch ein kleiner Nachtrag: Geregelt ist das in § 1617 BGB. Absatz 1 bestimmt sehr deutlich, dass der Name des Vaters oder der Mutter gewählt werden muss, einigen sich die Eltern nicht innerhalb eines Monats, wird das Recht, den Namen zu bestimmen, durch das Familiengericht auf einen Elternteil übertragen, § 1617 Absatz 2 BGB. Wird binnen einer weiteren Frist keine Bestimmung getroffen, bekommt das Kind den Namen des Elternteils, dem das Familiengericht die Entscheidung über den Namen übertragen hat.

Florian.

Hallo Christoph,

Gibt es da klare Regeln? Kann jemand mit Rat & Tat helfen?

Ja, du findest sie zum Beispiel hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/f…

Gruß!

Horst

Hallo Christoph!
Ich glaube du solltest auch sagen, welches Staatsangehörigkeit das Kind hat und ob evtl zwei in Frage kommen.
Im Fall meines Sohnes, habe ich mich an die Gesetze unseres Landes (Spanien) anhalten können/dürfen/müssen/sollen. Somit trägt mein Sohn, wie in Spanien (und fast ganz Lateinamerika) üblich, zwei Nachnamen. Auch wenn sein Vater kein Spanier ist/war/wird.
Schöne Grüße
Helena

man stelle sich folgende Situation vor:

Eltern, die verheiratet sind, haben noch keinen Familiennamen,
d.h. jeder heisst noch so wie vorher (Meier und Müller).

Jetzt ist das Kind da und beide möchten, dass das Kind den
Namen beider Eltern trägt. Vermutlich geht das nach aktuellem
Namensrecht nicht mehr, oder? Kann man denn einen Namen
auswählen (Meier) aber das Kind trotzdem Meier-Müller nennen.
Etwa wie einen Künstlernamen? So dass das Kind z.B. in der
Schule mit dem langen Namen angemeldet wird?

Gibt es da klare Regeln? Kann jemand mit Rat & Tat helfen?

Danke & Gruß
C.

Weitere Erklärungen
Hallo Helena,

dann wäre es schön einfach :smile:

Leider sind wir beide Deutsche, so dass wir uns wohl einigen müssen. Das Problem ist, dass meine Frau eine Firma hat die so heisst wie sie, das würde unserer Tochter nd evt. weiteren Kindern vermutlich helfen, oder es ist zumindest schön wenn man so heisst wie die Firma in der man arbeitet. Meinen Namen hingegen gibt es nur einmal weltweit und das ist unsere relativ kleine Familie. Also fände ich es auch schön wenn unsere Kinder so wie ich heissen würden.

Rationale Gründe für den ein oder anderen Namen gibt es nicht, also muss einer Nachgeben. Meine Ehe werde ich wegen so einem Mist aber nicht auf’s Spiel setzen, …

Ganz schönes Dilemma was? Ich finde die Spanische Regelung super, da fällt doch immer der letzte Name bei der Hochzeit weg, oder?

Viele Grüße
C.

Hallo Christoph!
Sorry, daß ich erst jetzt, kurz bevor dieses Posting in der Versenkung verschwindet, antworte. Es ging nicht früher.

dann wäre es schön einfach :smile:

Gell?! ;o)))

Leider sind wir beide Deutsche,

Wieso „leider“???

so dass wir uns wohl einigen
müssen. Das Problem ist, dass meine Frau eine Firma hat die so
heisst wie sie, das würde unserer Tochter nd evt. weiteren
Kindern vermutlich helfen, oder es ist zumindest schön wenn
man so heisst wie die Firma in der man arbeitet.

Na ja… So ganz der Meinung bin ich nicht. Der Namen eines Geschäftes kann man ändern.

Meinen Namen
hingegen gibt es nur einmal weltweit und das ist unsere
relativ kleine Familie.

Bei mir trifft auf beiden Nachnamen zu: Beide einmalig auf Erde…

Also fände ich es auch schön wenn
unsere Kinder so wie ich heissen würden.

Kann ich bestens verstehen und nachvollziehen.

Rationale Gründe für den ein oder anderen Namen gibt es nicht,
also muss einer Nachgeben. Meine Ehe werde ich wegen so einem
Mist aber nicht auf’s Spiel setzen, …

Das wäre ja recht blöd, wenn ich mich so ausdrücken darf! ;o))

Ganz schönes Dilemma was? Ich finde die Spanische Regelung
super,

Ich auch! :o))) Stell Dir mal vor, du suchst in Berlin einen Hans Müller. Oder noch schlimmer, einen Herrn Müller, ohne Vorname: Na dann, viel Spaß beim Seitenblättern! Jetzt weiß Du aber daß der Hans Müller (oder nur Müller) mit zweiten Nachname „Dubenhugel“ heisst. Und alle Nachnamen stehen auch im Tef-Buch. Schon sind’mer die Sache ein großes Stück näher! Oder?

da fällt doch immer der letzte Name bei der Hochzeit
weg, oder?

Grundlegend falsch, Christoph! Bei der Hochzeit passiert bei uns absolut nichts mit den Nachnamen. Beispiel: Unser Herr Hans Müller Dubenhugel heiratet die Spanierin Maria Costa Ruiz. So heissen sie weiterhin bis das zeitliche sie segnet. Die gemeinsame Kinder heissen dann zB Karl und Hannah Müller Costa. Und so ebenfalls bis sie sterben -zumindest im spanischen Recht. Neuerdings gibt es die Möglichkeit die Reihenfolge zu ändern, spricht, unsere Karl und Hannah dürfen jetzt entweder Müller Costa, oder Costa Müller heissen. (Aber beide gleiche Reihenfolge)

OT: Meine Eltern haben mich mal hier besucht und wir haben eine kleine Reise nach Budapest gemacht. Wir haben uns 2 Zimmern genommen: 1 doppel, 1 single. Meine Mutter wurde ganz schon sauer, als sie erfuhr, daß das single zimmer für sie gedacht war. Doch wir kamen die Sache auf die Spur: Die durchaus freundliche Angestellte dachten, anhand der Familiennamen, meinen eigentlichen Vater und ich waren Eheleute (wir haben ja schließlich identischen ersten Nachnamen). Für sie war dann meine Mutter, die Ehefrau meines Vaters, nur eine „D’her G’laufene“ ;o)) (sie hat, entsprechend sp. Recht gar keinen gemeinsamen Nachnamen mit ihren Ehemann, mein Vater) Darüber lache ich heute noch!!! :oD)))

Viele Grüße

Schöne Grüße aus Nürnberg
Helena