Nicht vorhandene Person loggt sich ins INet ein!

Ein fiktiver Fall den ich mir ausgedacht habe, als ich eine Folge der Serie Al Bundy (eine schrecklich nette Familie) sah.
Mal angenommen Frau Meier sieht diese Serie in der versehentlich dem Hund der Familie eine Visacard zugestellt wird. Auf dieser Karte ist zwar kein Guthaben aber ein Kreditrahmen eingegeben. Die sehr sozial orientierte Familie macht das Beste daraus und quartiert sich in ein Luxushotel ein, bestellt all die teuren Dinge die sie sich selbst nicht hätten leisten können usw. Die Folge war sehr lustig :wink:

Frau Meier findet diese Idee amüsant und fängt an für ihre Katze (Lola) Bestellungen aufzugeben. Auch nimmt Lola an Meinungsumfragen teil woran sie nicht schlecht verdient, und auch bestellt diese Probeabos, 6 Wochen kostenlos, wenn keine Kündigung erfolgt automatisch Jahresabo. Da Lola schon wegen ihres Alters (6 Jahre) und ihrer Herkunft (Katze) nicht befugt ist solche Verträge einzugehen, versäumt Frau Meier die Kündigung diverser Verträge. Es kommen Mahnschreiben, Anwaltsschreiben usw bei ihr an, aber sie schickt sie postwendend mit „unbekannt“ wieder zurück. Bisher, sagen wir mal 6 Jahre, ist Frau Meier damit recht gut gefahren.

Meine Frage: Gibt es zu diesem Thema Artikel im INet oder gar Erfahrungsberichte?
Vor einiger Zeit hatte einer der privaten Sender mal einen Bericht über jemanden gebracht der ebenfalls einen fiktiven Namen bei Registrierungen nutzte um den Verlauf zu beobachten.

Frau Meier amüsiert sich auch über die Anrufer die nach der Lola Meier verlangen, die angeblich per email Interesse an Versicherungen, Immobilien oder Kaminen verkündet haben soll.

Es grüsst
Krümel

Wie lautet denn jetzt die Rechtsfrage?

Levay

Kann man Frau Meier irgendwie belangen? Da ja alles durch klicks im INet statt gefunden hat :wink:

Ich fasse mal kurz zusammen: Die Frau bestellt auf einen nicht existenten Namen (bzw. den Namen einer Katze) Produkte und Dienstleistungen…

Das ist natürlich höchst relevant, strafrechtlich ist es Betrug, und zivilrechtlich schuldet sie ganz normale Vertragserfüllung, vermutlich mittlerweile auch Verzugsschadenersatz.

Levay

Das hat ALF schon vor 20 Jahren gemacht (oT)
owT

Und im richtigen Leben gehts gar nicht, da zugesandte Kreditkarten erst scharf geschalten werden, wenn der glückliche Empfänger sich einem hochnotpeinlichen Postidentverfahren unterzieht.

HM

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Hallo,

Und im richtigen Leben gehts gar nicht, da zugesandte
Kreditkarten erst scharf geschalten werden, wenn der
glückliche Empfänger sich einem hochnotpeinlichen
Postidentverfahren unterzieht.

ich habe bisher alle Karten, die ich per Post erhielt, in einem gewöhnlichen Umschlag erhalten - ohne Einschreiben, , ohne PIV, ohne Blutprobe, einfach nur so. Bitte also einmalige Erfahrungen nicht verallgemeinern.

Gruß,
Christian

Hallo,

ich habe bisher alle Karten, die ich per Post erhielt, in
einem gewöhnlichen Umschlag erhalten - ohne Einschreiben, ,
ohne PIV, ohne Blutprobe, einfach nur so. Bitte also einmalige
Erfahrungen nicht verallgemeinern.

Kreditkarten ohne persönliche Identifikation? Echt? Wo gibt es denn das?
Ich habe sowas nur von meinen Banken, bei der einen bin ich persönlich mit Ausweis erschienen, bei einer Internetbank musste ich mich per Post-Identifikation ausweisen.

Beatrix

Hallo,

ich habe bisher alle Karten, die ich per Post erhielt, in
einem gewöhnlichen Umschlag erhalten - ohne Einschreiben, ,
ohne PIV, ohne Blutprobe, einfach nur so. Bitte also einmalige
Erfahrungen nicht verallgemeinern.

Kreditkarten ohne persönliche Identifikation? Echt? Wo gibt es
denn das?
Ich habe sowas nur von meinen Banken, bei der einen bin ich
persönlich mit Ausweis erschienen, bei einer Internetbank
musste ich mich per Post-Identifikation ausweisen.

bei der Kontoeröffnung oder beim Erhalt von irgendwelchen Karten? Im erstgenannten Fall ist eine Identifikation sogar gesetzlich vorgeschrieben, aber davon sprach ich auch nicht. Es ging um den Versand von Kredit- und Maestrokarten, d.h. nach erfolgter Legitimation bei Kontoeröffnung.

Gruß,
Christian