Mein Opa ist vor zwei Jahren gestorben. eine Cousine von mir hat die Nachlaßverwaltung übernommen und sich mit der Abwicklung sehr viel Zeit gelassen. Was letztendlich an die 6 Erben ausgezahlt wurde, waren nicht einmal 500 DM. Durch einen bloßen Zufall fanden wir jetzt heraus, daß eine Garage, die meinen Opa zu Lebzeiten noch gehörte, nicht vor seinem Tod veräußert wurde, aber auch in der Erbschaft keine Berücksichtigung fand. Ich nehme mal an, daß man daher die Erbschaft anfechten kann. Muß ein Nachlaßverwalter eigentlich alle Positionen der Erbschaft offenlegen? Wir vermuten, daß es noch einige andere Wertgegenstände gab, die in der Erbschaft keine Berücksichtigung fanden. Gibt es eine Möglichkeit das festzustellen? Auch nach zwei Jahren?
Vielen Dank.
Hagen Mattik