Hallo,
man liest immer wieder, dass Vorstand und Aufsichtsrat (teilweise) nicht entlastet wurden.
Was bedeutet das genau?
Ab wann ergeben sich Folgen?
Danke
josch
Hallo,
man liest immer wieder, dass Vorstand und Aufsichtsrat (teilweise) nicht entlastet wurden.
Was bedeutet das genau?
Ab wann ergeben sich Folgen?
Danke
josch
Hallo josch,
durch Erteilung der Entlastung spricht die Hauptversammlung dem
Vorstand ihr verbindliches Einverständnis mit der Art und Weise seiner
Geschäftsführung während des zurückliegenden Zeitraums aus.
Gleichzeitig verzichtent Sie darauf, den Vorstand wegen einzelner in diese Zeitspanne fallender Vorgänge nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Entlastung wirkt wie ein Verzicht oder negatives Schuldanerkenntnis.
Sie erfasst alle Ansprüche und erstreckt sich auf alle Vorkommnisse, die bei der Beschlussfassung bekannt oder bei sorgfältiger Prüfung aller
Vorlagen und erstatteten Berichte erkennbar waren oder bekannt sein
konnten…
Gruß Ivo