Die Ad-hoc Meldung des AR sagt alles!
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T-Online Aufsichtsrat beschließt Stellungnahme nach § 27 WpÜG
Der Aufsichtsrat der T-Online International AG hat sich soeben der begründeten
Stellungnahme des Vorstandes der T-Online International AG vom 03.12.2004 mit
folgender Maßgabe angeschlossen:
Der Aufsichtsrat hat aus Anlass des Angebots keine eigene Bewertung der T-
Online auf der Grundlage der Ertragswertmethode oder anderer Methoden zur
Ermittlung eines „fundamentalen“ Wertes der T-Online vorgenommen. Im Hinblick
auf die vorläufige Bewertung, welche die Deutsche Telekom AG mit Unterstützung
durch die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt hat, sowie die ersten eigenen
Analysen, die der Vorstand von T-Online mit Unterstützung der Warth & Klein
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unternommen hat, sowie ferner die
Fairness Opinion von N M Rothschild & Sons Ltd. stellt der Aufsichtsrat fest,
dass diese Arbeiten im Ergebnis darin übereinstimmen, dass der
Unternehmenswert der T-Online International AG den Angebotspreis übersteigt
und der Aufsichtsrat keinen Anhaltspunkt sieht, diese Beurteilung in Frage zu
stellen.
Fünf Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich im Hinblick auf ihre anderen
Funktionen der Stimme enthalten.
Ende der Ad-hoc Mitteilung
Gruß Thilo Dunker