Zahnimplantate

Hallo,
unter welchen Umständen würde z.B. die AOK die Kosten -wenigstens anteilig - für Zahnimplantate übernehmen? Oder ist das völlig unmöglich?
Gruß,
Eva

Hallo Eva,

Implantologische Leistungen sind grundsätzlich keine Kassenleistung. In bestimmten - vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegten Ausnahmefällen - wird die zahnärztliche und zahntechnische Leistung von der Krankenkasse übernommen. Der Anspruch auf implantologische Leistungen besteht nur, soweit der Zahnersatz (als Sachleistung)
nicht ausreicht. Wenn die Notwendigkeit der implantologische Leistung nicht unter die Ausnahmeregelung fällt, kann die Kasse keine Kosten erstatten.

Ausnahmeindikationen für implantologische Leistungen sind:

  • größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte, die ihre Ursache haben
  • in Tumoroperationen,
  • in Entzündungen des Kiefers,
  • im Operationen infolge von großen Zysten,
  • in Operationen infolge von Osteopathien (sofern keine Kontraindikation vorliegt),
  • in angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten),
  • in Unfällen,
  • dauerhaft bestehende extreme Xerostomie (insbesondere im Rahmen einer Tumorbehandlung),
  • generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen,
  • nicht willentlich beeinflußbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich.

Sollte in Ihrem Fall keine der genannten Ausnahmeindikationen bestehen, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen.

Freundliche Grüße

Jan
http://www.abc-der-krankenkassen.de

http://www.abc-der-krankenkassen.de

Hallo Jan,
da freue ich mich doch lieber, dass die Ausnahmeindikationen auf mich nicht zutreffen :smile: Ich singe nur, und da ist es ganz schön, wenn alles festsitzt im Mund.
Danke für die erschöpfende Auskunft und besonders für den Link.
Gruß,
Eva