Kann man bei seinem Kind familienversichert sein?

Halllo
Angenommen ein Kind bekommt Halbwaisenrente und ist selbst versichert, zahlt auch Beiträge zur Pflegeversicherung.

Und angenommen die Mutter fällt aus unerfindlichen Gründen aus dem sozialen Netz, erhält keine ALG II nur ca 400 Euro Geringfügigkeitsjob und Wohngeld.

Kann so eine Mutter dann bei ihrem Kind mitversichert werden?

Ist eine ungewöhnliche Konstellation, weil der Gesetzgeber auch nicht schlüssig formuliert, ob ein minderjähriges Kind nach der Hartz Reform nicht doch Unterhaltspflichtig ist.

Vielen Dank für kluge Antworten
Susanne

Halllo
Kann so eine Mutter dann bei ihrem Kind mitversichert werden?
Vielen Dank für kluge Antworten
Susanne

Hallo Susanne,

für eine Familienversicherung muss die Person einige Bedingungen erfüllen (z.B. geringes Einkommen, keine Angestellten, etc.). Leider dürfte es in diesem Fall an der folgenden Voraussetzung scheitern:

Die Person muss unterhaltsberechtigt sein, also in diesem Fall müsste die Mutter Unterhaltsberechtigt gegenüber dem Kind sein. Da dies wohl nicht der Fall ist: Leider kein Anspruch auf Familienversicherung.

Sorry
Frank Wilke
§10 SGB V

Hallo Frank,
genau das sieht die BAgIS aber anders. Sie behauptet, dass der Junge seiner Mutter von den laufenden Zinsen seines Vermögens Unterhalt zahlen muss, selbst wenn dessen Einkünfte: Halbwaisenrente und KiGeld nicht ausreichen, seine Hälfte der Lebenshaltungskosten abzudecken und er vom ererbten Vermögens seines Vaters lebt.
Watt nu??
Lieben Gruß
Susanne

Hallo Susanne,

für eine Familienversicherung muss die Person einige
Bedingungen erfüllen (z.B. geringes Einkommen, keine
Angestellten, etc.). Leider dürfte es in diesem Fall an der
folgenden Voraussetzung scheitern:

Die Person muss unterhaltsberechtigt sein, also in diesem Fall
müsste die Mutter Unterhaltsberechtigt gegenüber dem Kind
sein. Da dies wohl nicht der Fall ist: Leider kein Anspruch
auf Familienversicherung.

Sorry
Frank Wilke
§10 SGB V

Also bei dieser Antwort bekommt jeder Sozialversicherungsfachangestellte Herzstillstand, sorry das ich das so sage. Ausszug aus § 10 SGB V:

(1) 1 Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

  1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
    Geändert durch G vom 20. 12. 1991 (BGBl I S. 2325).
  2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
    Geändert durch G vom 24. 12. 2003 (BGBl I S. 2954).
  3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
  4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
  5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße 1 nach § 18 SGB IV überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8 a SGB IV beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 EUR.

man sollte am anfang beginnen zu lesen/interpretieren, net irgendwo zwischen drin!

für eine Familienversicherung muss die Person einige
Bedingungen erfüllen (z.B. geringes Einkommen, keine
Angestellten, etc.). Leider dürfte es in diesem Fall an der
folgenden Voraussetzung scheitern:

Die Person muss unterhaltsberechtigt sein, also in diesem Fall
müsste die Mutter Unterhaltsberechtigt gegenüber dem Kind
sein. Da dies wohl nicht der Fall ist: Leider kein Anspruch
auf Familienversicherung.

Sorry
Frank Wilke
§10 SGB V

Also bei dieser Antwort bekommt jeder
Sozialversicherungsfachangestellte Herzstillstand, sorry das
ich das so sage. Ausszug aus § 10 SGB V:

man sollte am anfang beginnen zu lesen/interpretieren, net
irgendwo zwischen drin!

Ich beziehe diese Äußerung jetzt einfach mal auf mich. Wo genau ist jetzt meine Aussage falsch? Bisher habe ich gesagt, dass das Kind nicht familienversichert ist, weil es ein zu großes Einkommen hat, außerdem, dass die Mutter gegenüber ihrem Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung hat. Das war meine Sicht auf den Gesetzestext, mit eigenen Worten formuliert.
Der Auszug aus dem SGB ist zwar korrekt formuliert, aber vielleicht nicht für jeden verständlich.
Bitte sei doch so lieb und ziehe aus dem Gesetzestext die relevanten Informationen raus und erkläre Sie uns, damit die Frage der Dame auch beantwortet wird.
Vielen Dank
Frank Wilke

Ich beziehe diese Äußerung jetzt einfach mal auf mich. Wo
genau ist jetzt meine Aussage falsch? Bisher habe ich gesagt,
dass das Kind nicht familienversichert ist, weil es ein zu
großes Einkommen hat, außerdem, dass die Mutter gegenüber
ihrem Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung hat. Das
war meine Sicht auf den Gesetzestext, mit eigenen Worten
formuliert.
Der Auszug aus dem SGB ist zwar korrekt formuliert, aber
vielleicht nicht für jeden verständlich.
Bitte sei doch so lieb und ziehe aus dem Gesetzestext die
relevanten Informationen raus und erkläre Sie uns, damit die
Frage der Dame auch beantwortet wird.
Vielen Dank
Frank Wilke

ok, aus der sicht, das du die familienversicherung des kindes meintest hast du durchaus recht, aber die frage war eindeutig

Kann so eine Mutter dann bei ihrem Kind mitversichert werden?

ausserdem finde ich den ersten in diesem fall wichtigen abschnitt durchaus verständlich, falls dies nicht der fall sein sollte erkläre ich das gerne.

Die end antwort ist auf jedenfall korrekt, aber die begründung meines erchtens nicht!

Versichert sind der Ehegatte, (denkmal klar)
der Lebenspartner (bei gleichgeschlechtlichen Ehen)
und die Kinder von Mitgliedern (denkmal auch klar)
sowie die Kinder von familienversicherten Kindern (die enkelkinder, :wenn die mutter/der vater auch noch familienversichert sind)

bei fragen auch gerne per mail.
Greetz
Chris