Ich beziehe diese Äußerung jetzt einfach mal auf mich. Wo
genau ist jetzt meine Aussage falsch? Bisher habe ich gesagt,
dass das Kind nicht familienversichert ist, weil es ein zu
großes Einkommen hat, außerdem, dass die Mutter gegenüber
ihrem Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung hat. Das
war meine Sicht auf den Gesetzestext, mit eigenen Worten
formuliert.
Der Auszug aus dem SGB ist zwar korrekt formuliert, aber
vielleicht nicht für jeden verständlich.
Bitte sei doch so lieb und ziehe aus dem Gesetzestext die
relevanten Informationen raus und erkläre Sie uns, damit die
Frage der Dame auch beantwortet wird.
Vielen Dank
Frank Wilke
ok, aus der sicht, das du die familienversicherung des kindes meintest hast du durchaus recht, aber die frage war eindeutig
Kann so eine Mutter dann bei ihrem Kind mitversichert werden?
ausserdem finde ich den ersten in diesem fall wichtigen abschnitt durchaus verständlich, falls dies nicht der fall sein sollte erkläre ich das gerne.
Die end antwort ist auf jedenfall korrekt, aber die begründung meines erchtens nicht!
Versichert sind der Ehegatte, (denkmal klar)
der Lebenspartner (bei gleichgeschlechtlichen Ehen)
und die Kinder von Mitgliedern (denkmal auch klar)
sowie die Kinder von familienversicherten Kindern (die enkelkinder, :wenn die mutter/der vater auch noch familienversichert sind)
bei fragen auch gerne per mail.
Greetz
Chris