Vorzeitig in Rente gehen

Hallo Ihr Wissenden,
Frage: meine Bekannte ist 1968 geboren und mit 17 angefangen zu arbeíten.
Sie sagt, wenn sie 45 Jahre gearbeitet hätte könnte sie mit 62 Jahren ohne Abzuüge in Rente gehen. Ist das wirklich so?
Viele Herzliche Grüße Bernd Stegemeier

Hallo Ihr Wissenden,
Frage: meine Bekannte ist 1968 geboren und mit 17 angefangen
zu arbeíten.

Das waren noch Zeiten…

Sie sagt, wenn sie 45 Jahre gearbeitet hätte könnte sie mit 62
Jahren ohne Abzuüge in Rente gehen. Ist das wirklich so?

Nicht ganz - wenn Sie 45 Beitragsjahre voll hat, kann Sie die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und damit früher in den Ruhestand gehen als die armen Studier-und-Spätarbeiter.
Wieviele Beitragsjahre weist denn ihr letzter REntenbescheid aus???

Frank Wilke

Hallo,
wenn ich ergänzen darf…
Versicherte, die 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, können weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Gruß

Nicht ganz - wenn Sie 45 Beitragsjahre voll hat, kann Sie die
Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und damit
früher in den Ruhestand gehen als die armen
Studier-und-Spätarbeiter.

Hallo Frank!

Das stimmt nicht so ganz, denn die Altersrente für langjährig Versicherte kann man bereits bekommen, wenn man 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten voll hat. Nur bekommt man diese Rente nicht mit 62 Jahren abschlagsfrei.

@ Bernd:

Deine Bekannte hat auf keinen Fall Recht. Der Jahrgang 1968 kann - wie im nächsten Post erwähnt - mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn 45 Beitragsjahre zurückgelegt wurden, wobei sog. Berücksichtigungszeiten ebenfalls zählen.

Mit 62 - neue Regelung, bisher 60 Jahre - kann nur noch derjenige abschlagsfrei in Rente gehen, der mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet hat. Und das wird auf Deine Bekannte nicht zutreffen, da unter-Tage-Arbeit für Frauen in Deutschland verboten ist. :wink:

Gruß,
Robert

P.S.: Wenn Du mehr wissen möchtest - und ein bißchen Zeit zum Lesen hast - schau mal hier: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Hallo Frank!

Das stimmt nicht so ganz, denn die Altersrente für langjährig
Versicherte kann man bereits bekommen, wenn man 35 Jahre mit
rentenrechtlichen Zeiten voll hat. Nur bekommt man diese Rente
nicht mit 62 Jahren abschlagsfrei.

Hallo Robert,

danke für die Korrektur - ich bringe das doch immer wieder durcheinander.
Was war das denn nochmal mit den 45 Jahren?

Frank Wilke

Hallo Robert,

danke für die Korrektur - ich bringe das doch immer wieder
durcheinander.
Was war das denn nochmal mit den 45 Jahren?

Frank Wilke

Hi Frank,

mit 65 können langjährig Beschäftigte (mind.45 Jahre) Abschlagfrei in Rente gehen.

Eine ruhige Nacht wünscht
Cassiesmann

Hi Frank,

mit 65 können langjährig Beschäftigte (mind.45 Jahre)
Abschlagfrei in Rente gehen.

Eine ruhige Nacht wünscht
Cassiesmann

So sieht es im Zuge der nunmehrigen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre aus.

@ Bernd nochmal:

Ich denke, Deine Bekannte hat da etwas überlesen/ vergessen. Sie ist vermutlich davon ausgegangen, dass man nach 45 Beitragsjahren sofort in Altersrente gehen kann. Und nach ihrer Rechnung macht dann eben 17 Jahre (Einstieg ins Erwerbsleben) + 45 Beitragsjahre = 62 Jahre als Rentenalter.

Dabei hat sie dann nicht beachtet, dass man dafür aber nichts desto erst 65 Jahre alt werden muss, sonst gibt’s ohne Abschlag eben keine Altersrente. Sei ihr nicht böse, bei dem ganzen Wirrwarr - nicht zuletzt auch um die Anhebung auf 67 Jahre und die 45 Beitragsjahre - kann das - gerade in so einer komplexen Materie - durchaus passieren. :smile:

Gruß,
Robert

Hallo Ihr Wissenden,

Ich danke euch recht Herzlich !

Viele Herzliche Grüße Bernd Stegemeier

Guten Tag Herr Stegemeier,

die Frage, ob eine heute 39-jährige in 23 Jahren ohne Abzüge (bezogen auf das derzeit gültige Reglement) in Rente gehen kann, entscheidet der
Deutsche Bundestag in seiner dafür anberaumten Sitzung am 32. Mai 2007.
Im Ernst: Niemand in Deutschland kann Ihnen so eine Frage seriös beantworten.
Gutgemeinte Grüße
Günther

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