Rückkehr in GKV ab 55 nach Auslandsaufenth

Guten Tag,

ist die Rückkehr in die GKV auch nach 55
noch möglich, wenn man zuletzt in Deutschland
ges.versichert war und nun wieder einen Job
unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze annimmt ?
Vielen Dank
Rainer Semmelroth

Hallo,
auf diese pauschale Frage, also ohne nähere Infos,lauitet die Anwort

„ja“

Gruß

Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Können Sie mir bitte noch sagen, wieso der " 55 Jahre Ausschluß "
hier nicht zum tragen kommt und aus welcher Vorschrift sich das ergibt.
Wenn Sie weitere Einzelheiten benötigen, versorge ich Sie gerne damit.

Es gibt grundsätzlich 2 Fallkonstellationen:

  1. Eine Person war vor Ausreise immer in der gesetzlichen Krankenkasse

  2. Eine andere Person war zunächst in der GKV, dann aber ca 10 Jahre wegen Überschreiten der Beitragsbemessungsgrundlage in der PKV.
    Zuletzt war die Person 1 Monat arbeitslos und in dieser Zeit
    wieder in der gesetzlichen Krankenkasse

Würde mich sehr über Ihre detaillierte Meinung freuen.

Mit freundlichen Grüssen

Rainer Semmelroth

Hallo Herr Czauderna,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Können Sie mir bitte noch sagen, wieso der " 55 Jahre
Ausschluß "
hier nicht zum tragen kommt und aus welcher Vorschrift sich
das ergibt.
Wenn Sie weitere Einzelheiten benötigen, versorge ich Sie
gerne damit.

Nun, er war zuletzt in Deutschland Mitglied einer GKV-Kasse, von daher ist diese auch für seine künftige Versicherung zuständig denn es gilt seit dem 01.04.2007 eine Pflicht zur Versicherung - so sehe ich das und so würde ich auch entscheiden

Es gibt grundsätzlich 2 Fallkonstellationen:

  1. Eine Person war vor Ausreise immer in der gesetzlichen
    Krankenkasse

siehe oben

  1. Eine andere Person war zunächst in der GKV, dann aber ca 10
    Jahre wegen Überschreiten der Beitragsbemessungsgrundlage in
    der PKV.
    Zuletzt war die Person 1 Monat arbeitslos und in dieser Zeit
    wieder in der gesetzlichen Krankenkasse

Auch hier sehe ich die GKV-Kasse als zuständig an - er war zuletzt dort versichert, allein das zählt - dass er damals ggf. sich nicht hätte in der GKV freiwillig weiterversicherung können weil er die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hatte, sehe ich nicht als Hinterungsgrund.

Würde mich sehr über Ihre detaillierte Meinung freuen.

Mit freundlichen Grüssen

Rainer Semmelroth

Gruß

Günter Czauderna

Nachtrag :

§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bezieht ab dem 01.04.2007 alle Bürger, die bisher nicht von der Versicherungspflicht in der GKV erfasst sind und auch keine andere Absicherung im Krankheitsfall haben, in die Versicherungspflicht der GKV ein, wenn sie dort zuletzt versichert waren. Personen, die zuletzt privat krankenversichert waren, müssen sich, gleichzeitig mit der Einführung des Basistarifs, ab dem 01.01.2009 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern, § 178a Abs. 5 VVG. Fehlt eine frühere Krankenversicherung, werden sie in dem System versichert, dem sie zuzuordnen sind.

Gruß

Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

ich habe noch eine Zusatzfrage:
Ist es generell möglich, als Selbständiger in der GKV
zu sein ?
Falls ja, würde sich dann bei den von mir geschilderten Beispielsfällen irgend etwas ändern ?
D.H. wäre also auch eine Rückkehr aus dem Ausland nach 55 Jahren
in die GKV als Selbständiger möglich ??

Vielen Dank

Rainer Semmelroth

Guten Tag,

Hallo,
selbstverständlich ist es möglich das in der GKV auch Selbständige versichert werden können.
Voraussetzung dafür ist, dass sie vor Beginn der selbständigen Tätigkeit bereits in der GKV versichert waren und die erforderliche Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt haben.
Für Selbständige ist es auch möglich innerhalb der GKV-Kassen zu wechseln.
Nur als Selbständiger von der PKV heraus kann grundsätzlich kein Wechsel in die PKV vorgenommen werden.
Noch eine Anmelrung zu Ihren Beispielen.
Der zweite Fall (10 Jahre PKV und 1 Monat GKV) setzt natürlich voraus dass die Mitgliedschaft in der GKV, also der 1. Monat rechtlich möglich war.
Gruß
Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

:Falls ja, würde sich dann bei den von mir geschilderten

Beispielsfällen irgend etwas ändern ?
D.H. wäre also auch eine Rückkehr aus dem Ausland nach 55
Jahren
in die GKV als Selbständiger möglich ??

Ja, im Rahmen der Pflicht zur Versicherung da die GKV Kasse die letzte Kasse war.

Gruß

Czauderna