Alg-II-Empfänger: AU-Durchschlag an die KK?

Hallo zusammen,

muss ein arbeitsloser Alg-II-Empfänger den Durchschlag einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelbe Krankschreibung“), der für die Krankenkasse bestimmt ist, an die Krankenkasse schicken oder reicht es, den Durchschlang für den Arbeitnehmer an das Jobcenter zu schicken?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Maxi

Hallo,

wenn eine AU vorliegt, muss das Jobcenter diese auch zur Vorlage bekommen. Die Krankenkasse wird regulär vom Arzt über die Behandlungskosten im Rahmen der Abrechnung informiert.

Es wird jetzt mal davon ausgegangen, dass von dem gelben Schein im Postkartenformat die Rede ist.

mfg

Ennlo

Hallo

muss ein arbeitsloser Alg-II-Empfänger den Durchschlag einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelbe Krankschreibung“), der für die Krankenkasse bestimmt ist, an die Krankenkasse schicken oder reicht es, den Durchschlang für den Arbeitnehmer an das Jobcenter zu schicken?

Ich habe diesen Teil für die Krankenkasse früher nie zur Krankenkasse geschickt, und da nie jemand was gesagt hat, hielt ich es auch für überflüssig.

Irgendwann habe ich aber mal nachgefragt und in Erfahrung gebracht, dass die Krankenkasse bei einer länger als 6 Wochen dauernden Krankheit, wenn also die Lohnfortzahlung endet, nicht das Krankengeld zahlt, wenn sie diesen Schein nicht erhalten hat.

Was für eine Auswirkung das bei Alg II hätte, weiß ich nicht. Das könnte man aber bei der Krankenkasse fragen.

Viele Grüße

Hallo

Die Krankenkasse wird regulär vom Arzt über die Behandlungskosten im Rahmen der Abrechnung informiert.

Das stimmt aber so nicht.

Viele Grüße

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Hallo,

was stimmt daran nicht, wenn die Person lediglich eine AU bekommt?

Was die KK fragen könnte, wären Details, ob es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt haben könnte. Dann bekommt man von dort aber einen Fragebogen.

Was natürlich auch vorkommen kann, ist eine Überweisung vom Hausarzt an einen Facharzt.

Natürlich kann es da je nach KK und GV/PV Variationen geben.

Hallo

Was stimmt daran nicht, wenn die Person lediglich eine AU bekommt?

Ich weiß nicht, wie die Daten bei einer KK verwaltet werden, ich weiß nur, dass die so nicht feststellen können, wer wann bei welchem Arzt war und welche Krankheit hatte. Das dürfen die irgendwie nicht, aus Datenschutzgründen.

Viele Grüße

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Hallo,

wenn man Arbeitnehmer oder Selbständiger ist oder Alg I bezieht, benötigt die Krankenkasse die AU-Bescheinigungen mit Diagnose zeitnah. Dies gilt auch bei Minijobs und Werkstudenten. Sonst droht verspätete Krankengeldzahlung (§ 49 SGB V) oder der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung bei Wiederholungskrankheiten (§ 3 EFZG) nicht bei der Krankenkasse prüfen lassen.

AlgII-Bezieher haben weder Krankengeldanspruch noch Entgeltfortzahlungsansprüche. Daher benötigt die Krankenkasse die AU-Bescheinigungen nicht. Wenn AlgII-Bezieher einen Minijob haben oder auch zeitgleich Alg I beziehen, benötigt die Kasse aber die Bescheinigung.

Es kann hilfreich sein, die Bescheinigungen bei Alg II-Bezug aufzubewahren, da man sie evtl. bei Gesundheitsfragen von Versicherungen (z.B. Krankenzusatzversicherung, BU-Versicherung etc.) ggf. noch verwenden kann.

Gruß

RHW

Hallo,
also, das stimmt alles nicht so richtig, bis das was RHW. geschrieben hat. Die Au-Meldung für die Krankenkasse ist bei ALG-2 Empfängern nicht erforderlich, aber das hat RHW. ja schon geschrieben.
Was das andere angeht, so informiert der Arzt nicht die einzelne Kasse per Abrechnung, was aber möglich ist, dass die Kassen feststellen können, wan wer wo und wie oft beim Arzt war und welche Kosten für Arzt, Zahnarzt, Medikamente usw. angefallen sind. Man darf sich das allerdings nicht so vorstellen, dass da jeder auf Knopfdruck mal einfach so gucken kann, nein, nur wenn es zum Aufgabenbereich des Mitarbeiters gehört ist es ihm auch gestattet diese Daten sich anzuschauen.
Gruss
Czauderna