Hallo
muss ein arbeitsloser Alg-II-Empfänger den Durchschlag einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelbe Krankschreibung“), der für die Krankenkasse bestimmt ist, an die Krankenkasse schicken oder reicht es, den Durchschlang für den Arbeitnehmer an das Jobcenter zu schicken?
Ich habe diesen Teil für die Krankenkasse früher nie zur Krankenkasse geschickt, und da nie jemand was gesagt hat, hielt ich es auch für überflüssig.
Irgendwann habe ich aber mal nachgefragt und in Erfahrung gebracht, dass die Krankenkasse bei einer länger als 6 Wochen dauernden Krankheit, wenn also die Lohnfortzahlung endet, nicht das Krankengeld zahlt, wenn sie diesen Schein nicht erhalten hat.
Was für eine Auswirkung das bei Alg II hätte, weiß ich nicht. Das könnte man aber bei der Krankenkasse fragen.
Viele Grüße