Bilanzierung unter Insolvenz

Hallo zusammen,

ich muss für eine Firma unter Insolvenz eine Bilanz aufstellen. Die notwendigen IDW-Standards und Stellungnahmen habe ich bereits. Jetzt stellen sich mir noch zwei Fragen:

Beim Einreichen der Insolvenz am Amtsgericht wurden Sicherungsmaßnahmen definiert (z.B. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters). Ab welcher Uhrzeit gelten diese. Oder anders: Wann ist der Übergang von der alten in die neue Welt?

Der vorl. Insolvenzverwalter kann und wird unseren Lieferanten Deckungszusagen machen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Werden diese blianziert und wenn ja wie. Aus meiner derzeitigen Sicht müssten die eigentlich außerhalb der Bilanz getrckt werden, und die vorgesehenen Mittel in Kasse oder Bank zu finden sein. Ist das so?

Vielen Dank schon mal und viele Grüße

Florian Leuchtenstern