Kniffeliges Problem

Hallo Wissende!
Nehmen wir mal folgendes an:1991 kaufte die Familie Sonnenschein vom Bauträger X ein Reihenhaus.Im Jahr 92 wurde klar,daß ein zum Haus gehöriger und bezahlter Abstellplatz nicht erbracht werden kann.Der Bauträger X macht mit Familie Sonnenschein einen Mietvertrag über einen Ausweichstellplatz.Der Vertrag enthält folgende Klauseln:der Stellplatz steht den Sonnenscheins solange zur Verfügung bis der Bauträger-per Baugenehmigung-einen Stellplatz auf dem Grundstück der Familie nachweisen kann und Mietzahlungen sind erst fällig,falls Klausel 1 eintritt,die Sonnenscheins aber den Ausweichstellplatz weiterhin nutzen.
Eine Baugenehmigung auf dem Grunstück wurde von der Stadt Y aber bereits 1997 abgelehnt.
Heute erhält die Familie eine Mitteilung,daß sie Auto vom Stellplatz fahren soll.Ein Anruf beim Schreiber ergab folgendes:Herr Ö hat vom Bauträger eine Wohnung gekauft,zu der der Ausweichstellplatz der Sonnenscheins gehört.Er war hellauf begeistert als er erfuhr das und zu welchen Bedingungen die Sonnenscheins diesen Stellplatz nutzen.Laut Hr. Ö wurde ihm die Wohnung+Stellplatz als lastenfrei verkauft.Herr Ö droht den Sonnenscheins mit Abschleppen ihres Autos.
Was sollten die Sonnenscheins jetzt machen?
Ein Besuch beim freundlichen Fachanwalt ist klar und wird am Montag gemacht.Aber womit müssen die Sonnenscheins rechnen?
Vielen Dank im vorraus
Andrea*kein Sonnenschein*

Hallo Sonnenscheins,
nun, meines Erachtens stellt sich der Sachverhalt so dar:
Stellplatz wurde auf Grundstück des Bauträgers zur Verfügung gestellt.
Das Grundstück nun verkauft.
Stellplatz auf dem Grundstück gehört nun neuem Eigentümer.
Es gibt offenbar keine dingliche Sicherung (Eintragung im Grundbuch)des Anrechts auf den Stellplatz durch euch bzw. den Bauträger.
ERGO: Ihr könnt dort nicht mehr parken, es sei denn der neue Eigentümer stellt euch den Platz zur Verfügung, was er aber wahrscheinlich nicht tun wird. Der neue Eigentümer hat aber, wenn auch evtl. ohne sein Wissen euren NULL-EURO Mietvertrag übernommen.
Nun heißt es in der Rechtsprechung: Kauf bricht Miete nicht. Wobei Ihr wiederum ja keine Miete gezahlt habt. Frage: Ist bei unentgeltlicher Nutzung eines Stellplatzes dieser Grundsatz anzuwenden? Bzw. Ist ein Mietvertrag ohne Mietzahlung eigentlich ein Mietvertrag?

Es wird euch höchstwahrscheinlich letztendlich nichts anderes übrig bleiben, als den Kaufpreis für den Stellplatz auf eurem Grundstück zurückzufordern und auch auf Schadensersatz zu pochen, weil Ihr nun keinen Stellplatz mehr habt.
Das könnte u.U. auf einen interessanten, langwierigen und teuren Rechtsstreit hinauslaufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek

Hallo Frank!
Erstmal danke für deine Antwort.
Ist ja nicht so dolle für die Sonnenscheins.
Vor allem wenn man bedenkt,daß vorliegender Mietvertrag ja vom Bauträger gemacht wurde um Schadensersatzansprüchen vorzubeugen…
Nun ja,am Mittwoch ist Termin beim Anwalt.Dann sehen die Sonnenscheins hoffentlich klarer.
Gruß
Andrea*jetzt erstrecht ausgesonnenscheint*

nun, meines Erachtens stellt sich der Sachverhalt so dar:
Stellplatz wurde auf Grundstück des Bauträgers zur Verfügung
gestellt.
Das Grundstück nun verkauft.
Stellplatz auf dem Grundstück gehört nun neuem Eigentümer.
Es gibt offenbar keine dingliche Sicherung (Eintragung im
Grundbuch)des Anrechts auf den Stellplatz durch euch bzw. den
Bauträger.
ERGO: Ihr könnt dort nicht mehr parken, es sei denn der neue
Eigentümer stellt euch den Platz zur Verfügung, was er aber
wahrscheinlich nicht tun wird. Der neue Eigentümer hat aber,
wenn auch evtl. ohne sein Wissen euren NULL-EURO Mietvertrag
übernommen.
Nun heißt es in der Rechtsprechung: Kauf bricht Miete nicht.
Wobei Ihr wiederum ja keine Miete gezahlt habt. Frage: Ist bei
unentgeltlicher Nutzung eines Stellplatzes dieser Grundsatz
anzuwenden? Bzw. Ist ein Mietvertrag ohne Mietzahlung
eigentlich ein Mietvertrag?

Es wird euch höchstwahrscheinlich letztendlich nichts anderes
übrig bleiben, als den Kaufpreis für den Stellplatz auf eurem
Grundstück zurückzufordern und auch auf Schadensersatz zu
pochen, weil Ihr nun keinen Stellplatz mehr habt.
Das könnte u.U. auf einen interessanten, langwierigen und
teuren Rechtsstreit hinauslaufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek

Hallo Andrea,
vielleicht schreibst Du mir ja mal, ausserhalb des Forums, was euer Anwalt zu dem Thema gesagt hat. Es würde mich wirklich einmal interessieren, wie gesagt, die gesamte Fragestellung ist sehr interessant.
Morgendliche Grüße,
Frank Scholtysek

Hallo!

Es würde mich wirklich
einmal interessieren, wie gesagt, die gesamte Fragestellung
ist sehr interessant.

Finde ich auch, würde gerne lesen wie es weitergeht!

Viele Grüße,
Michaela

Hallo!
Wie geschrieben-morgen ist der Termin beim Anwalt.
Vorhin hat Sonnenscheinin mit ihm nochmals telefoniert.
Anwalt überdenkt folgendes Vorgehen:a)Brief an Bauträger-Wiederherstellung des Zustandes „Stellplatz“ nach Vorgabe des Mietvertrags und eines Gerichtsurteils.Gegebenenfalls Schadensersatz in Höhe der tatsächlichen Kosten zur Beschaffung eines Stellplatzes.
Brief an Käufer:Freigabe des Stellplatzes,da die Sonnenscheins im Falle eines Abschleppens irreperable Folgen für das Auto befürchten(Syncrobus,der immer mit Gang+angezogener Handbremse geparkt wird).Davon nicht angetastet wird der Anspruch der Sonnenscheins.
Den Einwand des 0 Euro-Mietvertrags hält er nicht für relevant.Tatsächlich wurde im Vertrag ja eine Miete von DM 25/monatlich vereinbart.Allerdings ist die Zahlung erst fällig,wenn der Bauträger eine Baugenehmigung für einen Stellplatz auf dem Grundstück der Sonnenscheins nachweisen kann.In einem Gerichtsurteil(da ging es um Baumängel,wozu auch der fehlende Stellplatz gehörte)wurde den Sonnenscheins auferlegt die Genehmigung nicht zu behindern-was sie auch nicht taten.Tatsache ist aber,daß die Stadt genau diesen Stellplatz nicht genehmigt hat und es auch nicht tun wird.Tatsache ist aber auch,daß der Bauträger erst gar keinen Antrag auf Baugenehmigung gestellt hat.Die Anfrage,die zur Ablehnung geführt hatte ging von den Sonnenscheins aus.
Naja,mal sehen worauf es rausläuft…
Gruß
Andrea*die morgen schlauer sein wird*

Und? Was ist rausgekommen? owt.
Neugierige Grüße,
Michaela

Neugierige Grüße,
Michaela

Hallo!
Ziemlich genau das oben genannte…
Der Bauträger wird schriftlich aufgefordert den Vertragdgemässen Zustand wieder herzustellen.Falls dies nicht möglich ist wird auf Erfüllung des Kaufvertrags fürs Haus bestanden.Geldleistung wird nicht erwogen.Im Viertel sind Stellplätze nämlich Mangelware.
Dem Neueigentümer wird ebenso schriftlich mitgeteilt daß er sich den vorliegenden Mietvertrag mitgekauft hat und dieser für ihn bindend ist.Mieterhöhung oder gar Kündigung sind wegen der Klausel mit der Baugenehmigung nicht möglich.Falls die Sonnenscheins den Stellplatz wieder nutzen und der Eigentümer abschleppen läßt ist er vollständig für alle anfallenden Kosten haftbar.?Anwalt rät dem Neueigentümer zu wandeln…
Sonnenscheins denken daß im Laufe der nächsten Woche alles zu laufen beginnt und dann wird sich zeigen was passiert.
Schönes Wochenende
Andrea