hallo,
ein Bekannter mit ziemlich sicherer Festanstellung will in teilzeit gehen, um sich nebenberuflich selbständig zu machen - er will sich die Option offenhalten, Vollzeit in seine derzeitige Stellung zurückzugehen, wenn’s mit der selbständigkeit nciht klappt, evtl, später auch voll selbständig sein. Er möchte freiwillig versichert in der GKV bleiben. Wie wird der Beitrag berechnet? Arbeitszeitmäßig wird er 3 Tage festangestellt und 3 Tage selbständig arbeiten. Einkommensmäßig werden wohl ca. 35 Prozent des Einkommens aus angestellter und 65 % aus selbständiger Tätigkeit kommen. Die Höchstbetragsgrenze oder wie das Dings heißt, wird nicht erreicht. Werden nun beide Einkommensarten zur Beitragsberechnung herangezogen oder nur eine?
Vielen Dank für eure Antworten!
Felicia