Nebenberuflich selbständig - wie versichern?

hallo,

ein Bekannter mit ziemlich sicherer Festanstellung will in teilzeit gehen, um sich nebenberuflich selbständig zu machen - er will sich die Option offenhalten, Vollzeit in seine derzeitige Stellung zurückzugehen, wenn’s mit der selbständigkeit nciht klappt, evtl, später auch voll selbständig sein. Er möchte freiwillig versichert in der GKV bleiben. Wie wird der Beitrag berechnet? Arbeitszeitmäßig wird er 3 Tage festangestellt und 3 Tage selbständig arbeiten. Einkommensmäßig werden wohl ca. 35 Prozent des Einkommens aus angestellter und 65 % aus selbständiger Tätigkeit kommen. Die Höchstbetragsgrenze oder wie das Dings heißt, wird nicht erreicht. Werden nun beide Einkommensarten zur Beitragsberechnung herangezogen oder nur eine?

Vielen Dank für eure Antworten!

Felicia

selbständig sein. Er möchte freiwillig versichert in der GKV
bleiben. Wie wird der Beitrag berechnet?

Nach seinem Einkommen, das der KK nachgewiesen werden muß.

erreicht. Werden nun beide Einkommensarten zur
Beitragsberechnung herangezogen oder nur eine?

Das Gesamteinkommen.

Hallo, ergänzend zu dem was „Nordlicht“ geschrieben hat.
Unter Gesamteinkommen bitte nicht nur die beiden Einnahmequellen,
also Arbeitnehmer und Selbständiger berücksichtigen, sondern auch
sonstige lfd. Einnahmen, wie z.B. Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung oder Kapitalerträge.
Gruss
Czauderna

Danke schön. wie sieht es mit folgendem fall aus?

Wieviel darf ich freiberuflich dazuverdienen als soz.-versicherungspflichtig Angestellter, ohne dass ich resp mein Arbeitgeber weitere Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen.

a) bei Vollzeitstelle
b) bei Midi-Job (401-800 Euro brutto)

(sofern es hier Unterschiede gibt)?

Ich hörte von 400 Euro/Monat. (realitär sind es so zwischen 150 € bis höchstens 300 im Monat aus selbständigem Nebenjob)

a) bei Vollzeitstelle
b) bei Midi-Job (401-800 Euro brutto)

(sofern es hier Unterschiede gibt)?

Ich hörte von 400 Euro/Monat. (realitär sind es so zwischen
150 € bis höchstens 300 im Monat aus selbständigem Nebenjob)

Soweit ich weiß, entstehen nur bei einer geringfügigen Beschäftigung (sog. 400 € Job), für den Tätigen keine Sozialversicherungsbeiträge (für den AG schon). Ansonsten spielt es keine Rolle, ob das Einkommen aus einer Beschäftigung resultiert oder mehreren.

danke, vielleicht nicht klar genug ausgedrückt: werden zusätzliche Soz.-Beiträge fällig, wenn man neben seinem normalen Job noch geringfügig freiberuflich dazuverdient? Gibt es da Freibeträge? Oder führt man - etwa : bruttogehalt 2000.- soz.-vers.pflichtig, DAZU noch 250 euro freiberuflich - auch für diese 250 euro freiberuflich noch geld an die sozialkassen ab? Darum gings.

normalen Job noch geringfügig freiberuflich dazuverdient? Gibt

Die geringfügige Beschäftigung geht nicht als Freiberufler. Entweder geringfügig als AN beschäftigt oder Freiberufler, unabhängig vom Einkommen.

für diese 250 euro freiberuflich noch geld an die sozialkassen
ab? Darum gings.

Ja. Am besten mit Deiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen.

Hallo allerseits,

habe mir Profihilfe geholt und will die Antwort dem Forum nicht vorenthalten: es gilt tatsächlich die 400 Euro/Monat, präziser: 4.800 Euro /Jahr Grenze: darunter wird nur versteuert, es fallen keinerlei zusätzlichen Sozialbeiträge an! Erst darüber werden sie fällig.

und hier noch n link dazu:

http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?si=…

ciao und danke

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