Ein Versicherungsvertrag umfasst sowohl die Hausrat- als auch die Privathaftpflichtversicherung. Der Versicherungsnehmer löst seinen Haushalt auf, da er in eine Pflegeeinrichtung verzieht. Hat somit nun keinen eigenen Haushalt mehr, also Wegfall des Risikos.
Hat er damit ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag? Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung sind in EINEM Vertrag untergebracht.
Hallo Boris.
Wenn du um Hilfe bittest, dann ist eine freundliche Anrede oft zielführend …
In 99% der Fälle sind es voneinander losgelöste Verträge, selbst wenn sie unter einer Police/Versicherungsscheinnummer laufen.
Hausrat/Haftpflicht/Unfall/Rechtsschutz/Wohngebäude werden bei vielen Gesellschaften als „Familienversicherung“ o.ä. unter einer Nummer geführt.
Grüße
Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB
Hallo Boris,
in deinem Fall, kann die Hausratversicherung aufgelöst werden.
Die Privathaftpflichtversicherung sollte beibehalten werden, denn auch in einer Pflegeeinrichtung ist ein Bewohner schädenersatzpflichtig.
Die meisten Pflegeheimen empfehlen sogar, eine Privathaftpflichtvers.
abzuschließen.
Gruß Merger
Hallo Boris,
den Hinweis auf die fehlende Anrede, etc. spare ich mir: Sie sind seit 1999 hier im w-w-w und sollten es eigentlich wissen, wie die gewünschten Umgangsformen lauten.
Aber vor allem sollten Sie als Finanzberater doch eigentlich wissen, was sich hinter dem Begriff der „gebündelten“ Versicherungen verbirgt, oder?
Gruß
Loroth
Jetzt wo ich mal auf die Homepage des Fragenden gegangen bin schauert´s mich schon ein wenig
„Kanzlei für Finanzen und Versicherungen“ … aber bei den „Basics“ schon nachhaken…
Ohne Worte
Sehr geehrter Herr Loroth,
Danke für die freundliche Belehrung. Für die fehlende Anrede entschuldige ich mich. Bin in meiner Freizeit eben auch „Schrauber“, daher habe ich aus anderen Foren versehentlich die schlechte Manier übernommen. Ich bessere mich.
Auch habe ich nicht gewusst, dass Fachleute hier keine Fragen zu stellen haben, sondern qualifiziert zu Antworten haben. Nochmals sorry.
Aber vielleicht macht jemand mal eine Ausnahme…
Eigentlich ist mir schon klar, dass bei Kombiverträgen bei Wegfall eines Risikos ein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Kunden zu Kündigungen zu bewegen, ist eben nicht mein Hauptgeschäftszweck. Daher will ich auf Nummer Sicher gehen, manchmal steckt das Problem im Detaill, was ich übersehen haben könnte.
Der jetzige Versicherer will über 80 Euro für die Haftpflicht, und das tut der Oma in der neuen Situation wirklich weh.
Wenn ich mit einer Frage von Fachmann zu Fachmann hier am falschen Ort bin, dann sagt es mir.
Ganz liebe Grüße
Boris
Sehr geehrter Herr Burgard,
bitte schauen Sie auf meine Antwort zu Herrn Loroth. Will nicht noch einmal so lange schreiben. Experten haben nicht zu fragen, ich habs kapiert. Und ich frage definitiv nicht Sie. Sie sind Experte, Sie wissen alles und umfänglich, Sie brauchen nie Rat, sondern Sie beraten. Aber eben keine „Kollegen“ !
Ganz liebe Grüße
Boris
Hallo.
Wie immer macht der Ton die Musik. Ohne den, wäre es wohl nie so weit gekommen.
ICH frage auch mal Dinge bei den Kollegen nach, aber ich behaupte - und stehe mit dieser Meinung bestimmt nicht alleine da -, dass diese Frage wirklich das absolut „kleine 1mal“ der Versicherungsvermittlung umfasst.
Eine PHV gehört auch nicht gekündigt. Selbst wenn - oder gerade weil - die Oma nicht viel Geld hat.
80 EUR im Jahr ist zwar alles andere als günstig, aber auch weit weit weg von Wucher. Bei Wucher würde ich sehr gerne helfen die Oma aus dem Vertrag „zu befreien“.
Ebenfalls liebe Grüße
Claude Burgard
Sehr geehrter Herr Hentsch,
auch Experten dürfen hier im Forum Fragen stellen.
Nur das Grundwissen sollte man als Versicherungsmakler beherrschen.
Und dazu gehört auf jeden Fall, dass bei einer Wohnungsauflösung nicht automatisch auch die Privathaftpflichtvers. weg fällt.
Allerdings kann man diese mit einer 3-monatigen Frist zum Vertragsende kündigen.
Mit freundlichen Grüßen!
M.
Hallo Herr Merger,
Danke für die qualifizierte Antwort. Aber das Besondere in diesem Falle ist, dass Privathaftpflicht und Hausrat in EINEM Vertrag (aus Uraltzeit) versichert sind. Also nicht wie heute üblich aus rechtlich getrennten Verträgen in einer Police. Und wenn dann der Gesamtvertrag nichtig ist, dann würde das Oma sehr freuen ))
Dann wäre doch der Vertrag, da es nur einer ist, kündbar wegen Risikowegfalles. ???
Viele Grüße
Boris
Hallo Herr Jentsch,
auch in den Uralt-Tarifen wurden die jeweiligen Bausteine entsprechend versichert und bei Änderung wie in diesem Fall,
wird die PHV weitergeführt.
Ich gehe einmal davon aus, dass Sie diese Oma ja schon länger betreuen, also die Versicherungsverträge kennen müssten.
Als Versicherungsmakler dürfte es ihnen doch sicherlich nicht schwer fallen, den Versicherer zu kontaktieren und eine befriedigende Lösung für die Oma zu finden.
Gruß Merger
Hi,
Es handelt sich hier um eigenständige Verträge
Hausrat Vertragsbeendigung per Datum des Risikofortfalls.
Haftpflicht beibehalten, 3 Monate vor Hauptfälligkeit (oder nach Beitragserhöhung) kündigen und auf einen Seniorentarif umsteigen. Dieser sollte nicht mehr als 45 € im Jahr Kosten.
Grüße
zahao
Problem gelöst !
Liebe Gemeinde,
Danke für die fachliche Unterstützung. Damit die Suchfunktion hierzu kein ungelöstes Problem findet, hier die Lösung:
Es handelt sich um eine uralte „Erweiterte Hausratversicherung“ der Allianz, Privathaftpflicht und Hausrat in einem Vertrag. Mit Wegfall des Risikos Hausrat besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Gesamtvertrag, also ohne die 3-Monats-Frist.
@ Herrn Merger: Nein, ich betreue die betreffende Oma nicht, kenne auch nicht ihre Verträge, kenne sie nicht einmal selbst, lerne sie aber morgen kennen. Aber ich betreue eine andere Oma. Und diese hat mich gebeten, das Problem für ihre Freundin zu lösen, welche leider in ein Pflegeheim umziehen muss. Deren Versicherungsvertreter (Allianz) ist der Meinung, dass eine Kündigung nur fristgemäß akzeptiert werde. Da diese Frist zum 01.11. nicht haltbar sei, müsse sie sich bei Allianz neu versichern bzw. den Vertrag weiterlaufen lassen…
Viele Grüße
Boris
Hallo,
na das ist doch super und die Oma freut sich bestimmt.
Die beste Lösung findet man immer, wenn man den Versicherer direkt kontaktiert.
Bei uns würde der zuständige Vermittler bei solch einem Fall die Bitte der Oma an den Versicherer weiterleiten, mit dem Hinweis den Vertrag sofort aufzuheben. Was auch in 99 % der Fälle gemacht wird.
Gruß Merger