Ladendiebstahl - Hausverbot - Hausfriedensbruch

Hallo.

Gegeben sei folgende Situation:

Heidi (22 Jahre) klaut in einem Geschäft der Rewe-Handelsgruppe verschiedene Waren im Gesamtwert von ca. 20 €. Hierzu bezahlt sie zwei Waren an der Kasse, lässt den Rest, den sie sich während des Einkaufbummels in ihre Tasche gesteckt hat, in der Tasche und verlässt den Laden. Draußen, inzwischen etwa 15 m vom geschädigten Geschäft entfernt, will sie gerade ihr Fahrrad aufschließen, da packt sie jemand an die Schulter, stellt sich als Ladendetektiv vor und fordert Heidi auf, ihm ins Büro zu folgen.
Heidi will sich erst noch wehren (sie glaubt, dass der Ladendetektiv nach Verlassen des Geschäfts keine Berechtigung mehr dazu hat, sie festzuhalten), aber der Ladendetektiv sagt, es ginge nur darum, dass er die unbezahlte Ware wiederbekäme, die Polizei würde er nicht rufen. Heidi muss ihm also ins Büro folgen.
Dort muss Heidi ihre Tasche auspacken und der Detektiv listet alle von ihr gestohlenen Waren auf einem Zettel mit der Aufschrift „Ladendiebstahl: Es wird (keine) Strafanzeige beim Polizeirevier beantragt“ (oder so ähnlich) auf, wobei er das in Klammern gesetzte „keine“ durchstreicht. Die Vertretungs-Chefin kommt hinzu und Heidi beginnt zu weinen. Sie bittet darum, ob nicht auf eine Strafanzeige verzichtet werden könne und irgendwie lassen sich die beiden dann dazu breitschlagen (der Ladendetektiv sagt, sie sei ja so hübsch und sähe so nett aus und sie sei noch so jung,…da mache er eine Ausnahme), Heidi lediglich ein Hausverbot zu erteilen.
Hierzu brauchen sie jedoch einen Perso (oder sonstigen Lichtbildausweis) von Heidi, welche diesen nicht vorlegen kann (sie hat lediglich eine Krankenkassenkarte, eine Girokarte und mehrere Arztbelege, auf denen jeweils ihr Name und ihre Anschrift vermerkt sind, bei sich). Die Chefin ruft die Polizei an, was Heidi durch Weinen und damit, auf den Telefontasten herumzudrücken, um den Auflegeknopf zu betätigen, zu verhindern versucht, ihr aber nicht gelingt. Die Chefin hat ganz offensichtlich Mitleid mit Heidi (das sagt sie auch), denn Heidi ist Stammkundin im Geschäft und eigentlich immer sehr freundlich gewesen. Außerdem sagt Heidi, sie würde ihren Ausbildungsplatz verlieren, wenn sie eine Anzeige bekäme,…und ihre Eltern,…. Trotzdem, erklärt die Vertretungschefin, sei es auch nur ihr Job und auf einen verlässlichen Personennachweis sei sie schon angewiesen, sonst riskiere sie ihren Job.
Die Polizei am anderen Ende des Telefons verzichtet ganz offensichtlich darauf vorbeizukommen, führt lediglich einen telefonischen Datenabgleich durch. Hierzu gibt die Vertretungschefin Heidis Daten, so wie sie auf der Krankenkassenkarte und den Arztbescheinigungen steht, durch und die Polizei überprüft binnen etwa einer halben Minute, ob eine solche Person existiert oder nicht (kleine Zwischenfrage: Was bringt es der Vertretungschefin zu wissen, on eine Person mit diesem Namen und dieser Anschrift existiert? Die Karten müssen ja nicht unbedingt Heidi gehören?! Naja. Nichts desto trotz, es sind Heidis Karten und die Daten stimmen auch alle). Eine Anzeige wird über´s Telefon jedoch noch nicht gemacht. Der Ladendetektiv überträgt also die von Heidi ermittelten Daten auf den Zettel und schiebt ihm Heidi zum Unterschreiben rüber. Heidi deutet darauf hin, dass durch das Durchstreichen des „keine“ („Ladendiebstahl: Es wird (keine) Strafanzeige beim Polizeirevier beantragt“) ausgesagt wird, dass eine Anzeige gestellt wird und der Ladendetektiv erkennt seinen Fehler und füllt einen neuen Zettel aus, auf dem er das „keine“ nicht durchstreicht, obwohl er meint, dass es eigentlich ganz selbstverständlich sei, dass Heidi angezeigt würde und dass er eigentlich dazu verpflichtet sei, Anzeige zu erstatten. Hier unterschreibt Heidi dann.
Der Ladendetektiv behauptet, dieser Zettel diene lediglich dazu, die Zentrale über Heidis Hausverbot zu informieren, so dass Heidi, wenn sie nochmals ein Geschäft, welches der Rewe-Handelsgruppe angehört, betritt, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommt.
Dann schreibt der Detektiv noch ein paar Zeilen zum Tathergang (er sagt, er schreibe, Heidi hätte lediglich VERSUCHT zu klauen, somit müsse er dann auch keine Anzeige erstatten), die Heidi aber nicht zu Gesicht bekommt (und Heidi fragt sich im Nachhinein: Kann der Detektiv noch was dazu schreiben (nämlich eben die Angaben zum Tathergang), nachdem Heidi den Zettel doch schon unterschrieben hat?). mit strengem Blick und dem dringenden Rat nie, nie wieder so Dummes Zeug zu machen, wird Heidi dann schließlich entlassen.

Nun ein paar Fragen, die Heidi noch beschäftigen:

1.) Die Chefin, die sich breitschlagen ließ, Heidi nur Hausverbot zu verteilen und auf eine Strafanzeige bei der Polizei zu verzichten, ist nur vertretende Chefin. Die richtige Chefin der Filiale war zum Tatzeitpunkt nicht im Dienst. Heidi hat die Vertretungschefin gefragt, was passiere, wenn die richtige Chefin, wenn diese morgen wieder zur Arbeit käme und über den Vorfall mit Heidi informiert würde, anderer Meinung sei und möchte, dass Heidi doch angezeigt wird.
Die Vertretungschefin antwortete darauf dann, dass sie (die Vertretungschefin) dann eins auf den Deckel kriege.
Kann Heidi sicher sein, dass sie tatsächlich nachträglich nicht doch noch angezeigt wird, weil die richtige Chefin das vielleicht unbedingt so will?

2.) Kann (bzw. darf) das „keine“ auf dem Zettel, den der Ladendetektiv ausgefüllt hat, nach Heidis Unterschreiben nachträglich noch durchgestrichen werden, so dass Heidi doch noch angezeigt wird?

3.) Und nun das vermutlich größte Problem: Heidi ist erst, als sie bereits wieder zu Hause war und das ganze Unglück gedanklich noch einmal Revue passieren ließ, aufgefallen, dass sie höchstwahrscheinlich sowieso schon ein Hausverbot in dem Geschäft hatte, da sie vor knapp einem halben Jahr bereits schon mal ein Hausverbot in einem Geschäft von Rewe geklaut hatte (und da gab´s dann auch ´ne Strafanzeige bei der Polizei (woraufhin das Verfahren aber eingestellt wurde, falls diese Information von Bedeutung sein sollte) und ein Hausverbot für den Laden…und wahrscheinlich ja auch für alle weiteren Rewe-Geschäfte gleich mit???).
Heißt das jetzt, dass Heidi noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch droht?

4.) Ja, wozu denn eigentlich überhaupt Unterschriften? Ist es etwa tatsächlich so, dass die nur mit Heidis Unterschrift ´ne Anzeige erstatten können?

Dass Heidi dumm ist (bzw sehr dumm gehandelt hat), ist keine Frage.
Trotzdem bitte ich um sachliche und möglichst wahrheitsgemäße Antworten.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
dieAmy90

Hallo,

ich machs mal kurz:

Der Markt hat das Recht, Heidi wegen Diebstahls anzuzeigen. Ob die es tatsächlich machen oder nicht, kann Heidi nicht beeinflussen. Wenn man über den Abgleich der Daten im Nachhinein feststellt, dass Heidi dort schon mal geklaut hat, sich über ein Hausverbot hinweggesetzt hat und somit Hausfriedensbruch vorliegt, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anzeige kommt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

ich machs mal kurz:

Der Markt hat das Recht, Heidi wegen Diebstahls anzuzeigen. Ob
die es tatsächlich machen oder nicht, kann Heidi nicht
beeinflussen. Wenn man über den Abgleich der Daten im
Nachhinein feststellt, dass Heidi dort schon mal geklaut hat,
sich über ein Hausverbot hinweggesetzt hat und somit
Hausfriedensbruch vorliegt, erhöht das die Wahrscheinlichkeit,
dass eine Anzeige kommt.

Gruss Hans-Jürgen

Aber…

1.) …sie haben ja eingewilligt, dass es lediglich ein hausverbot geben wird.
2.) …sie haben keine unterschift von heidi (es sei denn, sie streichen das „keine“ nachträglich weg). allerdings…wozu muss heidi eigentlich überhaupt unterschreiben?
3.) …ist der markt verpflichtet wegen hausfriedensbruch anzuzeigen, auch wenn die (vertretungs-)chefin eingewilligt hat, dass lediglich ein hausverbot verhängt wird?

danke schon mal,
diamy90

ps: ach so. und hätte der ladendetektiv heidi überhaupt draußen festhalten dürfen? wenn heidi sich einfadch gewehrt hätte, sich geweigert hätte wieder mit ins geschäft zu kommen,…was wäre dann passiert?

Nur mal so als Anmerkung:
Natürlich darf dem Dokument später nichts hinzugefügt werden. Du kannst ja auch schlecht auf einen Auszahlungsquittung bei der Bank noch ne Null dranhängen und dann behaupten, die Bank hat dir zu wenig ausgezahlt. In deinem Heidi-Fall ist das natürlich später schlecht zu beweisen, ob das „keine“ durchgestrichen war oder nicht.

Aus diesem Grund hätte die Heidi dasselbe machen sollen, was auch die Bank macht. Die fertigt nämlich eine Kopie bzw einen Durchschlag des Belegs an, so dass eine Manipulation durch dich sofort erkennbar ist. Hätte Heidi also solch einen Beleg/Kopie, könnte Sie beweisen, dass das „keine“ vorher nicht durchgestrichen war.

Treffen beide Parteien (Heidi vs die Beteiligten inkl Rewe-Gruppe) eine Vereinbarung, dass sie das nicht zur Anzeige bringen, dann ist ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande gekommen. Die Chefin könnte Heide zwar natürlich trotzdem noch anzeigen und die Polizei muss die Anzeige auch verfolgen. Die Anzeige selbst kann Heide daher nicht verhindern, weil die Polizei ermitteln muss, sobald sie Kenntnis erlangt. Allerdings liegt dann aber auch ein Vertragsverstoß vor, so dass Heidi zumindest zivilrechtlich gegen den Vertragsverstoß vorgehen kann.

Hallo!

1.) …sie haben ja eingewilligt, dass es lediglich ein
hausverbot geben wird.

Naja, was die andere Seite für Fehler gemacht haben mag, schmälert ja nicht Heidis eigene Schuld. Für ein Strafverfahren gegen Heidi spielt das wohl kaum eine Rolle.

2.) …sie haben keine unterschift von heidi (es sei denn, sie
streichen das „keine“ nachträglich weg). allerdings…wozu
muss heidi eigentlich überhaupt unterschreiben?

Für das Hausverbot - so kann später zweifelsfrei gezeigt werden, dass Heidi das Hausverbot auch verstanden hat (sie hat es ja unterschrieben). I.d.R. sind solche Formulare auch speziell für Hausverbote gedacht.

3.) …ist der markt verpflichtet wegen hausfriedensbruch
anzuzeigen, auch wenn die (vertretungs-)chefin eingewilligt
hat, dass lediglich ein hausverbot verhängt wird?

Eine Anzeigenverpflichtung besteht meines Wissens nach nicht bei solchen Delikten wie Diebstahl und Hausfriedensbruch. Ist ja nicht der Landesfrieden…

ps: ach so. und hätte der ladendetektiv heidi überhaupt
draußen festhalten dürfen? wenn heidi sich einfadch gewehrt
hätte, sich geweigert hätte wieder mit ins geschäft zu
kommen,…was wäre dann passiert?

Er hätte sie - wenn sie sich geweigert hätte, sich auszuweisen - auffordern können, bis zum Eintreffen der Polizei zu bleiben. Er hat ein Recht darauf, dass sie sich ausweist. Kommt sie dem nicht nach und will fliehen, kann er im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sie auch festhalten, bis zum Eintreffen der Polizei.

Ich weiß nicht, da Heidi schon zum zweiten Mal erwischt worden ist, sollte sie sich vielleicht überlegen, das das ganz schon knapp gewesen ist, und dass sie so ein Glück kein weiteres Mal haben wird. Ein Detektiv, der keine Anzeige schreibt ist sehr selten (und wahrscheinlich neu). Auch wenn bei einer Anzeige erst einmal nicht viel passiert - wenn das irgendwann massiert auftritt (Wiederholung), dann kann’s auch schon mal happig werden. Ich war schon mal bei Sammelverhandlungen dabei, da verteilte der Richter Freiheitsstrafen wie der Prinz zu Karnevall Bonbons.

Wenn Heidi von finanzielle Sorgen angetrieben wird, dann sollte sie eine SChuldnerberatung aufsuchen, wenn es Langeweile oder starke Unzufriedenheit im Leben ist (oder weil sie sich dadurch befreit fühlt), dann wäre eine psychosoziale Beratungsstelle eventuell der richtige Anlaufpunkt - bevor sowas irgendwann vor Gericht landet.

Lieben Gruß
Patrick

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Ebenfalls eine Anmerkung:

Natürlich darf dem Dokument später nichts hinzugefügt werden.
Du kannst ja auch schlecht auf einen Auszahlungsquittung bei
der Bank noch ne Null dranhängen und dann behaupten, die Bank
hat dir zu wenig ausgezahlt. In deinem Heidi-Fall ist das
natürlich später schlecht zu beweisen, ob das „keine“
durchgestrichen war oder nicht.

Das kann so nicht gesagt werden, da die Aussage, dass „keine“ Anzeige gemacht werden soll, nicht von Heidi, sondern von dem Kaufhaus stammt. Die Urkunde bezieht sich hier daher wohl eher auf Heidis Aussage und diese wurde nicht verändert. Seine eigenen Aussagen kann das Kaufhaus grundsätzlich selbst ändern wie es will. Die Tatsache, dass beides auf dem selben Zettel steht, ist hierbei nicht relevant.

Aus diesem Grund hätte die Heidi dasselbe machen sollen, was
auch die Bank macht. Die fertigt nämlich eine Kopie bzw einen
Durchschlag des Belegs an, so dass eine Manipulation durch
dich sofort erkennbar ist. Hätte Heidi also solch einen
Beleg/Kopie, könnte Sie beweisen, dass das „keine“ vorher
nicht durchgestrichen war.

siehe oben

Treffen beide Parteien (Heidi vs die Beteiligten inkl
Rewe-Gruppe) eine Vereinbarung, dass sie das nicht zur Anzeige
bringen, dann ist ein Vertrag zwischen beiden Parteien
zustande gekommen.

Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass hier ein Vertrag zustande gekommen ist.

  1. Es fehlt hier an einer irgendwie gearteten Gegenleistung von Heidi, worin sollte also das gegenseitige Vertragsverhältnis liegen.

  2. Auch für eine einseitige Erklärung ist kein Rechtsbindungswille zu erkennen. Warum sollte sich das Kaufhaus tatsächlich verpflichten, keine Anzeige zu erstatten? Das schreiben ist viemehr als eine Angabe des derzeitigen Vorhabens zu deklarieren. Einen Rechtsbindungswillen würde kein Gericht hier annehmen.

Zudem wurde auch deutlich gesagt, dass die „Chefin“ das anders sehen könnte. Auch hieraus ist zu erkennen, dass keine verbindliche Aussage getroffen wurde.

  1. Müssten für eine bindende Erklärung die beteiligten Personen Vertretgungsmacht für die Geschädigte, also Rewe, haben. Das ist hier doch mehr als fraglich, dass ein Kaufhausdetektiv oder eine Mitarbeiterin auf mittlerer Ebene eine solche besitzen, insb. in diesen Rechtsangelegenheiten.

Die Chefin könnte Heide zwar natürlich
trotzdem noch anzeigen und die Polizei muss die Anzeige auch
verfolgen. Die Anzeige selbst kann Heide daher nicht
verhindern, weil die Polizei ermitteln muss, sobald sie
Kenntnis erlangt. Allerdings liegt dann aber auch ein
Vertragsverstoß vor,

Siehe oben. Die Aussage, keine Anzeige machen zu wollen, ist sicherlich keine rechtswirksame Erklärung für Rewe gewesen.

so dass Heidi zumindest zivilrechtlich
gegen den Vertragsverstoß vorgehen kann.

Und wie sollte das, selbst bei bestehen eines Vertrages, aussehen? Wie zutreffend festgestellt wurde, hat sie gegen Ermittlungen der Polizei keine Handhabe. Welche Ansprüche sollte Heidi also geltend machen?

Dea

Hallo,

Allerdings liegt dann aber auch ein
Vertragsverstoß vor, so dass Heidi zumindest zivilrechtlich
gegen den Vertragsverstoß vorgehen kann.

Der war gut, selten so gelacht. Das ist mal was für das erste Semester Jura zum Schmunzeln.

Es gibt Dinge, über die man keine wirksamen Verträge schließen kann. Der Verzicht auf eine Strafanzeige gehört dazu.

Ich stell mir gerade die Szene vor, wo Pistolenheini gerade mit vorgehaltener Wumme Frau Meier um die Rente erleichtert hat, und ihr jetzt den Vertragsvordruck vor die Nase hält, mit dem diese auf eine Anzeige verzichtet.

Gruß vom Wiz

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Hmmm, ist das so?

Es gibt Dinge, über die man keine wirksamen Verträge schließen
kann. Der Verzicht auf eine Strafanzeige gehört dazu.

Habe mich jetzt damit nicht näher beschäftigt. Aber ist die Erstattung einer Anzeige wirklich nicht dispositiv?

Ich stell mir gerade die Szene vor, wo Pistolenheini gerade
mit vorgehaltener Wumme Frau Meier um die Rente erleichtert
hat, und ihr jetzt den Vertragsvordruck vor die Nase hält, mit
dem diese auf eine Anzeige verzichtet.

Nun, der Fall ist eindeutig, da hier die Erklärung unter Drohung abgegeben wurde.

Woraus aber erbgibt sich, dass ich mich nicht freiwillig verpflichten kann, auf eine Anzeige zu verpfichten? Wie gesagt, ich will das nicht grundsätzlich in Abrede stellen. Aber primär besteht erstmal Vertragsfreiheit und mir ist jedenfalls bisher keine Einschränkungen für Anzeigen bekannt.

Gruß
Dea

Es gibt Dinge, über die man keine wirksamen Verträge schließen
kann. Der Verzicht auf eine Strafanzeige gehört dazu.

Dann kannst du mir das ja sicherlich durch eine geeignete Rechtsnorm zeigen, oder?

Ich stell mir gerade die Szene vor, wo Pistolenheini gerade
mit vorgehaltener Wumme Frau Meier um die Rente erleichtert
hat, und ihr jetzt den Vertragsvordruck vor die Nase hält, mit
dem diese auf eine Anzeige verzichtet.

Erstens besteht bei Raubüberfällen eine Pflicht zur Anzeige. Frau Meier ist also zur Anzeige verpflichtet, egal ob Sie irgendwas unterschrieben hat.
Zweitens kommt der Vertrag unter Nötigung zustande und ist damit generell unwirksam.

Bei Diebstahl besteht dagegen keine Anzeigepflicht, wieso sollte sich eine Partei deshalb nicht per Vertrag verpflichten, auf eine Anzeige zu verzichten?

Das kann so nicht gesagt werden, da die Aussage, dass „keine“
Anzeige gemacht werden soll, nicht von Heidi, sondern von dem
Kaufhaus stammt.

Natürlich kann das so nicht gesagt werden, weil man dazu genau sehen müsste, was die Heidi da wie unterschrieben hat und wer von der Gegenseite mit welchen Berechtigungen ebenfalls unterschrieben hat. Ohne den genauen Text ist das daher müßig. Ich wollte nur aufzeigen, was sein *könnte*.

Wenn der Text lediglich ein firmeninterner Vermerk ist und Heidi durch ihre Unterschrift nur bestätigt hat, dass sie versucht hat, was zu stehlen, dann hat sie natürlich auch keinen Vertrag geschlossen.

Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass hier ein Vertrag
zustande gekommen ist.

Das ist wohl war. Ich habe ja auch nicht gesagt, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Ich sagte „Treffen beide Parteien (Heidi vs die Beteiligten inkl Rewe-Gruppe) eine Vereinbarung“. Ob sie eine rechtswirksame Vereinbarung wirklich getroffen haben, steht natürlich auf einem ganz anderem Blatt. Ich wollte nur aufzeigen, dass es prinzipiell möglich wäre, dass Heidi und der Markt eine solche Vereinbarung treffen.

  1. Es fehlt hier an einer irgendwie gearteten Gegenleistung
    von Heidi, worin sollte also das gegenseitige
    Vertragsverhältnis liegen.

Wiederum: Es *könnte* z.B. so sein:
Analog zu einer Unterlassungserklärung. Heidi verzichtet unter Vertragsstrafe darauf, nochmals einen Rewe-Markt zu betreten. Der Rewe-Markt und die Beteiligten verpflichten sich im Gegenzug, auf eine Strafanzeige zu verzeichten.

Natürlich müssen die Beteiligten dabei überhaupt die Berechtigung haben, den Rewe-Markt zu vertreten.

Und wie sollte das, selbst bei bestehen eines Vertrages,
aussehen? Wie zutreffend festgestellt wurde, hat sie gegen
Ermittlungen der Polizei keine Handhabe. Welche Ansprüche
sollte Heidi also geltend machen?

Gegen die Polizei und die Strafanzeige kannst du gar nichts machen, das sagte ich ja. *Würde* aber ein obiger Vertrag geschlossen, ergeben sich deine Ansprüche aus dem Vertrag bzw der Nichterfüllung desselben.

Hallo,

Aber…

1.) …sie haben ja eingewilligt, dass es lediglich ein
hausverbot geben wird.

Da wusste die auch noch nicht, dass Heidi bereits in einer anderen Rewe Filiane gestohlen hat und ein Hausverbot bereits besteht.

2.) …sie haben keine unterschift von heidi (es sei denn, sie
streichen das „keine“ nachträglich weg)

Für eine Diebstahlanzeige benötigt das Geschäft keine Einverständnis- erklärung des Diebes. Es ist die freie Endscheidung des Geschäftsführers /Besitzers des Geschäftes eine Anzeige zu machen - oder nicht.

Grüße
Jasmin

lol und hallöle

Treffen beide Parteien (Heidi vs die Beteiligten inkl
Rewe-Gruppe) eine Vereinbarung, dass sie das nicht zur Anzeige
bringen, dann ist ein Vertrag zwischen beiden Parteien
zustande gekommen.

Allerdings liegt dann aber auch ein Vertragsverstoß vor, so dass
Heidi zumindest zivilrechtlich gegen den Vertragsverstoß vorgehen kann.

Ich bin kein Experte, aber sorry. Das ist absoluter Quatsch mit Sosse!!!
Wo haste den Unfug den her??

Hallösche

Gegen die Polizei und die Strafanzeige kannst du gar nichts
machen, das sagte ich ja. *Würde* aber ein obiger Vertrag
geschlossen, ergeben sich deine Ansprüche aus dem Vertrag bzw
der Nichterfüllung desselben.

In dem beschriebenen Fall wäre doch aber die Vereinbarung/ Vertrag (schlagt mich tot) sowieso nichtig, da unter falschen Vorrausetzungen getroffen(??). Heidi hatte verschwiegen, dass sie bereits in einer anderen Rewe Filiale gestohlen hat und auch bereits Hausverbot besteht …

oder liege ich da falsch?

Hallo,

Es gibt Dinge, über die man keine wirksamen Verträge schließen
kann. Der Verzicht auf eine Strafanzeige gehört dazu.

Habe mich jetzt damit nicht näher beschäftigt. Aber ist die
Erstattung einer Anzeige wirklich nicht dispositiv?

Ich würde von Sittenwidrigkeit ausgehen, da hier in die Absicherung der Rechtsordnung - Strafrechtspflege - unzulässig eingegriffen wird. Wenn Straftaten vorliegen, deren Verfolgung gerade nicht aufgrund zwingendem Antragserfordernis (mit Verzichtsmöglichkeit) ausdrücklich der weiten Disposition des individuell Betroffenen unterstellt sind, dann sollte die weitere Meinungsbildung des Betroffenen nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er durch privaten Vertrag auf Erstattung einer Strafanzeige verzichtet hat. D.h. man sollte sich nicht wirksam des Rechts begeben können, Dinge zur Anzeige zu bringen, deren Verfolgung nicht ausschließlich vom eigenen Antrag abhängt, sondern ohnehin persönlicher Disposition entzogen ist. Dies umso mehr, da im Gegensatz zum absoluten Antragsdelikt ja auch überhaupt kein genereller Ausschluss der Verfolgung erreicht werden kann (dann erstattet eben statt dem Vertragspartner ein anderer Anzeige, und die Sache wird treotzdem verfolgt.

Tatsächlich scheint das Thema aber wohl in der Realität einfach keine Rolle zu spielen, jedenfalls findet man so gut wie nichts darüber (habe gerade mal gesucht).

Sie Sache mit dem Raubüberfall war natürlich nur eine humoristische Beigabe.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Natürlich darf dem Dokument später nichts hinzugefügt werden.
Du kannst ja auch schlecht auf einen Auszahlungsquittung bei
der Bank noch ne Null dranhängen und dann behaupten, die Bank
hat dir zu wenig ausgezahlt. In deinem Heidi-Fall ist das
natürlich später schlecht zu beweisen, ob das „keine“
durchgestrichen war oder nicht.

Das kommt doch auf das Forular an. Vielleicht hat Heidi in dem ganzen Stress das ja nicht so genau gelesen - und sie hat lediglich auf dem unteren Teil unterzeichnet, dass sie das Hausverbot ausgesprochen bekommen hat und es verstanden hat (Dauer, Umfang etc).

Der Hinweis, ob unabhängig vom Hausverbor eine Strafanzeige gestellt worden ist kann doch zusätzlich notiert werden, und wenn der Status Quo sich ändert, gegebenenfalls „geupdatet“ werden? Nach einer potentiellen Verhalndlung schreibt man noch die Geschäftsnummer nachträglich drauf - und wenn Heidi mal wieder im Hause klauen sollte kann man im neuen Strafantrag alles kompakt und knackig zusammenfassen ohne groß die gesamte Korrespondenz zusammen suchen zu müssen.

Treffen beide Parteien (Heidi vs die Beteiligten inkl
Rewe-Gruppe) eine Vereinbarung, dass sie das nicht zur Anzeige
bringen, dann ist ein Vertrag zwischen beiden Parteien
zustande gekommen. Die Chefin könnte Heide zwar natürlich
trotzdem noch anzeigen und die Polizei muss die Anzeige auch
verfolgen. Die Anzeige selbst kann Heide daher nicht
verhindern, weil die Polizei ermitteln muss, sobald sie
Kenntnis erlangt. Allerdings liegt dann aber auch ein
Vertragsverstoß vor, so dass Heidi zumindest zivilrechtlich
gegen den Vertragsverstoß vorgehen kann.

Meiner Meinung nach kommt es - wie gesagt - auf das Formular an. Wenn da tatsächlich mit mehreren Unterzeichnenden ein Vertrag darüber geschlossen wird, das keine Strafanzeige erstattet wird, dann mag das so sein. Nur, das macht wohl keinen Sinn für das Haus?

Wahrscheinlicher finde ich - wie gesagt - das Hausverbot in Verbindung mit einem internen Vermerk, ob der Fall parallel zur Anzeige gebracht wurde oder nicht. Bei einer neuerlichen Anzeige kann dann wenigstens schon das mitgeliefert werden, was im gleichen Haus bereits gelaufen ist.

Lieben Gruß
Patrick

Ganz einfach
Hallo,

ich habe die ganzen Antworten nicht gelesen. Aber eigentlich ist es ganz einfach: Heidi ist volljährig, und wenn sie möchte, bekommt das niemand mit, weder Eltern, noch ihre Ausbildungsstelle (wenn sie nicht gerade bei Rewe lernt). Wie auch?

Und ganz ehrlich: Zum erstenmal bei Ladendiebstahl erwischt, was soll da passieren? Das schlimmste wären wahrscheinlich ein paar soziale Arbeitsstunden. Die hat sie dann auch verdient. Aber mehr auch nicht.

Grüße
Schmidti

Hallo, Schmidti,

Und ganz ehrlich: Zum erstenmal bei Ladendiebstahl erwischt,
was soll da passieren?

nach Amys Angaben war es aber nicht das erste Mal:

da sie vor knapp einem halben Jahr bereits schon mal ein Hausverbot in einem Geschäft von Rewe geklaut hatte (und da gab´s dann auch ´ne Strafanzeige bei der Polizei (woraufhin das Verfahren aber eingestellt wurde, falls diese Information von Bedeutung sein sollte) und ein Hausverbot für den Laden…

Gruß
Kreszenz

ehrlich ?
Hallo Schmidti,

Und ganz ehrlich: Zum erstenmal bei Ladendiebstahl erwischt,
was soll da passieren? Das schlimmste wären wahrscheinlich ein
paar soziale Arbeitsstunden. Die hat sie dann auch verdient.
Aber mehr auch nicht.

Der zweite Ladendiebstahl und das Mädel ist 22 ! Und da gibts nur ein paar Sozialstunden dafür ? Wow.

Grüßle
Elton

Ups, das hatte ich überlesen…
Hallo zusammen,

ja schimpft mit mir, ich hatte das leider überlesen.

Aber auch dafür gibts keinen Knast und weder Ausbilder noch Eltern brauchens mitbekommen.

Gruß
Schmidti

Hallo,

ja, die Frage der Sittenwidrigkeit wäre hier wohl der entscheidende Aspekt und Deine Ausführungen beinhalten in der Tat die maßgeblichen Argumente dafür, dass man möglicher Weise nicht das Recht verzichten kann, Anzeige zu erstatten. Jetzt würde mich nur noch interessieren, ob es hierzu Quellen gibt. Na, vielleicht stoße ich ja gelegentglich mal drauf.

Im Übrigen wäre auch der Schadenersatzanspruch im Fall des Zuwiderhandelns völlig systemwidrig. Denn der würde ja zB bei einer Geldstrafe im Strafverfahren genau diese umfassen, was sicherlich nichtg im Sinne des (Strafrechts)Erfinders ist.

Gruß
Dea

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