Ehrlich gesagt finde ich die Länge deines Textes schon fast schlimmer als den Ladendiebstahl. Ging das wirklich nicht etwas kürzer?
Heidi will sich erst noch wehren (sie glaubt, dass der
Ladendetektiv nach Verlassen des Geschäfts keine Berechtigung
mehr dazu hat, sie festzuhalten)
Sich nicht zu wehren, war hier eine gute Entscheidung. Denn der Ladendetektiv hatte jedenfalls ein Festnahmerecht nach StPO, außerdem war er wohl über Besitzschutzansprüche des BGB gerechtfertigt. Er handelte somit rechtmäßig. Folge: Die Gegenwehr wäre ihrerseits mangels eines rechtswidrigen Angriffs nicht durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Und das heißt: Nötigung, versuchte Nötigung, Körperverletzung pp. hätten sich zu den anderen Straftatbeständen dazugesellen können.
Dann schreibt der Detektiv noch ein paar Zeilen zum Tathergang
(er sagt, er schreibe, Heidi hätte lediglich VERSUCHT zu
klauen
Das ist nicht richtig. Aber ein Detektiv ist ja auch kein Jurist. Vielelicht wusste er auch, dass es nicht stimmt und meinte, der Täterin so helfen zu können.
somit müsse er dann auch keine Anzeige erstatten
Er muss sowieso niemanden anzeigen, es sei denn, sein Arbeitsvertrag schreibt ihm das vor. Das Gesetz kennt Anzeigepflichten nur ganz ausnahmsweise, etwa bei bestimmten geplanten (nicht begangenen!) Straftaten und für bestimmte Personenkreise wie etwa Polizisten, die sich andernfalls einer Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen schuldig machen können.
), die
Heidi aber nicht zu Gesicht bekommt (und Heidi fragt sich im
Nachhinein: Kann der Detektiv noch was dazu schreiben (nämlich
eben die Angaben zum Tathergang), nachdem Heidi den Zettel
doch schon unterschrieben hat?).
Nein, das ist schlichtweg eine Urkundenfälschung und damit strafbar.
Kann Heidi sicher sein, dass sie tatsächlich nachträglich
nicht doch noch angezeigt wird, weil die richtige Chefin das
vielleicht unbedingt so will?
Natürlich kann Heidi sich da nicht sicher sein. Ob es nun einen zivilrechtlichen Anspruch auf das Unterlassen der Anzeige gibt, stehe mal dahin. Aber wenn die Chefin Anzeige erstattet, dann tut sie das eben. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nicht für die Vereinbarung, auf die Anzeige zu verzichten.
2.) Kann (bzw. darf) das „keine“ auf dem Zettel, den der
Ladendetektiv ausgefüllt hat, nach Heidis Unterschreiben
nachträglich noch durchgestrichen werden, so dass Heidi doch
noch angezeigt wird?
Nein, er darf das nachträglich nicht verändern. Aber Anzeige kann ja unabhängig von diesem Zettel erstattet werden.
Heißt das jetzt, dass Heidi noch eine Anzeige wegen
Hausfriedensbruch droht?
Das weiß der Herr im Himmel! Aber es sieht so aus, als ob Heidi zumindest einen Hausfriedensbruch begangen hat.
4.) Ja, wozu denn eigentlich überhaupt Unterschriften? Ist es
etwa tatsächlich so, dass die nur mit Heidis Unterschrift ´ne
Anzeige erstatten können?
Klar, auch Mörder müssen unterschreiben, dass sie es waren, sonst kann man sie nicht anzeigen. (Sorry, aber die Frage konnte ich nicht ernstnehmen.)
Dass Heidi dumm ist (bzw sehr dumm gehandelt hat), ist keine
Frage.
In der Tat nicht. Wieso macht sie so was? Wozu so viel risikieren für so wenig?
Levay