Ladendiebstahl - Hausverbot - Hausfriedensbruch

ich habe die ganzen Antworten nicht gelesen. Aber eigentlich
ist es ganz einfach: Heidi ist volljährig, und wenn sie
möchte, bekommt das niemand mit, weder Eltern, noch ihre
Ausbildungsstelle (wenn sie nicht gerade bei Rewe lernt). Wie
auch?

Und ganz ehrlich: Zum erstenmal bei Ladendiebstahl erwischt,
was soll da passieren? Das schlimmste wären wahrscheinlich ein
paar soziale Arbeitsstunden. Die hat sie dann auch verdient.
Aber mehr auch nicht.

Die Anschrift jedoch, die der Ladendetektiv auf das Formular eingetragen hat, ist die von Heidis Eltern, weil auf der Krankenkassenkarte nämlich noch Heidis alte Adresse stand (sie hatte sie nach dem Auszug aus dem Elternhaus noch nicht aktualisieren lassen. Und Heidi ist sowohl noch bei ihren Eltern als auch in ihrer neuen Wohnung gemeldet).
Nun ist wohl davon auszugehen, dass die Anzeige in das Haus der Eltern flattert, sehe ich das richtig? Auch, wenn die Adresse der Eltern nur noch als „zweiter Wohnsitz“ gemeldet ist?
Gäbe es eine Möglichkeit für Heidi, da noch Abhilfe zu verschaffen, so dass die Anzeige an ihre NEUE Anschrift statt zu der ihrer Eltern gesendet wird?

:smile:

ich muss einfach schmunzeln.
Frag nur mal spasshalber auf einem Polizeirevier in deiner Nähe nach, wieviele Leute von den Beamten dort kontrolliert werden, deren Bekanntheitsgrad / Anzahl der Verstöße, die bei der Polizei bekannt sind, die zweistellige Zahl schon laaaange verlassen haben und die trotzdem noch keinen richtig „vor den Bug“ bekommen haben, um mal zeitgemäßen polittechnischen Jargon zu nutzen.

Grüße,
Claus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Heidi könnte beim zuständigen Revier anrufen und unter Angabe ihrer Personalien nach dem Sachbearbeiter fragen.
Diesem dann einfach sagen, dass die Post einfach an die Nebenwohnung gehen soll, bzw. ob eine mögliche Vorladung für eine Beschuldigtenvernehmung (wohl eher eine Anhörung, bzw. Bitte um Stellungnahme) gleich so erledigt werden kann…sozusagen durch Eigenantrieb.

Grüße,
Claus

ich muss einfach schmunzeln.
Frag nur mal spasshalber auf einem Polizeirevier in deiner
Nähe nach, wieviele Leute von den Beamten dort kontrolliert
werden, deren Bekanntheitsgrad / Anzahl der Verstöße, die bei
der Polizei bekannt sind, die zweistellige Zahl schon laaaange
verlassen haben und die trotzdem noch keinen richtig „vor den
Bug“ bekommen haben, um mal zeitgemäßen polittechnischen
Jargon zu nutzen.

was meinst du mit „richtig vor den bug bekommen“?
was hat heidi denn nach dieser strafanzeige, deiner meinung nach, zu erwarten?

Hallo Dea,

als ich Wiz’ Beitrag gelesen habe, hatte auch ich sofort Zweifel an der Richtigkeit. Ich bin so gar nicht davon überzeugt, dass diese Vereinbarung per se sittenwidrig wäre.

Dann habe ich mich an einen Fall aus einem Skript erinnert, in dem die Nichtanzeige einer Unterschlagung rechtsgeschäftlich vereinbart wird, und an der Wirksamkeit dieser Vereinbarung wird hier nicht einmal gezweifelt.

Nun ersetzt ein Skript ja weder die Rechtsprechung noch eine rechtswissenschaftliche Diskussion. Aber wenn ich mir den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB so ansehe, weiß ich nicht, wieso der hier erfüllt sein sollte.

Verstößt die Vereinbarung einer Nichtanzeige wirklich per se gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden? Ich glaube nein.

Levay

Ehrlich gesagt finde ich die Länge deines Textes schon fast schlimmer als den Ladendiebstahl. Ging das wirklich nicht etwas kürzer?

Heidi will sich erst noch wehren (sie glaubt, dass der
Ladendetektiv nach Verlassen des Geschäfts keine Berechtigung
mehr dazu hat, sie festzuhalten)

Sich nicht zu wehren, war hier eine gute Entscheidung. Denn der Ladendetektiv hatte jedenfalls ein Festnahmerecht nach StPO, außerdem war er wohl über Besitzschutzansprüche des BGB gerechtfertigt. Er handelte somit rechtmäßig. Folge: Die Gegenwehr wäre ihrerseits mangels eines rechtswidrigen Angriffs nicht durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Und das heißt: Nötigung, versuchte Nötigung, Körperverletzung pp. hätten sich zu den anderen Straftatbeständen dazugesellen können.

Dann schreibt der Detektiv noch ein paar Zeilen zum Tathergang
(er sagt, er schreibe, Heidi hätte lediglich VERSUCHT zu
klauen

Das ist nicht richtig. Aber ein Detektiv ist ja auch kein Jurist. Vielelicht wusste er auch, dass es nicht stimmt und meinte, der Täterin so helfen zu können.

somit müsse er dann auch keine Anzeige erstatten

Er muss sowieso niemanden anzeigen, es sei denn, sein Arbeitsvertrag schreibt ihm das vor. Das Gesetz kennt Anzeigepflichten nur ganz ausnahmsweise, etwa bei bestimmten geplanten (nicht begangenen!) Straftaten und für bestimmte Personenkreise wie etwa Polizisten, die sich andernfalls einer Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen schuldig machen können.

), die

Heidi aber nicht zu Gesicht bekommt (und Heidi fragt sich im
Nachhinein: Kann der Detektiv noch was dazu schreiben (nämlich
eben die Angaben zum Tathergang), nachdem Heidi den Zettel
doch schon unterschrieben hat?).

Nein, das ist schlichtweg eine Urkundenfälschung und damit strafbar.

Kann Heidi sicher sein, dass sie tatsächlich nachträglich
nicht doch noch angezeigt wird, weil die richtige Chefin das
vielleicht unbedingt so will?

Natürlich kann Heidi sich da nicht sicher sein. Ob es nun einen zivilrechtlichen Anspruch auf das Unterlassen der Anzeige gibt, stehe mal dahin. Aber wenn die Chefin Anzeige erstattet, dann tut sie das eben. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich nicht für die Vereinbarung, auf die Anzeige zu verzichten.

2.) Kann (bzw. darf) das „keine“ auf dem Zettel, den der
Ladendetektiv ausgefüllt hat, nach Heidis Unterschreiben
nachträglich noch durchgestrichen werden, so dass Heidi doch
noch angezeigt wird?

Nein, er darf das nachträglich nicht verändern. Aber Anzeige kann ja unabhängig von diesem Zettel erstattet werden.

Heißt das jetzt, dass Heidi noch eine Anzeige wegen
Hausfriedensbruch droht?

Das weiß der Herr im Himmel! Aber es sieht so aus, als ob Heidi zumindest einen Hausfriedensbruch begangen hat.

4.) Ja, wozu denn eigentlich überhaupt Unterschriften? Ist es
etwa tatsächlich so, dass die nur mit Heidis Unterschrift ´ne
Anzeige erstatten können?

Klar, auch Mörder müssen unterschreiben, dass sie es waren, sonst kann man sie nicht anzeigen. (Sorry, aber die Frage konnte ich nicht ernstnehmen.)

Dass Heidi dumm ist (bzw sehr dumm gehandelt hat), ist keine
Frage.

In der Tat nicht. Wieso macht sie so was? Wozu so viel risikieren für so wenig?

Levay

Ich weiß es ooooch net… :smile:

Aber die Frage des Schadenersatzes (in Form der Geldstrafe) geht mir dann doch ein wenig gegen den Strich. Konkreteres kann ich aber auch nicht beitragen.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das war nur ein zusatz zu elton´s beitrag.
den habe ich so verstanden, dass er der meinung ist, dass es beim zweiten Ladendiebstahl nicht mehr nur sozialstunden geben würde, sondern wohl auch aufgrund der reife (die man mit 22 erwarten kann) etwas mehr.

das bezog sich nicht auf zu erwartende Konsequenzen für „Heidi“…

Hallo,
ich kenne jemanden, dem erging es mal ganz ähnlich. Der hat dort (war etwas anderes, deswegen direkt mit der Staatsanwaltschaft gesprochen) angerufen und gesagt, die Mutter sei Herzkrank und würde es nicht überleben, wenn sie es mitbekommen würde. Die haben die Post dann an einen Bekannten geschickt… :wink:

Grüße
Schmidti

Ok. Heidi ruft also beim vermeintlich zuständigen Revier an (das wird wohl das Revier sein, das für die Stadt, in der Heidi diese Straftat begangen hat, zuständig ist? und nicht etwa das Revier der Stadt, die zur Anschrift ihrer aufgenommenen Personalien gehört?) und nennt dort zuallererst Namen und Adresse und fragt erstmal, ob da ´ne Anzeige für sie eingegangen sei vor drei Tagen?
Oder was wär am klügsten? Denn so 100%ig sicher ist sich Heidi ja nicht, ob sie nun tatsächlich angezeigt worden ist oder nicht, und wenn sie gleich die ganze Geschichte erzählt, hat sie sich ja quasi selbst verraten obwohl sie vielleicht gar nicht angezeigt worden ist?
Ob das wohl alles noch rechtzeitig ist, wenn Heidi nach drei Tagen der Erstattung der Anzeige da bei der Polizei um eine Korrektur ihrer Anschrift bittet?

Grüße,
dieAmy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

*seufz*

Es gibt Dinge, über die man keine wirksamen Verträge schließen
kann. Der Verzicht auf eine Strafanzeige gehört dazu.

Dann kannst du mir das ja sicherlich durch eine geeignete
Rechtsnorm zeigen, oder?

Er bezieht sich auf § 138 Abs. 1 BGB.

Erstens besteht bei Raubüberfällen eine Pflicht zur Anzeige.

Wir reden hier von einer bereits geschehenen Straftat. Bei einer solchen besteht *nie* die Pflicht zur Anzeige! Oder kannst du mir eine geeignete Rechtsnorm zeigen, die etwas anderes aussagt?

Frau Meier ist also zur Anzeige verpflichtet, egal ob Sie
irgendwas unterschrieben hat.

Nein, nein, nein. Das ist nicht wahr.

Zweitens kommt der Vertrag unter Nötigung zustande und ist
damit generell unwirksam.

Das ist schon rein dogmatisch unsinnig. Denn selbst wenn man das wegen der Nötigung als sittenwidrig sehen würde, ginge hier die Entscheidungsfreiheit desjenigen, der den Vertrag eingegangen ist, vor. Ansonsten liefe § 123 BGB nämlich leer.

Levay

3 Like

den habe ich so verstanden, dass er der meinung ist, dass es
beim zweiten Ladendiebstahl nicht mehr nur sozialstunden geben
würde, sondern wohl auch aufgrund der reife (die man mit 22
erwarten kann) etwas mehr.

Soweit ich weiß, gibt es Sozialstunden nur im Jugendstrafrecht, das im Alter von 22 Jahren nicht mehr angewandt werden kann.

Grüße
Ostlandreiter

was hätte heidi denn zu erwarten, wenn sie noch kein eigenes einkommen hat und nur von bafög und der finanziellen unterstützung ihrer eltern lebt?
hat da jemand erfahrung/ahnung?
amy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, so sollte sie das machen.
Tatortrevier, nicht Heimatrevier - insofern: ein Anruf genügt, notfalls wissen die Kollegen da weiter.

Sollte noch keine Anzeige vorliegen, so wird nicht durch den Anruf „schon was in Gang gesetzt“, keine Angst.
Einfach unverbindlich fragen, ob schon was eingegangen ist.
Das wird wahrscheinlich elektronisch nachgeprüft, sollte bereits etwas bekannt sein, dann eben nach dem Sachbearbeiter fragen und mit dem sprechen.

Allerdings kann so etwas auch noch dauern.
Oft nutzen Einkaufsmärkte großzügig die Frist aus, um das Ganze bei der Polizei bekannt zu geben.
Insofern kann es sein, dass die „Anzeige“ noch beim Laden liegt.
Möglich ist auch, dass sie bereits eingegangen ist, aber noch nicht erfasst wurde - also ruhig ´ne Woche später nochmal anrufen.

Da nicht allzu viel an Sachbearbeitung anfällt, wird wahrscheinlich gleich eine Anhörung verschickt, also am Ball bleiben.

Hallo,

Soweit ich weiß, gibt es Sozialstunden nur im
Jugendstrafrecht, das im Alter von 22 Jahren nicht mehr
angewandt werden kann.

Soweit ich weiß:Im Erwachsenenrecht können Sozialstunden nicht als „Strafe“ verhängt werden, sondern nur als Auflage zu einer Einstellung (oder Freiheitsstrafe zur Bewährung). Einstellungen im Erw.Recht werden auch nicht ins Bundeszentralregister und auch hier erst recht nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

Grüße
Schmidti

danke sehr für diese infomationen, claus.

Allerdings kann so etwas auch noch dauern.
Oft nutzen Einkaufsmärkte großzügig die Frist aus, um das
Ganze bei der Polizei bekannt zu geben.
Insofern kann es sein, dass die „Anzeige“ noch beim Laden
liegt.

so,… warum nutzen sie möglicherweise die (welche?) frist aus? warum versenden sie die anzeige nicht unverzüglich?

grüße,
dieamy

Soweit ich weiß:Im Erwachsenenrecht können Sozialstunden nicht
als „Strafe“ verhängt werden, sondern nur als Auflage zu einer
Einstellung (oder Freiheitsstrafe zur Bewährung).
Einstellungen im Erw.Recht werden auch nicht ins
Bundeszentralregister und auch hier erst recht nicht ins
Führungszeugnis eingetragen.

danke, schmidti.
vielleicht kannst du mir noch folgende fragen beantworten:
wenn heidi nun schon mehrmals angezeigt worden ist, kann sie für diese straftat dann jetzt eine freiheitsstrafe bekommen? (sie hat bis jetzt noch nie ein bußgeld zahlen müssen oder sozialstunden ableisten müssen…allerdings steht eine anzeige auch noch aus, also dafür hat sie noch kein bescheid bekommen, wie die strafe ausfällt).
was genau bedeutet freiheitsstrafe auf bewährung?
was bedeutet es, wenn das „verfahren eingestellt“ wird? dann wird es doch trotzdem irgendwo vermerkt, nicht?
wird heidi vorher darüber informiert, wenn irgendetwas in ihr führungszeugnis eingetragen wird oder erhält sie über sowas keinerlei auskunft?
danke und gruß,
amy

so,… warum nutzen sie möglicherweise die (welche?) frist
aus? warum versenden sie die anzeige nicht unverzüglich?

Hallo die Frist beträgt wie bei allen Antragsdelikten 3 Monate nach dem Tat und Täter bekannt sind.

Gruß Katie

grüße,
dieamy

so,… warum nutzen sie möglicherweise die (welche?) frist
aus? warum versenden sie die anzeige nicht unverzüglich?

Hallo die Frist beträgt wie bei allen Antragsdelikten 3 Monate
nach dem Tat und Täter bekannt sind.

-> das bedeutet, das geschäft kann sich noch drei monate zeit lassen, eh sie die anzeige absendet?
oder heißt das, wenn heidi bis in drei monaten nach der tat noch keinen anhörungsbogen von der polizei zugesandt bekommen hab, kann sie davon ausgehen, dass keine anzeige zustande gekommen ist?
und WOZU diese frist? was nützt es dem geschädigten laden, erst noch so lange zu warten, eh er die anzeige endlich aufgibt? hat das geschäft dadurch irgendwelche vorteile??
grüße,
dieamy

-> das bedeutet, das geschäft kann sich noch drei monate
zeit lassen, eh sie die anzeige absendet?
oder heißt das, wenn heidi bis in drei monaten nach der tat
noch keinen anhörungsbogen von der polizei zugesandt bekommen
hab, kann sie davon ausgehen, dass keine anzeige zustande
gekommen ist?

Hallo,
ersteres trifft zu, dass Geschäft kann sich drei monate zeit lassen.

und WOZU diese frist? was nützt es dem geschädigten laden,
erst noch so lange zu warten, eh er die anzeige endlich
aufgibt? hat das geschäft dadurch irgendwelche vorteile??
grüße,
dieamy

Keine Ahnung.

gruß Katie