Miete erst zum 15. statt zum 01. des monats bezahl

Hallo mal folgendes beispiel:
Ein Mieter ist zum 01.05.2009 in eine neue Wohnung gezogen. Er Hat immer bis spätestens zum 04. des Monats die Miete überwiesen. Jetzt das problem:
Durch finanzielle schwierigkeiten ist er mit der Miete für November 2009 im Verzug. Die wird er auch nicht auf einmal begleichen können. Desweiteren bekommt er und seine Frau jetzt immer erst zum 15. des Monats das einkommen . Der Vermieter will nun bis zum 04. dezember die Miete für November und Dezember haben sonst behält er sich weitere schritte vor. Darf der Vermieter das?
Gut mit der November Miete das ist nicht gut gelaufen, die würde der Mieter mit monatlich 100€ ab Januar gerne abzahlen. Nur wie soll er die Miete zum 03. eines Monats bezahlen , wenn der Lohn erst zum 15. des Monats kommt?
Von der Bank bekommt er es nicht . Kann der Vermieter wegen Mietzahlung zum 15. eines Monats wirklich abmahnen und weitere schritte einleiten. Ob nun zum 15. oder bis zum 04. eines Monats ist doch eigentlich nicht wirklich so schlimm oder?
MFG

Gut mit der November Miete das ist nicht gut gelaufen, die
würde der Mieter mit monatlich 100€ ab Januar gerne abzahlen.
Nur wie soll er die Miete zum 03. eines Monats bezahlen , wenn
der Lohn erst zum 15. des Monats kommt?

Wo ist das Problem? Der Mieter bezahlt die Miete mit dem Geld vom 15. des Vormonats. Oder ist man nicht in der Lage, mal für knapp 15 Tage das Geld zusammenzuhalten?
Ich handhabe es sogar so, dass ich am 1. eines Monats die Miete auf ein zweites Konto überweise, von dem das Geld widerrum erst am 28. auf das Konto des VMs überwiesen wird (denn Anfang des nächsten Monats ist eigentlich auch schon zu spät, schließlich zahlt man ja die Miete i.d.R. einen Monat im vorraus!). Dann ist das Geld runter vom richtigen Giro und man kann es nicht versehentlich ausgeben.

Weil der Mieter vielleicht erst am zum 15.des Monats sein gehalt für den Vormonat bekommt. somit also erst zum 15.des monats die miete für den Monat zahlen kann. Er hat nunmal nicht das geld,von seinem aktuellen Gehalt noch eine miete abzuzweigen,um dann im nächsten monat zum 01. zu zahlen.

sorry, aber verträge sind ein zu halten.
wenn der mieter kein geld hat, muss er einen kredit aufnehmen, der vermieter kann doch nicht auch noch kredit geben…
gruss

  1. Der Vermieter hat die Zahlung die letzten monate ja auch zum 15. geduldet. Und jetzt will er das mit einmal nicht mehr.
  2. Es gibt Leute, die aus bestimmten Gründen keine Kredite bekommen von Banken.
  1. Der Vermieter hat die Zahlung die letzten monate ja auch
    zum 15. geduldet. Und jetzt will er das mit einmal nicht mehr.

vollkommen korrektes verhalten des vermieters: er kann dies ein paar monate dulden (damit der mieter irgendwie anderweitig zu geld kommt
um seine quasi-fehlmiete auszugleichen) - eine dauereinrichtig sollte
der vermieter gar nicht dulden, denn sonst würde ein präzidenzfall
geschaffen (wo auch andere mieter dieses vermieters…)

  1. Es gibt Leute, die aus bestimmten Gründen keine Kredite
    bekommen von Banken.

wenn er tatsächlich nirgendwo mehr geld bekommt und auch keine
freunde und verwandten hat, dann muss er in den sauren apfel beissen
und sich eine (kleinere) wohnung suchen die er sich (jeweils zum

  1. des monats) leisten kann…

gruß
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also unter der brücke schlafen oder wie??? er hat immer erst zum 15. sein geld… und die miete beträgt 400€ warm viel billiger geht kaum noch

also unter der brücke schlafen oder wie??? er hat immer erst
zum 15. sein geld…

Das ist doch vollkommen egal, wann er sein Geld bekommt = ich kann dein Problem immer noch nicht nachvollziehen. Nur weil erst am 15. sein Geld bekommt heißt das doch nicht, dass an allen anderen Tagen kein Geld auf dem Konto ist.
Und wenn du so wenig verdienst, solltest mal zum Arbeitsamt gehen…vielleicht bekommst du „Aufstockung“.

also unter der brücke schlafen oder wie??? er hat immer erst
zum 15. sein geld… und die miete beträgt 400€ warm viel
billiger geht kaum noch

  1. desto günstiger, desto weniger problematisch sich einen monat vorlauf zu verschaffen
  2. die frage mit den verwandten (die den vorlauf gleichfalls ermöglichen könnten) wurde nicht beantwortet
  3. glücklich sein, daß der vermieter so günstig vermietet
  4. wohngeld beantragen
  5. nicht die fehler bei den anderen suchen, sondern bei sich selbst und dann auch sich selbst helfen
  6. ein posting hier war schon der erste schritt in die richtige richtung, dann aber auch über das nachdenken was hier geschrieben wird
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also unter der brücke schlafen oder wie??? er hat immer erst
zum 15. sein geld…

Ja und? Wo ist das Problem? Der Mieter muß sich das Geld ja auf jeden Fall so einteilen, daß es bis zum nächsten 15. reicht - oder gibt er jeden 15. sein Geld komplett aus und das war es dann?

Da die Mietzahlung ja bekannt ist, dann muß sich der Mieter das Geld so einteilen, daß er die Miete zur Fälligkeit zahlen kann.

Bei regelmäßigen Zahlungen ist ja relativ einfach sich das Gehalt einzuteilen. Doof wird es ja nur bei ungeplanten und unerwarteten Ausgaben.

Gruß
Edith

Es gibt kein anspruch auf Wohngeld. Verwandte gibt es auch keine , die helfen könnten.
Er gibt das geld nicht am 15. des monats alles aus. am 15. geht alles für den aktuellen monat runter , wie strom versicherungen , Telefon usw. übrig bleiben 400 € zum leben für 4 wochen also bis zum nächsten 15. des monats.

es gibt dem was ich schrieb eigentlich nichts mehr hinzu zu fügen,
wenn du tatsächlich ein einzelkämpfer auf dieser welt bist und
niemanden kennst, der dir helfen kann, dann tust du mir leid,
aber mehr als tatsachen zu benennen kann ich nicht - mach deinem vermieter deine situation klar - vielleicht glaubt er dir und
kannst weiterhin zum 15. bezahlen…
gruß
ad

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Also ich habe an Ersten des Monats Zahlungstermin, darf aber bis zum 8 ten hinauszögern,lt. Gesetz.

Zum 2 ten darf man 2 mindestens 1 Miete im Rrückstand sein, bis der Vermieter überhaupt etwas tun kann. Die drohen oft nur.

Gerichte entscheiden meist zu Gunsten des Mieters, da der sonst auf der Straße wäre und der Staat sich da nicht so gerne den Schuh der Verantwortung anzieht!

Der soziale Whgs-Bau ist längst zu teuer geworden.

Es gibt aber oft erst in der Mitte des Monats Mietzahlungen.

Um ein diplomatisches Gespräch kommt der Mieter mit dem Vermieter nicht umhin, und der hätte dann keinen Grund die Verschiebung abzulehnen.

Wenn doch, dann sind die Fronten schon verhärtet, und das Mietverhältnis bricht unter den Spannungen sowieso zusammen.

Einlenken und die Verschiebung der Miete kann der sicher nicht mit Klage ablehnen, und der Vermieter könnte das auch verschmerzen,so er will.

Die ausstehende Miete wird ein klärendes Gespräch, mit Bitte um Stundung,auch entlasten, so der Vermieter kooperiert.

Alles andere ist sinnlos und kann Auszug bedeuten.

Marleen

400E nur zum Leben?

D.h. bei mir, samt Kleidung,sonstige Ausgaben ( ohne gesellschaftliche Unternehmungen/Teilnahmen etc.

Nicht viel, aber ich habe mit einem Teenager, samt Kindergeld, auch nicht mehr.

Marleen

Hallo mauulb,

ich hab keine Ahnung, ob Du hier mit Absicht falsche Antworten gibst.

Also ich habe an Ersten des Monats Zahlungstermin, darf aber
bis zum 8 ten hinauszögern,lt. Gesetz.

Nein, § 556b BGB schreibt:

Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

Zum 2 ten darf man 2 mindestens 1 Miete im Rrückstand sein,
bis der Vermieter überhaupt etwas tun kann. Die drohen oft
nur.

Nein, unregelmäßige Mietzahlungen berechtigen zur Abmahnung und dann auch zur Kündigung.

Gerichte entscheiden meist zu Gunsten des Mieters, da der
sonst auf der Straße wäre und der Staat sich da nicht so gerne
den Schuh der Verantwortung anzieht!

Nein, Gerichte sprechen Recht aufgrund gegebener Gesetze.

Um ein diplomatisches Gespräch kommt der Mieter mit dem
Vermieter nicht umhin, und der hätte dann keinen Grund die
Verschiebung abzulehnen.

Nein, Verträge müssen auch von Mietern eingehalten werden.

Einlenken und die Verschiebung der Miete kann der sicher nicht
mit Klage ablehnen…

Wie bitte?

und der Vermieter könnte das auch
verschmerzen,so er will.

Du kennst die finanzielle Lage aller Vermieter?

Gruß

Joschi

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Ich sag das mal so:
Mietverträge sind kein Wunschkonzert.

vnA

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So ist das bei mir auch. Und wie soll ich davon noch eine miete herzaubern um pünktlich zum 01. des monats zu zahlen??

Und wie soll ich davon noch eine
miete herzaubern um pünktlich zum 01. des monats zu zahlen??

Das ist doch ganz allein Dein Problem und nicht dass des Vermieters Deiner zu teuren Wohnung! Man kann eben nur das kaufen, was man sich leisten kann. Das Leben ist kein Wunschkonzert und ein Vermieter kein Sozialamt.

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Meine Wohnung ist erstens nicht zu teuer. zweitens hat der vermieter es bisher auch gedultet,das ich immer erst zum 15. die Miete zahle.Das mache ich schon seit mehreren Monaten so. Und jetzt mit einmal kommt er so, nur weil ich eine Miete nicht zahlen konnte. Da ist übrigens die DRV schuld. Ich kann ja nichts dazu , das die so bescheuert Übergangsgeld zahlen.

hallo patrick,

dass dieser mieter schlechte karten hat, wurde nun schon lang und breit besprochen. seinen großen fehler hat dieser mieter bereits beim einzug in die neue wohnung gemacht, indem er die vereinbarung, zum 1. eines monats zu zahlen, nicht eingehalten hat. daraus hat er ein vermeintliches gewohnheitsrecht abgeleitet, welches ihm nun zum verhängnis werden kann.

was könnte der mieter in dieser situation machen? ich vermute, sein vermieter ist eher einer von der freundlichen sorte (weil er die verspätete zahlung nicht abgemahnt hat). vielleicht lässt er sich mit einem durchdachten zahlungsplan von mahnverfahren und anderen teuren aktionen abhalten?

deshalb sollte der mieter dringendst sein gesamtes haushaltsein/auskommen analysieren. teure handys, auto, internet, laptop, ipod, usw. auf notwendigkeit überprüfen. notfalls sollte man auch den ein oder anderen artikel verkaufen, um geld zu bekommen.

aus einem haushaltsplan muß klar hervorgehen, mit welchen ausgaben der mieter monatlich rechnen muß und welche posten gestrichen werden, um dafür die raten für die ausstehende miete zu bezahlen. es muß das ziel der finanzplanung sein, die miete am 1. des monats zahlen zu können, ganz egal, wann das einkommen aufs konto kommt.

mit einer solchen finanzplanung sollte man den vermieter aufsuchen und die karten auf den tisch legen. vom 15. nov. muß ja noch geld vorhanden sein, davon wäre sofort eine rate anzubieten, am 15. dez.ist mindestens die nov-miete komplett und in teilen die dez.-miete zu bezahlen. usw. ab diesem zeitpunkt muß die miete für den kommenden ersten zumindest in teilen zurückgelegt werden, bevor geld für andere sachen ausgegeben wird.

wenn man ausreichend gut belegen kann, dass es gelingen wird, -sagen wir mal, in drei monaten - die mietschulden zu tilgen und in zukunft pünktlich zu zahlen, könnte ich mir gut vorstellen, dass der mieter mit einem hellblauen auge davonkommt:smile: sollte das nicht möglich sein, wäre es klüger, gleich eine billigere wohnung zu suchen.

kein vermieter ist daran interessiert, leute „rauszuschmeissen“, und sie drücken auch schon mal ein auge zu, wenn licht am ende des tunnels sichtbar wird.

pack’s an! aber ohne traumtänzerei à la „ist ja eh nicht so schlimm, wenn ich später zahle“.

h.