Hallo,
Hätte ich als leibliche Tochter nicht über den Tod informiert
werden müssen?
Ja
Woher bekomme ich nähere Infos zum Tod - Datum, wann
verstorben, Einsicht Testament etc
Du kannst diese Daten über das Einwohnermeldeamt/Standesamt der jeweils zuständigen Gemeinden erfahren. D.h. Du gehst über das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnortes und erfährst so ggf. schrittweise den letzten Wohnort. Dort findet sich dann der Sterbevermerk und Du erfährst das Standesamt des Sterbeortes. Von dort bekommst Du dann eine Sterbeurkunde. Parallel kannst Du über den letzten Wohnort an das zuständige Nachlassgericht herantreten und dort Auskünfte verlangen. Ist alles für Laien aber ziemlich aufwändig und kompliziert und man wird gerne mal abgebügelt. Ein spezialisierter Anwaltskollege macht das schnell, günstig und stressfrei und hilft auch bei der ggf. geltend zu machenden Forderung gegen die Erbbesitzer.
Wie lange hat man Anspruch auf ein Erbe? Wie kann ich es
antreten, sofern das nicht bereits verjährt ist?
Keine Sorge, erbrechtliche Ansprüche verjähren erst in 30 Jahren (§ 197 BGB). Allerdings kann es ja tatsächlich sein, dass man versucht hat dich zu ermitteln und ggf. gar kein Erbe vorhanden ist. Dann musst Du bei allen Aktivitäten aufpassen mit den recht kurzen Ausschlagungsfristen, … wenn Du dich plötzlich als potentielle Erbin zu erkennen gibst.
Weiterhin solltest Du daran denken, dass ggf. ein dich benachteiligendes Testament existiert, Du als leibliche Tochter aber einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils hättest.
So oder so musst Du aber natürlich erst einmal wissen, worum es geht, und sobald der Erbfall feststeht und klar ist wer ansonsten noch Erbe bzw. Erbschaftsbesitzer ist, musst Du von diesen Auskunft über den Umfang des Erbes verlangen. Erteilen sie diese nicht freiwillig kann man hierauf auch klagen.
Gruß vom Wiz, der auch neulich einen Fall mit einer verschollenen Tochter hatte, diese aber glücklicherweise schnell ausfindig machen konnte und die jetzt ein 1A-Verhältnis zur neu gefundenen Verwandschaft hat (Erbrecht kann richtig Spaß machen)