Darf man eigene Programme ohne Gewerbe verkaufen?

Hallo,

Darf man ein selbst entwickeltes Programm (z.B. eine Kontaktverwaltung) ohne ein angemeldetes Gewerbe verkaufen? So würde man sich den lästigen Gang zum Finanzamt und sicherlich auch einige Pflichten sparen…

Gruß,
Sven

Mahlzeit,

wenn ein Verkauf dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt wird, ist dies ein Gewerbe und muß natürlich angemeldet werden.

Ob Programmieren und der Verkauf der Programme nun aber gewerblich oder freiberuflich ist, wird hier ganz gut erläutert:
/t/programmierer-freiberuflich/2288206

Gruß
Christian

Mahlzeit,

wenn ein Verkauf dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht
durchgeführt wird, ist dies ein Gewerbe und muß natürlich
angemeldet werden.

und dann muss man auch nicht zum Finanzamt, sondern zum Gewerbeamt der Gemeinde. Das Finanzamt meldet sich dann schon :wink:

Beatrix

Hallo!

So würde man sich den lästigen Gang zum Finanzamt und sicherlich
auch einige Pflichten sparen…

Wenn du raus kriegst wie das geht sag mal bescheid. Dieses ewige
Steuern zahlen ist schon lästig.

Stefan

Naja, ich meine nicht mal direkt das Steuern zahlen, dazu wäre ich schon bereit. Aber es kommt halt ne Menge Papierkram zusammen wenn man ein Gewerbe hat schätz ich… Und darauf hab ich keine Lust^^

Wie meine Mitschreiber erklären wahrscheinlich nicht.

Aber willst Du das Programm als ganzes verkaufen oder nur die Nutzungsrechte? Paß auf, daß Dir hier kein Fehler unterläuft.

Wo läge da rechtlich der Unterschied? Mich würde sicherlich der Fall das man lediglich Nutzungsrechte verkauft mehr interessieren.

Das Finanzamt WIRD sich melden, wenn das Gewerbe nicht angemeldet wurde, aber die Sache irgendwann auffliegt…DANN aber in nicht ganz so freundlichem Tonfall! :wink:

FAQ:1129
owT

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Lieber Guido,

was soll das ?

FAQ 1129 zieht hier nicht, da ich keine Handlungsanweisungen gebe und nicht ins Detail gehe. Ich stelle doch nur eine Frage und fordere auf keinen Fehler zu machen.

Mittlerweile hab ich den Eindruck Du möchtest doch ständig streiten.

Bitte laß das doch. Das soll doch ein konstruktives „Wer-Weiss-Was-Forum“ sein.

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Hallo

da ich keine Handlungsanweisungen
gebe und nicht ins Detail gehe.

Gemeint war wohl eher, dass aus einer allgemein formulierten Anfrage eine personenbezogene gemacht wird ("…Du…")

mfg M.L.

Danke für den Hinweis.
Das sowas auch unter FAQ1129 fällt, war mir noch nicht bekannt.

Danke für den Hinweis.
Das sowas auch unter FAQ1129 fällt, war mir noch nicht
bekannt.

Sorry, ab und zu kommt bei mir noch durch, dass ich das Brett hier ein paar Tage moderiert habe…

VG
Guido

*Friedenspfeife reich*

Das Finanzamt WIRD sich melden, wenn das Gewerbe nicht
angemeldet wurde, aber die Sache irgendwann auffliegt…DANN
aber in nicht ganz so freundlichem Tonfall! :wink:

Das Finanzamt meldet sich auch wenn ein Gewerbe angemeldet wird und schickt einen Fragebogen raus. Auch wenn dem Fragesteller der Papierkram nicht gefällt, da mussten viele vor ihm auch schon durch.

Man sollte unterscheiden zwischen dem Programmverkauf (z.B. auf CD/DVD) und der Tätigkeit des Softwareingenieurs (reine Programmierarbeit). Das erste ist ein Gewerbe und sobald Gewinn entsteht muss man das angeben. Der Softwareingenieur verkauft nur seine Dienstleistung also selbständige Arbeit (kein Gewerbe). Der Gewinn muss auch versteuert werden, aber ohne Gewerbeanmeldung.

Das Finanzamt ist immer der Gewinner :wink: