Hallo
Nach Reservierung einer E-Post Adresse bekommt man ja den Registrierungscode, und erst dort dann Zugang zu den AGB´s. E-Post soll ja weitgehend rechtsverbindlich sein, allerdings stört mich ein Passus doch sehr. „Der Benutzer verpflichtet sich sein E-Postfach täglich zu überprüfen“. Ist ja eigentlich wie der eigene Briefkasten.
Allerdings gibt es ja die Benachrichtigung per SMS, was ja eine tägliche Überprüfung nicht nötig macht. Die E-Post will sich damit wohl aus der Haftung für nicht angekommene SMS stehlen. Für mich bedeutet das, die Anmeldung noch einmal zu überdenken, der tägliche Arbeitsaufwand ist ein entscheidender Nachteil, der den Vorteil der elektronischen Verfügbarkeit der Post nicht aufwiegt.
Eure Einschätzung zum E-Post Brief allgemein und dem Passus im Besonderen würde mich sehr interessieren.
Gruss vonsales