Einfache Frage, schwere Antwort ?

Hallo zusammen,

heute beim Essen kam bei uns in der Runde eine eigentlich ganz einfache Frage auf, auf die aber niemand so schnell umfassend antworten konnte: ist das Abschleppen eines anderen, aufgrund eines technischen Defektes liegengebliebenen Fahrzeuges mit dem eigenen PKW und Führerschein Klasse 3 (keine Ahnung, was das jetzt ist, mit diesen Vitamin-Bezeichnungen komme ich nicht klar…) grundsätzlich erlaubt oder benötigt man wegen der dann zwei gelenkten Achsen einen LKW-Führerschein ?

Gemeint ist jetzt hierbei nicht der Fall, daß man jemanden aus einer Gefahrensituation wegschleppt, z.B. von der Autobahn runter bis zur nächsten Ausfahrt. Das ist - so war jedenfalls die einhellige Meinung - erlaubt, da man eine Gefahrenquelle für andere Verkehrsteilnehmer beseitigt. Wie sieht es aber aus, wenn (das war nämlich der Anlaß, eine Freundin hatte an ihrem Fiesta einen Kupplungsschaden und konnte nicht mehr weiterfahren) es sich lediglich um einen technischen Defekt handelt, der keinerlei Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer birgt.

Meine Meinung war und ist, daß man ein anderes Fahrzeug durchaus zur Werkstatt schleppen darf, sofern man nicht schneller als 50 km/h fährt und das defekte Fahrzeug entsprechend sichert (Warnblinker am defekten Fahrzeug an, vielleicht noch Warndreieick auf die Hutablage oder so…).

Bin gespannt auf Eure fachkundigen Antworten ! Nicht daß ich mich strafbar mache, wenn ich mal jemandem helfe, sein Auto wieder in Gang zu bekommen…

Bis denn dann,

Felix

Hi
zur NÄCHSTgelegenen Werkstatt ja - nicht aber von Hannover nach Berlin, Also :smile: immer die richtige Antwort bei ner Kontrolle parat haben… die ist dann immer ich bin gerade Losgefahren und will zu der Tanke davorne… was natürlich dämlich ist wenn die jungs dir schon 10 km hinterhergefahren sind…
HH

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beide müssen warnblinkanlage anmachen. dann darfste schleppen. aber nich von flensburg nach germisch ! das geht nicht ! aber bis zur nächsten werkstatt oder aus der gefahrenzone das darfst du.
t.

Hallo zusammen,

heute beim Essen kam bei uns in der Runde eine eigentlich ganz
einfache Frage auf, auf die aber niemand so schnell umfassend
antworten konnte: ist das Abschleppen eines anderen, aufgrund
eines technischen Defektes liegengebliebenen Fahrzeuges mit
dem eigenen PKW und Führerschein Klasse 3 (keine Ahnung, was
das jetzt ist, mit diesen Vitamin-Bezeichnungen komme ich
nicht klar…) grundsätzlich erlaubt oder benötigt man wegen
der dann zwei gelenkten Achsen einen LKW-Führerschein ?

Hallo Felix,
ich hab vor vielen Monden in der Fahrschule gelernt, das der
Fahrer des ziehenden PKW Klasse 2 haben muss, aber dafür der
Fahrer des abgeschleppten PKW seltsamerweise KEINEN Führerschein!

Sollte dies heutzutage anders sein, bitte ich um Aufklärung…

Gruß
Michael

Bis denn dann,

Felix

Hi
Genau das ist falsch:
Abschleppen ist abschleppen zur nächsten Werkstatt, andere Distanzen und Ziele sins SCHLEPPEN, in diesem fall wird das gezogene Fahrzeug als Anhänger eingestuft, infolgedessen der Zugfahrzeuglenker eine LKW-License braucht. Der Lenker des gezogenen FZ muss in beiden Fällen nur eingewiesen sein (glaub ich jedenfalls). Unterschied eben zwischen ABschleppen uns Schleppen.
HH

beide müssen warnblinkanlage anmachen. dann darfste schleppen.
aber nich von flensburg nach germisch ! das geht nicht ! aber
bis zur nächsten werkstatt oder aus der gefahrenzone das
darfst du.
t.

Hi
Beim ABschleppen (das heisst das Fahrzeug über eine kurze Distanz ziehen) Braucht der Fahrer des Zugfahrzeug Klasse 3, der des ABgeschleppten muss nur eingewiesen sei.
Die Bezeichnung Schleppen steht für weitere Distanzen als Abschleppen (zur nächstgelegenen Werkstatt in Schadensfall, was übrigens ein angemeldetes und versichertes geschlepptes Fahrzeug voraussetzt), Dann brauchts einen LKW schein und das geschleppte FZ zählt als Hänger.
bei einem abgemeldeten abzuschleppenden Fahrzeug sollten die zuletzt angemeldeten kennzeichen dran sein und vielleicht ne Doppelkarte geholt werden. ob allerdings die versicherung zahlt wenn der Abgeschleppte das Zugfahrzeug zerdasselt…

hh

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Hallo Felix,

der Helge hat’s schon treffend formuliert.

Ich scanne das nachher ein und setze es auf meine Yahoo-Bilderseite, weil ich keine Lust habe zum Tippen.

gruß

dennis

wo ist der Unterschied ?
Re^2: Einfache Frage, schwere Antwort ? (Helge Haselbach, 20.1.2003 20:37)

? ? ?
t.

Die Antwort …
… findet sich hier

http://www.autobahnpolizei.de/f2_abs.htm

Gruß
Roland

Super-Link, habs verFAQt…
Danke und Gruß

dennis

Abschleppen - Schleppen

Die Beurteilung der Herren in Grün dessen was du da tust: nämlich entweder Abschleppen (wenns nur bis zur nächstgelegen Werkstatt ist) oder Schleppen (was bedeutet du fährst eine weitere als die notwendige zur nächsten Werkstatt).

Re^2: Einfache Frage, schwere Antwort ? (Helge Haselbach,
20.1.2003 20:37)

? ? ?
t.

da bist du ja päpstlicher als der papst ! owt

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Nicht ich, die gesetzliche Regelung.
wirst du merken wenn du mit den Grünen drüber didskutierst…
HH

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Ist er nicht…
Hallo Tamansari,

mir ist 1993 folgendes passiert also ein Fall aus dem bitteren Leben:

Hatte einen (eigentlich Schrottreifen) Toyota 1000 von 1977 gekauft und wollte diesen herrichten.

Nachdem ich erstmal Motor und Getriebe ausgebaut hatte, kam der wahre Rost um die NAse des Autos zum vorschein. Um meiner Mutter einen Gefallen zu tun, wollte ich nun das angemeldete Auto ohne Motor, Getriebe, Kotflügel zu einem Kumpel in die Garage schleppen , damit meine Mutter Ihre eigene Garage hatte.

Bei diesem Manöver hatte meine Hinterer Steuermann nichts besseres zu tun, als sich vor lauter Coolness eine Kippe anzustecken und streifte dabei einen parkenden MB W124 Kombi.

Die Besitzer riefen die Polizei und schon ging es los: Schleppen, oder Abschleppen, Schleppgenehmigung ???

Ich hatte keinen FS Klasse 2, mein „Steuermann“ gar keinen (war 16).

Da der Wagen angemeldet/versichert war, und ich glauben machen konnte, von der Problematik Schleppen/Abschleppen nichts zu wissen, kam ich um ein weiteres Bußgeld wegen Schleppen ohne Schleppgenehmigung, ohne passenden Führerschein und Einsicht den Schaden zu Ersetzen, drumherum.

Dies war deswegen eine zu genehmigender Schleppvorgang, weil es kein Notfall war, das Auto in diesem Zustand zu bewegen !!

gruß

dennis

das stimmt ! ich war vom notfall ausgegangen. owt
t.

Hi
wobei dir die tatsache das kein motor und getriebe drin war uU dennärger einbringen hätte können, das die zulassung erloschen wäre weil es nicht fahrtüchtig und verkerhrssicher war. Mir haben se mal ein auto stillgelegt was 3 wochen ohne Getriebe vor der Tür stand (mit dem KOB hatte ich so meinen Krieg)… mit genau der begründung. Seither hol ich mir IMMER wenn das ding irgendwie fährt aber abgemeldet ist ne doppelkarte, häng die schilder dran und fahre!! Auf dem (direkten :wink: )Weg zur Werkstatt oder zulassungsstelle oder TüV und zurück zulässig. die kennzeichen müssen die letzten zugelassenen sein, um die besitzverhältnisse nachvollziehen zu können. Oder hänger. Schleppen macht auch irgendwie NUR stress, manchmal haste dann auch so geniale lenker die nich schnallen dass der bremskraftverstärker nicht mithilft und dir ins zugfahrzeug ballern und ähnliches…
HH
HH

MOD: Riesigen nicht benötigten Zitattext entfernt (DL)

Egal wie…
…es macht nur Ärger. Anhänger oder Notfallabschleppen. Mehr sollte man nicht tun. Auch mit Stange abschleppen kann gefährlich sein, wenn die Räder eingeschlagen sind, weil dann witscht das hintere Auto seiltich an Dir vorbei :wink:) So wars bei mir.

gruß

dennis

Ich hatte mal ne Stange hinten drin :smile:
war aber n morscher 123er…

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