Einschüchterungsversuch per Einschreiben

Hallo,
ich stelle mir folgende Situation vor:

Ein Anwalt A schickt einem Bürger B ein Einschreiben mit Rückschein, in dem er B auffordert, dies oder jenes zu tun oder dies oder jenes zu unterlassen. Dafür setzt er B eine Frist von x Tagen.

B ist sich keinerlei Schuld bewusst und hat zu derartigen „Spielchen“ keine Lust und keine Zeit.

B reagiert also gar nicht.

Kann das irgendwelche negativen Auswirkungen für B haben?

Sollte B auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen? Schließlich ist das ja alles mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Wer ersetzt B diese Kosten, wenn er sich nichts zuschulden kommen hat lassen und die ganze Aktion nur von A ausging?

Danke Slides-Only

Vielleicht erzählst du uns noch, was der Anwalt denn schreibt…

Hallo Benvolio,
die Frage ist rein fiktiv und zielt darauf ab, ob man als Privatperson immer gleich einen Anwalt konsultieren sollte (kostet schließlich Geld und Zeit), nur weil ein völlig unbekannter Anwalt der Privatperson irgendein Vergehen vorwirft, von der die Privatperson nichts weiß. Reicht es nicht aus, die Sache „auszusitzen“ und erst dann einen Anwalt zu nehmen, falls es tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte? Ich habe den Eindruck, manche Anwälte drohen nur und schüchtern ein, um auf diese Weise (außergerichtlich, schießlich gibt es keinerlei Anlass für ein Gerichtsverfahren)„Kohle“ zu machen.
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Hallöchen,
ich würde in diesem fiktiven Fall zuerst mal im Internet recherchieren, ob dieser „unbekannte Anwalt“ gerade eine Masche durchzieht.

Das wäre dann „Rechtsmissbrauch“.

Siehe dazu hier:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-rechts…
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-rechts…

Gruß,
Michael

Selbstverständlich ist deine Frage fiktiv, alles andere verstieße ja gegen die Regeln. Es hängt aber wie immer in Rechtssachen von den Umständen des Einzelfalls ab, wie die richtige Antwort lautet.

Grundsätzlich besteht kein Zwang, auf ein anwaltliches Schreiben in irgendeiner Weise zu reagieren. Ein Anwalt hat auch keinerlei hoheitliche Befugnisse, er kann selbst erst mal so ziemlich gar nichts machen, außer verhandeln, fordern, drohen, und namens des Mandanten in Vertragsverhältnisse eingreifen oder rechtliche Schritte einleiten. Es gibt auch keinen Erfahrungssatz, nach dem es generell klug ist, auf ein anwaltliches Schreiben hin eine anwaltliche Beratung einzuholen. Auch das ist ganz selbstverständlich eine Frage des Einzelfalls.

Die Kosten der außergerichtlichen Forderungsabwehr sind in aller Regel nicht erstattungsfähig.

Wenn allerdings die anwaltlich erhobenen Ansprüche bestehen (könnten), sieht die Sache ganz anders aus. Das ist aber auch so klar, dass ich es wohl eigentlich nicht erwähnen oder irgendwie ausführen muss.

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@ Benvolino,
Danke für diese Antwort, die mir ein Sternchen wert ist!
Ein Anwalt hat also zunächst mal auch nicht mehr „Gewicht“ als ein Privatmann. Möglicherweise aber kennt er sich in Gesetzen etwas besser aus, ist rhetorisch besser und droht somit einfach wirkungsvoller.
Danke
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Hallo,

ein Einschreiben ist erst Mal ein Einschreiben, selbst wenn es von einem Anwalt kommt und dieser zu Handlungen auffordert. Wo ist die Einschüchterung?

Kann das irgendwelche negativen Auswirkungen für B haben?

Ja, es kann.

Sollte B auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen?

„Auf jeden Fall“, d.h. in der Allgemeinheit wie der Fall geschildert ist: nein. Ansonsten wäre das ein Super-Job-Modell für Anwälte. Einschreibenkettenbriefe.

Wer ersetzt B diese Kosten, wenn er sich nichts zuschulden kommen hat
lassen und die ganze Aktion nur von A ausging?

Womöglich niemand. Wie meist im Leben muss selbst ein Unschuldiger Kosten tragen die er veruracht.

hth,

Stefan