Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer wurde zum 30.04.2009 gekündigt, dagegen hat er Kündigungsschutzklage eingereicht, am 30.04.09 fand eine Güteverhandlung statt, nach dem diese gescheitert ist und man sich nicht einigen konnte, wurde dem Arbeitnehmer erneut eine Kündigung vom Arbeitgeber am 30.04 zum 31.05.09 ausgesprochen/übergeben!
Muss der Arbeitnehmer erneut Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung einreichen? Oder reicht es, wenn der Arbeitnehmer sich zurücklehnt!
Dem Arbeitnehmer wurde ausserdem mitgeteilt, dass er für den Mai vorerst nicht zur Arbeit kommen braucht, er aber sein Gehalt für Mai erhält!
Kann das ein Schachzug gegen den Arbeitnehmer sein, falls er nichts dagegen tut, oder ist diese Kündigung irrelevant, da schon Kündigungsschutzklage gegen die erste Kündigung erhoben wurde?
Danke für die Antworten!