Hallo,
ist der Zusatz
„Steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchstabe b i.V.m. § 6a UstG, da steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“
bei Rechnungen ins EU-Binnen-Ausland noch üblich, nötig und zeitgemäß.
Bekanntlicherweise tun sich die Deutschen ja ein wenig schwer, alte Sitten, z.B. aus dem Kaiserreich, aufzugeben. Und da sich unsere EU-Binnen-Nachbarn weniger schwer tun und Netto Rechnungen einfach ohne „§/Nr./BSt/i.V.m/§XStG“-Hieroglyphen + deutschem Zusatzradelgebrech in ihr Binnen-Ausland verschicken, lohnt es sich vielleicht einmal nachzufragen.
(Empfänger-/Sender-Varemodtagers moms-nr ist natürlich auf den Rechnungen der EU-Binnenauslandskollegen aufgeführt!)
Angenommen, der Satz ist notwendig und hinreichend:
Gäbe es dann vielleicht eine etwas internationalere Version dafür, so dass er auch z.B. von den Galliern, Griechen, Goten, Römern, Nordgermanen, Slaven verstanden wird?