Vielen Dank für die Antwort!
Verstehe die Logik nicht dabei. Jetzt zahlst Du 100% + 3,57
für den Makler, bei einer ZVG zahlst du 70%, also fast 34%
weniger.
Nein, momentan ist es ja so, dass die Wohnung provisionsfrei
für den Ersteher für unter 70% des Verkehrswertes angeboten
wird (da ist nur diese Sache mit dem Wohngeld…). Bei der ZV
wird doch der Verkehrswert angesetzt, was wiederum bedeuten
würde, dass bei der 7/10-Grenze die 70% schon über dem
jetzigen Angebot liegen würden. 5/10 wiederum wären
attraktiv…
Ah, okay, verstanden.
Beim ersten Termin gilt die 5/10 Grenze vom Amts Wegen, der Gläubiger kann aber unter der 7/10 Grenze den Zuschlag versagen. Somit soll eine verschleuderung von Immobilien verhindert werden.
Wenn die betreibende Bank aber heute 70% haben will, dann sollte sie sich auch im Termin auf den sleben Preis einlassen, oder sogar drunter gehen.
Also mal so als Beispiel:
Verkehrswert: 150.000
Angebot jetzt: 100.000
7/10: 105.000
5/10: 75.000
Wohngeldschuld: 15.000
Ein Kauf kommt nur zustande wenn der Verwalter dem Zustimmt,
das gilt nicht für die ZVG. Der Verwalter stimmt aber nicht zu
solange das Hausgeldkonto im Minus ist. Bei einer
Versteigerung sind das gute 2-3 Jahre Hausgeld die fehlen.
Folglich übernimmt es der Käufer. Man kann es im Notariellen
Kaufvertrag auch regeln das der VK übernimmt, aber da er schon
pleite ist wird er dafür nicht aufkommen können.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich auch bei der
ZV für die Wohngeldschulden aufkommen müsste?
Nein. Falls Du im Wege der ZVG den Zuschlag bekommst, bekommst du ein Lastenfreies Grundbuch Abt III und ein Lastenfreies Hausgeldkonto. Die WEG Gemeinschaft bleibt meist auf den Kosten sitzen, wenn ich mich aber nicht täsuche können auch die seit 2008 bevorzugt behandelt werden und werden nach der Stad und vor der Bank bedient.
Die Aussage der
Maklerin ist „Im Wege der Versteigerung ist dieser Rückstand
NICHT gesondert zu berücksichtigen“, was wohl ein wesentlicher
Vorteil für mich sei (logisch). Das Hausgeldkonto ist wohl
nicht im Minus. Die bestehende WEG musste dafür aufkommen.
Ja, absolut. Sind 15.000 Gründe
Aus Gründen, die ich mit meinem Nichtwissen leider nicht
nachvollziehen kann, möchte die Gläubigerbank den Verkauf aber
wohl eh nur noch über die ZV.
Das Problem ist meist das ein Schulder um ein Jahr lang die Bank nicht bezahlt hat, bevor diese dann die Notbremse mit der Versteigerung zieht. Die meisten stecken dann den Kopf in den Sand, und das ist hier vermutlich auch das Problem.
Sollte der freie Verkauf statt finden müsste er beim Notar mit Dir sitzen und den Vertrag unterschreiben, aber dazu bekommt man die Leute meist nicht, wir lassen das Hausgeldkonto mal aussen vor.
Weiter sind alle Kosten schon entstanden. Also gäbe es da auch keinen Vorteil vorher zu verkaufen…
Also ist es jetzt am sinnvollsten erst mal ganz still zu
halten und dann zum Versteigerungstermin zu gehen. Irgendwie
kann ich mir auch gar nicht vorstellen, dass sie im freien
Verkauf nicht wegging und dann aber im Zuge der ZV plötzlich
riesig geboten wird…
Ich würde den Termin abwarten, einige Gerichte sind mittlerwiele auch online, sodass man die Temrine übers Internet einsehen kann.
M.E. ist der Kauf auf der ZVG am sinnvollsten, ich würde schon mal, vor ab, mit der Bank handeln, und versuchen die 70% zu drücken.
Dann beim Termin hoffen dass keine Konkurrenz da ist, oder das deren Grenzen niedriger sind als Deine.
Aber wie Du es schon selbst geschrieben hast, ist davon nicht auszugehen da der freie Verkauf nicht geklappt hat.
Ist die Wohnung selbst bewohnt?
Weiterer Vorteil man bekommt auch ein Verkehrswertgutachten, das recht ausführlich ist. Das kann man später für den Verkauf auch mal ranziehen oder bei der Bewertung bei der Bank.
Gruß von
Carmen
Grüße