Fragen zum Kauf einer ETW

Hallo,

ich möchte gerne eine ETW kaufen. Diese Wohnung steht ganz offiziell zum Verkauf. Vom Makler habe ich auf Nachfrage die Auskunft bekommen, dass die Bank nur noch möchte, dass die ETW im Zuge einer ZV veräußert wird (Termin gibts aber noch nicht) und wenn ich die Wohnung jetzt so kaufen wollen würde, ich die aufgelaufenen Wohngelder ablösen müsste. Gestern wiederum sagte mir ein befreundeter Makler, dass das mit dem Ablösen der Wohngelder nicht rechtens sei. Die Wohnung steht momentan noch zum freien Verkauf über eben diesen Makler, aber irgendwie rät der Makler mir davon ab, sie jetzt zu kaufen. Wieso auch immer. Sie ist provisionsfrei. Momentan wird sie unter 70% des Verkehswertes angeboten. Gilt bei der ZV die 7/10-Regelung, dann wäre es doch viel besser, die ETW jetzt vorab zu erwerben? Leider habe ich keine Kontaktdaten zur Gläubigerbank, um da mal nachzufragen und weiß auch nicht, ob das sinnvoll wäre.

Ich bin etwas ratlos, weil der Makler relativ unwillig ist (uns wirklich abrät, die Wohnung jetzt zu kaufen) und weiß auch nicht, was das jetzt mit der Wohngeldablösung auf sich hat. Ob das nun rechtens ist oder nicht?

Vielleicht kann mir jemand da einen Rat geben?

Vielen Dank und Gruß von
Carmen

Hallo,

Hallo,

ich möchte gerne eine ETW kaufen. Diese Wohnung steht ganz
offiziell zum Verkauf. Vom Makler habe ich auf Nachfrage die
Auskunft bekommen, dass die Bank nur noch möchte, dass die ETW
im Zuge einer ZV veräußert wird (Termin gibts aber noch nicht)
und wenn ich die Wohnung jetzt so kaufen wollen würde, ich die
aufgelaufenen Wohngelder ablösen müsste. Gestern wiederum
sagte mir ein befreundeter Makler, dass das mit dem Ablösen
der Wohngelder nicht rechtens sei. Die Wohnung steht momentan
noch zum freien Verkauf über eben diesen Makler, aber
irgendwie rät der Makler mir davon ab, sie jetzt zu kaufen.
Wieso auch immer. Sie ist provisionsfrei. Momentan wird sie
unter 70% des Verkehswertes angeboten. Gilt bei der ZV die
7/10-Regelung, dann wäre es doch viel besser, die ETW jetzt
vorab zu erwerben? Leider habe ich keine Kontaktdaten zur
Gläubigerbank, um da mal nachzufragen und weiß auch nicht, ob
das sinnvoll wäre.

Verstehe die Logik nicht dabei. Jetzt zahlst Du 100% + 3,57 für den Makler, bei einer ZVG zahlst du 70%, also fast 34% weniger.

Ich bin etwas ratlos, weil der Makler relativ unwillig ist
(uns wirklich abrät, die Wohnung jetzt zu kaufen) und weiß
auch nicht, was das jetzt mit der Wohngeldablösung auf sich
hat. Ob das nun rechtens ist oder nicht?

Ein Kauf kommt nur zustande wenn der Verwalter dem Zustimmt, das gilt nicht für die ZVG. Der Verwalter stimmt aber nicht zu solange das Hausgeldkonto im Minus ist. Bei einer Versteigerung sind das gute 2-3 Jahre Hausgeld die fehlen. Folglich übernimmt es der Käufer. Man kann es im Notariellen Kaufvertrag auch regeln das der VK übernimmt, aber da er schon pleite ist wird er dafür nicht aufkommen können.

Vielleicht kann mir jemand da einen Rat geben?

Versteigerung abwarten und dann zuschlagen. Übrigens ist der Kauf aus der Zwangversteigerung auch günstiger, die Notarkosten belaufen sich nur noch auf die Bestellung der Grundschuld, er muss keinen Vertrag entwerfen.

Vielen Dank und Gruß von
Carmen

Grüße

Vielen Dank für die Antwort!

Verstehe die Logik nicht dabei. Jetzt zahlst Du 100% + 3,57
für den Makler, bei einer ZVG zahlst du 70%, also fast 34%
weniger.

Nein, momentan ist es ja so, dass die Wohnung provisionsfrei für den Ersteher für unter 70% des Verkehrswertes angeboten wird (da ist nur diese Sache mit dem Wohngeld…). Bei der ZV wird doch der Verkehrswert angesetzt, was wiederum bedeuten würde, dass bei der 7/10-Grenze die 70% schon über dem jetzigen Angebot liegen würden. 5/10 wiederum wären attraktiv…

Also mal so als Beispiel:
Verkehrswert: 150.000
Angebot jetzt: 100.000
7/10: 105.000
5/10: 75.000
Wohngeldschuld: 15.000

Ein Kauf kommt nur zustande wenn der Verwalter dem Zustimmt,
das gilt nicht für die ZVG. Der Verwalter stimmt aber nicht zu
solange das Hausgeldkonto im Minus ist. Bei einer
Versteigerung sind das gute 2-3 Jahre Hausgeld die fehlen.
Folglich übernimmt es der Käufer. Man kann es im Notariellen
Kaufvertrag auch regeln das der VK übernimmt, aber da er schon
pleite ist wird er dafür nicht aufkommen können.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich auch bei der ZV für die Wohngeldschulden aufkommen müsste? Die Aussage der Maklerin ist „Im Wege der Versteigerung ist dieser Rückstand NICHT gesondert zu berücksichtigen“, was wohl ein wesentlicher Vorteil für mich sei (logisch). Das Hausgeldkonto ist wohl nicht im Minus. Die bestehende WEG musste dafür aufkommen.

Aus Gründen, die ich mit meinem Nichtwissen leider nicht nachvollziehen kann, möchte die Gläubigerbank den Verkauf aber wohl eh nur noch über die ZV.

Also ist es jetzt am sinnvollsten erst mal ganz still zu halten und dann zum Versteigerungstermin zu gehen. Irgendwie kann ich mir auch gar nicht vorstellen, dass sie im freien Verkauf nicht wegging und dann aber im Zuge der ZV plötzlich riesig geboten wird…

Gruß von
Carmen

Vielen Dank für die Antwort!

Verstehe die Logik nicht dabei. Jetzt zahlst Du 100% + 3,57
für den Makler, bei einer ZVG zahlst du 70%, also fast 34%
weniger.

Nein, momentan ist es ja so, dass die Wohnung provisionsfrei
für den Ersteher für unter 70% des Verkehrswertes angeboten
wird (da ist nur diese Sache mit dem Wohngeld…). Bei der ZV
wird doch der Verkehrswert angesetzt, was wiederum bedeuten
würde, dass bei der 7/10-Grenze die 70% schon über dem
jetzigen Angebot liegen würden. 5/10 wiederum wären
attraktiv…

Ah, okay, verstanden.
Beim ersten Termin gilt die 5/10 Grenze vom Amts Wegen, der Gläubiger kann aber unter der 7/10 Grenze den Zuschlag versagen. Somit soll eine verschleuderung von Immobilien verhindert werden.
Wenn die betreibende Bank aber heute 70% haben will, dann sollte sie sich auch im Termin auf den sleben Preis einlassen, oder sogar drunter gehen.

Also mal so als Beispiel:
Verkehrswert: 150.000
Angebot jetzt: 100.000
7/10: 105.000
5/10: 75.000
Wohngeldschuld: 15.000

Ein Kauf kommt nur zustande wenn der Verwalter dem Zustimmt,
das gilt nicht für die ZVG. Der Verwalter stimmt aber nicht zu
solange das Hausgeldkonto im Minus ist. Bei einer
Versteigerung sind das gute 2-3 Jahre Hausgeld die fehlen.
Folglich übernimmt es der Käufer. Man kann es im Notariellen
Kaufvertrag auch regeln das der VK übernimmt, aber da er schon
pleite ist wird er dafür nicht aufkommen können.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich auch bei der
ZV für die Wohngeldschulden aufkommen müsste?

Nein. Falls Du im Wege der ZVG den Zuschlag bekommst, bekommst du ein Lastenfreies Grundbuch Abt III und ein Lastenfreies Hausgeldkonto. Die WEG Gemeinschaft bleibt meist auf den Kosten sitzen, wenn ich mich aber nicht täsuche können auch die seit 2008 bevorzugt behandelt werden und werden nach der Stad und vor der Bank bedient.

Die Aussage der
Maklerin ist „Im Wege der Versteigerung ist dieser Rückstand
NICHT gesondert zu berücksichtigen“, was wohl ein wesentlicher
Vorteil für mich sei (logisch). Das Hausgeldkonto ist wohl
nicht im Minus. Die bestehende WEG musste dafür aufkommen.

Ja, absolut. Sind 15.000 Gründe :smile:

Aus Gründen, die ich mit meinem Nichtwissen leider nicht
nachvollziehen kann, möchte die Gläubigerbank den Verkauf aber
wohl eh nur noch über die ZV.

Das Problem ist meist das ein Schulder um ein Jahr lang die Bank nicht bezahlt hat, bevor diese dann die Notbremse mit der Versteigerung zieht. Die meisten stecken dann den Kopf in den Sand, und das ist hier vermutlich auch das Problem.
Sollte der freie Verkauf statt finden müsste er beim Notar mit Dir sitzen und den Vertrag unterschreiben, aber dazu bekommt man die Leute meist nicht, wir lassen das Hausgeldkonto mal aussen vor.
Weiter sind alle Kosten schon entstanden. Also gäbe es da auch keinen Vorteil vorher zu verkaufen…

Also ist es jetzt am sinnvollsten erst mal ganz still zu
halten und dann zum Versteigerungstermin zu gehen. Irgendwie
kann ich mir auch gar nicht vorstellen, dass sie im freien
Verkauf nicht wegging und dann aber im Zuge der ZV plötzlich
riesig geboten wird…

Ich würde den Termin abwarten, einige Gerichte sind mittlerwiele auch online, sodass man die Temrine übers Internet einsehen kann.
M.E. ist der Kauf auf der ZVG am sinnvollsten, ich würde schon mal, vor ab, mit der Bank handeln, und versuchen die 70% zu drücken.
Dann beim Termin hoffen dass keine Konkurrenz da ist, oder das deren Grenzen niedriger sind als Deine.
Aber wie Du es schon selbst geschrieben hast, ist davon nicht auszugehen da der freie Verkauf nicht geklappt hat.
Ist die Wohnung selbst bewohnt?

Weiterer Vorteil man bekommt auch ein Verkehrswertgutachten, das recht ausführlich ist. Das kann man später für den Verkauf auch mal ranziehen oder bei der Bewertung bei der Bank.

Gruß von
Carmen

Grüße

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich auch bei der
ZV für die Wohngeldschulden aufkommen müsste?

Nein. Falls Du im Wege der ZVG den Zuschlag bekommst, bekommst
du ein Lastenfreies Grundbuch Abt III und ein Lastenfreies
Hausgeldkonto.

DAS klingt gut! :smile:

Weiter sind alle Kosten schon entstanden. Also gäbe es da auch
keinen Vorteil vorher zu verkaufen…

Naja, nur, dass wahrscheinlich mehr Geld in die Kasse kommen würde. Da aber bisher keiner bereit war, die Wohnung zu kaufen (ca. 70% v. Verkehrswert + Wohngeldschulden), kann ich mir wie gesagt nicht vorstellen, dass da bei der ZV mehr bei rauskommt. Ich würde ja auch nicht höher gehen wollen, als das aktualle Angebot.

Ich würde den Termin abwarten, einige Gerichte sind
mittlerwiele auch online, sodass man die Temrine übers
Internet einsehen kann.

Das überwache ich schon, aber die Maklerin gibt auch Bescheid, sobald der Termin feststeht.

M.E. ist der Kauf auf der ZVG am sinnvollsten, ich würde schon
mal, vor ab, mit der Bank handeln, und versuchen die 70% zu
drücken.

Auch das hatte ich versucht (über den Makler - die Gläubigerbank ist mir leider nicht bekannt), aber das wollte die Bank nicht (hatte einfach mal auf den blauen Dunst hin 58% geboten). Auf meine Frage, ob mir die Gläubigerbank denn überhaupt entgegenkommen würde, bekam ich keine Antwort von der Maklerin.

Dann beim Termin hoffen dass keine Konkurrenz da ist, oder das
deren Grenzen niedriger sind als Deine.
Aber wie Du es schon selbst geschrieben hast, ist davon nicht
auszugehen da der freie Verkauf nicht geklappt hat.
Ist die Wohnung selbst bewohnt?

Weiterer Vorteil man bekommt auch ein Verkehrswertgutachten,
das recht ausführlich ist. Das kann man später für den Verkauf
auch mal ranziehen oder bei der Bewertung bei der Bank.

Die Wohnung steht leer, offensichtlich schon sehr lange (wachsen schon kleine Bäumchen auf dem Balkon). Das Gutachten hab’ ich auch schon bekommen und meiner Bank für die Finanzierungszusage gegeben. Und Unterlagen zu Wohngeldabrechnungen der letzten Jahre, die habe auch auch. Der aktuelle ET hat schon seit mehreren Jahren sein Wohngeld nicht bezahlt. Schon verständlich, dass der sich mit niemandem an den Tisch setzen möchte…

Gruß von
Carmen

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich auch bei der
ZV für die Wohngeldschulden aufkommen müsste?

Nein. Falls Du im Wege der ZVG den Zuschlag bekommst, bekommst
du ein Lastenfreies Grundbuch Abt III und ein Lastenfreies
Hausgeldkonto.

DAS klingt gut! :smile:

Weiter sind alle Kosten schon entstanden. Also gäbe es da auch
keinen Vorteil vorher zu verkaufen…

Naja, nur, dass wahrscheinlich mehr Geld in die Kasse kommen
würde. Da aber bisher keiner bereit war, die Wohnung zu kaufen
(ca. 70% v. Verkehrswert + Wohngeldschulden), kann ich mir wie
gesagt nicht vorstellen, dass da bei der ZV mehr bei
rauskommt. Ich würde ja auch nicht höher gehen wollen, als das
aktualle Angebot.

Ich würde den Termin abwarten, einige Gerichte sind
mittlerwiele auch online, sodass man die Temrine übers
Internet einsehen kann.

Das überwache ich schon, aber die Maklerin gibt auch Bescheid,
sobald der Termin feststeht.

M.E. ist der Kauf auf der ZVG am sinnvollsten, ich würde schon
mal, vor ab, mit der Bank handeln, und versuchen die 70% zu
drücken.

Auch das hatte ich versucht (über den Makler - die
Gläubigerbank ist mir leider nicht bekannt), aber das wollte
die Bank nicht (hatte einfach mal auf den blauen Dunst hin 58%
geboten). Auf meine Frage, ob mir die Gläubigerbank denn
überhaupt entgegenkommen würde, bekam ich keine Antwort von
der Maklerin.

Die Bank samt Telefonnummmer und Ansprechpartner kann dir das Gericht nennen. Da Du ein Gutachten schon hast dürfte bald der Termin kommen. Meist steht auf dem Deckblatt das Aktenzeichen drauf. Mit diesem Aktenzeichen kann das Gericht die Kontaktdaten der Glöäubigerbank raussuchen.

Dann beim Termin hoffen dass keine Konkurrenz da ist, oder das
deren Grenzen niedriger sind als Deine.
Aber wie Du es schon selbst geschrieben hast, ist davon nicht
auszugehen da der freie Verkauf nicht geklappt hat.
Ist die Wohnung selbst bewohnt?

Weiterer Vorteil man bekommt auch ein Verkehrswertgutachten,
das recht ausführlich ist. Das kann man später für den Verkauf
auch mal ranziehen oder bei der Bewertung bei der Bank.

Die Wohnung steht leer, offensichtlich schon sehr lange
(wachsen schon kleine Bäumchen auf dem Balkon).

Das ist gut, ein selbstbewohntes Objekt zu erwerben ist immer etwas kritisch.

Das Gutachten
hab’ ich auch schon bekommen und meiner Bank für die
Finanzierungszusage gegeben. Und Unterlagen zu
Wohngeldabrechnungen der letzten Jahre, die habe auch auch.

Hast ja schon alles zusammen und mit der Bank gesprochen, fleissig :smile:

Der aktuelle ET hat schon seit mehreren Jahren sein Wohngeld
nicht bezahlt. Schon verständlich, dass der sich mit niemandem
an den Tisch setzen möchte…

Richtig, genau das macht den vor-ab-Verkauf halt unmöglich. Die haben schon Ihr Gesicht verloren und stecken den Kopf in den Sand.

Gruß von
Carmen

Grüße