Ersteigern einer ETW

Hallo, da bin ich wieder!

Ich hatte mich im Juni schon mal mit den folgenden Fragen an Euch gewandt:
Fragen zum Kauf einer ETW: /t/fragen-zum-kauf-einer-etw/5165137
Wohnung über ZV erwerben - und nun?!?: /t/wohnung-ueber-zv-erwerben-und-nun/5237702

Das hatte mir schon sehr geholfen! Ich war jetzt mittlerweile bei zwei Versteigerungsterminen zum Zugucken dabei. Beide haben mich etwas verunsichert… Beim ersten war es irgendwie klar, dass auf das Mindestgebot noch mal Summe X draufkommt, die auch explizit genannt und aufgeschlüsselt wurde und nur Recht 2.1 bestehen bleibt. Beim 2. Termin wurde verlesen, dass die Rechte 2.1 bis 2.6 bestehen bleiben und wenn die nicht eingefordert werden, gibts pro Recht 150 €… oder irgendwie so in der Art. Es war ganz wirr. Das geringste Gebot waren dann 3.800 €.

Meine Frage ist nun: Wie erfahre ich, welche Summe sozusagen die Grundsumme ist, auf die ich biete? Ich verstehe das Artikel-Kauderwelsch bei den rasanten Verlesungen nicht und kann dem schon gar nicht so schnell folgen. Die anderen Bieter hatten alle schon vorher Kontakt zu den Gläubigerbanken oder aber jemanden mit, der ihnen das Kauderwelsch übersetzt hat.

Leider kann ich mit der Gläubigerbank nicht vorher verhandeln oder mal nachfragen, weil die Ansprechpartner des Hauptgläubigers die Adresse nicht rausrücken und überhaupt sehr auskunftsunwillig sind. Ich will da auch nicht zuviel Interesse bekunden. Es gibt noch eine Adresse vom WEG-Verwalter und verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte.

Ich habe überhaupt keinen Plan, wie ich jetzt vorgehen sollte, um nicht beim wirklich wichtigen Termin auf die Nase zu fallen. Ich möchte im Prinzip nur wissen, welche Summe X ich zu meinem Gebot noch hinzurechnen muss. Habe ich irgendeine Chance, das vorher zu erfragen? Die Akteneinsicht beim Amtsgericht hat auch nix neues gebracht. Da habe ich bereits viel mehr Unterlagen vorliegen.

Grüße aus Berlin
Carmen

Ich habe jetzt noch mal ein bisschen gelesen. Stimmt es, dass das „geringste Gebot“ sozusagen die Summe ist, die ich auf mein Gebot noch mal draufrechnen muss?!

Beispiel:
Geringstes Gebot: 5.200 €
Mein Gebot: 69.000 €
==> gesamt: 74.200 € zu zahlen

Stimmt das?

Hallo, da bin ich wieder!

Schön :smile:

Ich war jetzt mittlerweile bei zwei Versteigerungsterminen zum Zugucken dabei. Beide
haben mich etwas verunsichert… Beim ersten war es irgendwie
klar, dass auf das Mindestgebot noch mal Summe X draufkommt,
die auch explizit genannt und aufgeschlüsselt wurde und nur
Recht 2.1 bestehen bleibt. Beim 2. Termin wurde verlesen, dass
die Rechte 2.1 bis 2.6 bestehen bleiben und wenn die nicht
eingefordert werden, gibts pro Recht 150 €… oder irgendwie
so in der Art. Es war ganz wirr. Das geringste Gebot waren
dann 3.800 €.

Die bestehenden Rechte sind meist Rechte aus Abteilung II. Wegerecht z.B. oder Leitungsrecht für einen Strom versorger. Diese bleiben bestehen bzw. müssen diese übernommen werden. Sollte jedoch ein Recht wegfallen so müsste der ersteher diese im Beispiel genannten 150 EUR zusätzlich zum Gebot draufschlagen weil er weniger Pflichten/Duldungen auf seinem Grundstück hat.

Meine Frage ist nun: Wie erfahre ich, welche Summe sozusagen
die Grundsumme ist, auf die ich biete? Ich verstehe das
Artikel-Kauderwelsch bei den rasanten Verlesungen nicht und
kann dem schon gar nicht so schnell folgen. Die anderen Bieter
hatten alle schon vorher Kontakt zu den Gläubigerbanken oder
aber jemanden mit, der ihnen das Kauderwelsch übersetzt hat.

Das ist im Prinzip immer das selbe was verlesen wird. Ist ähnlich wie beim Notar beim Kauf. Der liest auch nichts wirklich vor, kennt den ganzen Text auswendig und läuft teils dabei auf und ab.

Das Geringste Gebot ist das Gebot unter dem auf keinen Fall das Objekt weggeht. Es setzt sich zusammen aus den Verfahrenskosten, Gutachten und Grundsteuer B.
Meist gelten aber noch andere Grenzen. Am Anfang z.b. die 5/10.

Leider kann ich mit der Gläubigerbank nicht vorher verhandeln
oder mal nachfragen, weil die Ansprechpartner des
Hauptgläubigers die Adresse nicht rausrücken und überhaupt
sehr auskunftsunwillig sind. Ich will da auch nicht zuviel
Interesse bekunden. Es gibt noch eine Adresse vom
WEG-Verwalter und verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte.

Ich habe überhaupt keinen Plan, wie ich jetzt vorgehen sollte,
um nicht beim wirklich wichtigen Termin auf die Nase zu
fallen. Ich möchte im Prinzip nur wissen, welche Summe X ich
zu meinem Gebot noch hinzurechnen muss. Habe ich irgendeine
Chance, das vorher zu erfragen? Die Akteneinsicht beim
Amtsgericht hat auch nix neues gebracht. Da habe ich bereits
viel mehr Unterlagen vorliegen.

Das wichtigste ist halt zu erfragen ob keine bestehnden Schulden auf dem Objekt hängen bleiben, also die erstrangige Bank auch das Verfahren bestreitet.
Das geringste Gebot kannst Du aussen vor lassen. Es ist nur für den Gläubiger interessant. Wenn z.B. die Verfahrenskosten 5.000 betragen und du 50.000 bietest bekommt die betreibende Bank 50.000 - 5.000 = 45.000
Somit ist das für Dich als Bieter gleichgültig weil Du bei Deinem Gebot bleibst.
Es gibt Banken die Ihre Forderungen auch anders nennen, z.B. Zuschlag ab 40.000 + Verfahrenskosten. Dann musst Du auf die Kosten Achten, aber sonst kann man diese getrost übergehen weil es nur die Einnahmen des Glübigers mindert.

Grüße aus Berlin
Carmen

Grüße

Ah, ok!!

Also, ich werde die auskunftsunwilligen Ansprechpartner nun doch noch mal anschreiben und erfragen müssen, ob auf der Wohnung bei der Versteigerung noch Schulden bestehen bleiben, die der Käufer dann zusätzlich zum Kaufpreis tragen muss. Es gibt z.B. noch recht hohe offene Wohngeldschulden, für die die WEG in der Vergangenheit aufkommen musste, die aber lt. Auskunft des Ansprechpartners bei der ZV (Zitat) „NICHT gesondert berücksichtigt werden“.

Hauptgläubiger wird wohl eine Bank sein: (wieder ein Zitat) „Die Bank hat … mitgeteilt, dass das Objekt nur im Wege der ZV veräußert werden soll, da bereits Gerichtskosten etc. verauslagt wurden.“

Der Kaufpreis setzt sich also zusammen aus:

  1. Bestehen bleibenden Rechten
  2. Verfahrenskosten, Grundsteuern, Zinsen
  3. Mein Gebot

Na, mal sehen, ob sich die Punkte 1. und 2. vorher irgendwie rausbekommen lassen. Wäre ja schon schön…

Grüße von
Carmen

Moin,
der Kaufpreis setzt sich zusammen aus

  1. mein Gebot.

In Abhängigkeit der Höhe des Gebotes werden in der Folge diverse Gebühren und Steuern fällig:
Zuschlagsgebühr
Grunderwerbsteuer
Gebühren für Grundbucheintrag
Notargebühren für den Grundbucheintrag entfallen
(ggf. Notar und Grundbuch für Hypothek)

vnA