Hallo, da bin ich wieder!
Ich hatte mich im Juni schon mal mit den folgenden Fragen an Euch gewandt:
Fragen zum Kauf einer ETW: /t/fragen-zum-kauf-einer-etw/5165137
Wohnung über ZV erwerben - und nun?!?: /t/wohnung-ueber-zv-erwerben-und-nun/5237702
Das hatte mir schon sehr geholfen! Ich war jetzt mittlerweile bei zwei Versteigerungsterminen zum Zugucken dabei. Beide haben mich etwas verunsichert… Beim ersten war es irgendwie klar, dass auf das Mindestgebot noch mal Summe X draufkommt, die auch explizit genannt und aufgeschlüsselt wurde und nur Recht 2.1 bestehen bleibt. Beim 2. Termin wurde verlesen, dass die Rechte 2.1 bis 2.6 bestehen bleiben und wenn die nicht eingefordert werden, gibts pro Recht 150 €… oder irgendwie so in der Art. Es war ganz wirr. Das geringste Gebot waren dann 3.800 €.
Meine Frage ist nun: Wie erfahre ich, welche Summe sozusagen die Grundsumme ist, auf die ich biete? Ich verstehe das Artikel-Kauderwelsch bei den rasanten Verlesungen nicht und kann dem schon gar nicht so schnell folgen. Die anderen Bieter hatten alle schon vorher Kontakt zu den Gläubigerbanken oder aber jemanden mit, der ihnen das Kauderwelsch übersetzt hat.
Leider kann ich mit der Gläubigerbank nicht vorher verhandeln oder mal nachfragen, weil die Ansprechpartner des Hauptgläubigers die Adresse nicht rausrücken und überhaupt sehr auskunftsunwillig sind. Ich will da auch nicht zuviel Interesse bekunden. Es gibt noch eine Adresse vom WEG-Verwalter und verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwälte.
Ich habe überhaupt keinen Plan, wie ich jetzt vorgehen sollte, um nicht beim wirklich wichtigen Termin auf die Nase zu fallen. Ich möchte im Prinzip nur wissen, welche Summe X ich zu meinem Gebot noch hinzurechnen muss. Habe ich irgendeine Chance, das vorher zu erfragen? Die Akteneinsicht beim Amtsgericht hat auch nix neues gebracht. Da habe ich bereits viel mehr Unterlagen vorliegen.
Grüße aus Berlin
Carmen