Hallo!
Nehmen wir an jemand hat ein Haus gekauft.
Er war am 26.März beim Notar.
Kaufdatum ist der 31.Mai.
Am 10.Mai (also NACH Notar aber VOR Kaufdatum) wird dem VERkäufer deutlich per vereidigtem Vermessungsbüro bekannt, dass das von ihm verkaufte Grundstück im Garten (nicht im Grundbuch, da ist alles korrekt!)nicht korrekt ist und eine Trennmauer zu den Nachbarn um 1,50m zugunsten des Verkäufergrundstücks verschoben ist. Ferner besteht ein Überbau des Hauses an mehreren Stellen um einige 20cm. Insgesamt geht es um ca. 10qm „mehrgenutze Fläche“.
Es gibt Hinweise darauf, dass der Verkäufer es schon vorher (seit zwanzig Jahren) wußte (Nachzuweisen ist das schwer).
Hier die Fragen:
- Gilt hier „Gekauft wie gesehen“ (also mit weniger Grundstück)? Inwiefern kann der Verkäufer wegen arglistiger Täuschung drankommen?
- Der Nachbar ist bereit einen Teil des Grundstücks selbst nutzen und einen Teil (vor allem den Überbau)zu verkaufen. Wer zahlt die „Wegmessung“ und die Eintragungen in das Grundbuchamt? Käufer oder Verkäufer? Order sogar Nachbar, der ja netterweise einen Teil verkaufen würde.
3.Verkäufer ist die Führungskraft (also der „Chef“ vom Käufer) der „mangelhaften Immobilie“. Der Verkäufer braucht das Geld schnell und ist froh das Haus verkauft zu haben. Er sagt, dass es ja nicht mehr „sein“ Haus sei und es ja „gekauft wie gesehen“ sei und gibt die Thematik an den Käufer ab. Sein Mitarbeier („Käufer“) müßte ja eventuell anwaltlich gegen den Chef vorgehen.Kann man dem Käufer (=„Chef“) auch hier noch „Vorteilsnahme von Schutzbefohlenen“ vorwerfen?
Über einge auch gern Teil-Antworten freue ich mich!