Hallo,
Sollte man denken. Tatsächlich kriegen aber selbst Manager,
die Unternehmen katastrophal gegen die Wand gefahren haben oft
noch große Zahlungen.
Verträge sind einzuhalten. Sowohl bei Arbeitsverträgen als auch bei Verträgen, die mit Vorständen geschlossen werden, handelt es sich um Dienstverträge, d.h. es wird primär eine Arbeitsleistung und nicht ein Erfolg geschuldet. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich, für die erbrachte Arbeitsleistung das Gehalt oder eben die Vorstandsvergütung zu zahlen. Daß ein gewöhnlicher Arbeitnehmer entlassen wird, weil die Qualität seiner Arbeit zu wünschen übrig ließ, ist ausgesprochen selten. Daß Dienstverträge mit Vorständen (und Fußballtrainern, nebenbei bemerkt) vorzeitig aufgehoben werden, kommt deutlich häufiger vor (bezogen auf die Zahl der Arbeitnehmer bzw. Vorstände insgesamt).
Das ändert dann aber nichts daran, daß die vereinbarte Vergütung für die ursprüngliche Vertragslaufzeit zu bezahlen ist (oder auf was auch immer man sich einigt), denn die geschuldete Arbeitsleistung wurde ja erbracht.
Schlechtleistung stellt also keinen Grund dar, die vereinbarte Vergütung nicht zu zahlen. Außer man kann dem Vorstand grobe Fahrlässigkeit nachweisen bzw. Vorsatz bzw. sogar strafbares Handeln (z.B. Untreue). Dann sieht die Sache schon wieder anders aus.
Wenn dem so ist, kommen auch auf Vorstände u.U. erhebliche Zivilrechtliche Forderungen zu, wie ja jüngst das ein oder andere mal geschehen.
Gruß
C.