Habe ich ein Recht auf Mittelung eines Untersuchungsergebnisses über den Postweg- vor einem anstehenden Termin ?

Hallo,

am 10.6. wurde bei mir eine Lumal-Punktion durchgeführt. Lt. Krankeschwester würde das Unterschungsergebnis innerhalb 2-3 Tagen vorliegen.
Daher rief ich am 14.6. an um jenes telefonisch zu erfragen. Man sagte mir, dass noch nicht alle Ergebnisse vorliegen und daher noch kein abschließenden Befund getroffen werden kann. Ich solle am Donnerstag oder Freitag nochmals anrufen. Somit rief ich am Donnerstag nochmals an. Diesmal war eine andere Dame am Telefon, welche mir mitteilte, dass Sie mir aus datenrechtlichen Gründen keine Auskunft geben darf…und mein Termin (- > 9.7.) ja gleich sei und dann alles besprochen wird.

Für mich ist der Termin nicht " gleich " und ich würde gerne endlich Gewissheit haben.
Ich fand es auch nicht gut, dass die Krankenschwester " wie bestimmt " hat, dass " wir warten " und ich dann das Ergebnis mitgeteilt bekomme, wann es ihr recht ist.

Daher habe ich dann am Donnerstag nach dem oben erwähnten Telefonat nochmals angerufen und um Zusendung des Ergebnisses auf dem Postweg gebeten.

Da die Post lt. der Aussage der Praxis immer am gleichen Tag oder den Tag darauf " raus geht ", sollte die Post be mir bereits eingetroffen sein- vorausgesetzt natürlich, dass sie auch abgeschickt wurde…

Dass die Praxis mir am Telefon keine Auskunft geben " kann " - > Dafür habe ich Verständnis.
Ich gehe zwar davon aus, dass dies nicht der eigentliche Grund war/ist, sondern der, dass man mit mir das
Ergebnis besprechen möchte, statt mich vorab in Kenntnis zu setzen. GGf. auch aufgrund des nicht so tollen Befund, mit welchem ich jedoch schon seit längerere Zeit rechnen. Daher würde dieser mich weder überraschen, noch " aus der Bahn werfen ". Auch bin ich da " anderer Natur ".

Ich hätte dennoch gerne das Ergenis gerne VOR dem Termin. Wenn es richtig sehe habe ich doch hierzu auch ein Recht ?! - Auch unabhängig davon wann ich den Termin habe. Es handelt sich doch um die bei mir durchgeführte Untersuchung. Somit darf ich doch m.E. auch bestimmen wann und auf welche Art und Weise ich über dessen Ergebnis erfahre ?! (Davon abgesehen natrürlich, dass man mir das Ergebnis aus datenrechtlichen Gründen nicht am Telefon mitteilen möchte.)

Kennt sich da jemand aus und kann mir hierzu bitte etwas mitteilen ? (Dass ich das Ergbins per´Pot anfordern könnte ist mir bekannt und fällt jedoch aus anderen Gründen derzeit weg.)

Es geht mir um die rechtliche Sicht…vielleicht kann mir jemand hierzu auch ein Paragraph mitteilen unter welchem ich weiteres aufrufen und nachlesen kann.

Vielen Dank schon mal für euere Hile.

Liebe Grüße, Constanze

Ich bin gerade daruf gestoßen:

Einsichts- und Auskunftsrecht

Das Recht der Patienten auf Einsicht und Auskunft in die sie betreffenden Krankenunterlagen einschließlich der hierzu geführten elektronischen Behandlungsdokumentation ist das wichtigste Betroffenenrecht und mittlerweile in seinem grundsätzlichen Bestand unumstritten. Den Patienten steht danach ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Einsicht in und Auskunft aus sämtlichen ihn betreffenden Krankenakten zu, ohne dass dies vor der Behandlung vereinbart werden muss. Der Rechtsanspruch gilt auch nach Abschluss der Behandlung. Der Patient kann zugleich die Anfertigung von Kopien verlangen, wobei er die hierfür anfallenden Kosten zu erstatten hat.

Verankert ist das Einsichts- und Auskunftsrecht an mehreren Stellen: einerseits im Berufsrecht (§ 10 Abs. 2 BO-Ä und § 10 Abs. 1 BO-PT), darüber hinaus im Vertragsrecht (§ 630g BGB) und im allgemeinen Datenschutzrecht (§ 34 BDSG).

Einschränkungen des Einsichtsrechts ergeben sich nach der gegenwärtigen Rechtslage lediglich dann, wenn entweder erhebliche Persönlichkeitsrechte Dritter dagegen stehen oder aus therapeutischen Gründen eine Einsichtnahme für den Betroffenen zu einer erheblichen Gesundheitsgefahr führen würde. Die früher übliche und in den Berufsordnungen teilweise noch enthaltene pauschale Ausklammerung der subjektiven Eindrücke oder Wahrnehmungen des Behandlers von dem Einsichtsrecht steht mittlerweile im Widerspruch zum Vertragsrecht und kann in dieser undifferenzierten Form auch aus Sicht der Ärzteschaft nicht weiter aufrecht erhalten bleiben. In Rheinland-Pfalz ist die Berufsordnung der Ärzte an die materiellen Vorgaben angepasst worden.

Begehrt der Patient Einsicht, muss im konkreten Fall auch bei den subjektiven Bestandteilen der Dokumentation geprüft werden, ob ein Verweigerungsgrund im Sinne von § 630g Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt. Nur in diesem Fall wäre eine Ablehnung der Einsicht, die begründet werden muss, zulässig. Grundsätzlich darf der Patient jedoch nicht vor der Kenntnis seiner gesundheitlichen Verfassung geschützt werden. Denkbar wäre eine Ablehnung nur, wenn die Einsichtnahme den Erfolg der aktuellen Behandlung oder die Gesundheit oder vergleichbare Rechtsgüter Dritter konkret gefährden würde.

Hallo Constanze,

Nein, das ist normal. Am Telefon kann keiner kontrollieren wer wirklich anruft und Befunde unterliegen nun mal dem Arztgeheimnis.
Du musst also selber verbeigehen und den Bericht abholen oder auf die Post warten.

MfG Peter(TOO)

Hallo!

Das Recht, das Untersuchungsergebnis zu erfahren, hat nach Deiner Schilderung keiner bestritten. Postweg ist eine Möglichkeit, persönliches Erscheinen die andere. Aber nirgends steht etwas vom Recht, telefonische Auskunft zu erhalten.

Gruß
Wolfgang

2 Like

Hallo,

vielen Dank für Deine Nachricht.

Dass das " normal " ist, habe ich gar´nicht bezweifelt…sondern betont, dass ich hierfür Verständnis habe :wink: Darum geht es aber in meinem Fall nicht.
Wie erwähnt habe ich das Ergebnis auf dem Postweg angefordert und nicht erhalten (siehe mein Text).

Die Paxis ist 80 km entfernt, da " kann " ich nicht mal so eben " vorbeigehen ".

Viele Grüße, Constanze

1 Like

Hallo,

auch Dir vielen Dank für Deine Nachricht.

Ich berufe meine Kopie doch auf die Anforderung auf den Postweg !

Um etwas anderes geht es in meinem Fall doch nicht !

Wie erwähnt habe ich das Ergebnis auf dem Postweg angefordert und nicht erhalten (siehe mein Text).

Die Paxis ist 80 km entfernt, da " kann " ich nicht mal so eben " vorbeigehen ".

Liebe Grüße, Conni

Ich denke aufgrund diesem Text:

" Kennt sich da jemand aus und kann mir hierzu bitte etwas mitteilen ? (Dass ich das Ergbins per´Post anfordern könnte ist mir bekannt und fällt jedoch aus anderen Gründen derzeit weg.) "

Kam es bei euch zu einem Mißverständnis.

Wie erwähnt habe ich das Ergebnis ( auf den Ab gesprochen, sowie auch am Tag darauf nochmals telefonsch darum gebeten) angefordert.

Jedoch habe ich nicht die Möglichkeit es schriftlich- also auf dem Postweg nochmals- anzufordern.

Ganz pragmatisch: Dir hilft im Moment die Rechtslage ziemlich wenig. Bis du das auf dem Weg geklärt hättest, wäre nicht nur dieser Termin längst Geschichte.

Es ist ziemlich schlechter Stil dieser Praxis, so lange zwischen Untersuchung und Befundbesprechung zu lassen. Eigentlich ist das auch unüblich, schließlich geht es bei diesem Befund nicht nur um ein großes Blutbild.

Eine pragmatische Lösung: Setze dich mit deinem Hausarzt oder Neurologen in Verbindung und lasse den den Befund anfordern. Dann kannst du ihn dort abholen oder den Befund mit ihm schon einmal vorbesprechen.

Grüße

Petra