Hausrecht in und um einem Bahnhof

Ich habe gehört das die Bahnpolizei bzw. BGS Fahrräder, die nicht an einem Fahrradständer sondern z.B. an einem Zaun auf dem Gelände angeschlossen sind, aufknacken und entfernen dürfen. Begründet werde das mit dem Hausrecht, das in öffentlichen Gebäuden noch weitergehender als sonst sei.
Mich interessiert ob das tatsächlich sein kann. Wenn jemand vor einer Einfahrt parkt darf man doch auch nicht einfach tätig werden, oder? Man muß erst mal die Polizei rufen, den Falschparker mahnen etc.
An den meisten Bahnhöfen sind die Abstellanlagen hoffnungslos überfüllt. Sehr viele Fahrräder parken zwangsläufig an Zäunen, Bäumen etc. Gibt es daher nicht ein gewisses Gewohnheitrecht? Immerhin gefährden diese Räder niemanden, es wird auch nichts versperrt.
Also wie sieht das aus?

Ich habe gehört das die Bahnpolizei bzw. BGS Fahrräder, die
nicht an einem Fahrradständer sondern z.B. an einem Zaun auf
dem Gelände angeschlossen sind, aufknacken und entfernen
dürfen.

Eine Bahnpolizei gibt es nicht mehr und der BGS heißt jetzt Bundespolizei. :wink:
Und entfernt werden die Räder nicht von der Bundespolizei - die hat nun wirklich anderes zu tun, sondern von der Bahn.

Begründet werde das mit dem Hausrecht, das in
öffentlichen Gebäuden noch weitergehender als sonst sei.

Also eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall.
Begründet ist eine solche Maßnahme aber in den Hausornungen der Bahnhöfe der Deutschen Bahn in denen steht:

„Nicht gestattet ist …
[…]
Abstellen von Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen außerhalb
der dafür vor gesehenen Flächen
[…]
Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Deutschen Bahn.“

Und selbstverständlich kann die Bahn die kosten der Entfernung vom Fahrradbesitzer zurückfordern, wenn der sich meldet.

Mich interessiert ob das tatsächlich sein kann. Wenn jemand
vor einer Einfahrt parkt darf man doch auch nicht einfach
tätig werden, oder?

Schlechter vergleich, denn „vor der Einfahrt“ lässt ja darauf schließen, dass es sich nicht um Privatgelände handelt.
Und selbstverständlich kann man „einfach tätig werden“.

An den meisten Bahnhöfen sind die Abstellanlagen hoffnungslos
überfüllt. Sehr viele Fahrräder parken zwangsläufig an Zäunen,
Bäumen etc. Gibt es daher nicht ein gewisses Gewohnheitrecht?

Nein.

Immerhin gefährden diese Räder niemanden, es wird auch nichts
versperrt.

Es wird mindestens gegen die Hausordnung verstoßen.

Gruß Andreas

Wenn jemand
vor einer Einfahrt parkt darf man doch auch nicht einfach
tätig werden, oder?

Aber hallo! Das ist eine Besitzstörung, und dagegen darf man sich wehren. Außer Abschleppen gibt’s da nix, also darf man das eben.

Man muß erst mal die Polizei rufen, den
Falschparker mahnen etc.

In welchem Gesetz soll das stehen?

An den meisten Bahnhöfen sind die Abstellanlagen hoffnungslos
überfüllt. Sehr viele Fahrräder parken zwangsläufig an Zäunen,
Bäumen etc. Gibt es daher nicht ein gewisses Gewohnheitrecht?

Nein: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht

Levay

Ich habe gehört…

… dass heute wieder Ufos gesehen wurden…

das die Bahnpolizei bzw. BGS Fahrräder, die

nicht an einem Fahrradständer sondern z.B. an einem Zaun auf
dem Gelände angeschlossen sind, aufknacken und entfernen
dürfen. Begründet werde das mit dem Hausrecht, das in
öffentlichen Gebäuden noch weitergehender als sonst sei.

Die Bundespolizei kann zwar auch das Hausrecht auf den Bahnhöfen ausüben, wird aber die Fahrräder nur dann entfernen, wenn es POLIZEILICH geboten ist, wenn z.B. durch ein angekettetes Fahrrad eine Feuerwehrzufahrt blockiert wird.

Mich interessiert ob das tatsächlich sein kann. Wenn jemand
vor einer Einfahrt parkt darf man doch auch nicht einfach
tätig werden, oder? Man muß erst mal die Polizei rufen, den
Falschparker mahnen etc.

Du kannt einfach abschleppen lassen, wenn dadurch deine Rechte beeinträchtigt sind. Wie Du aber an Dein Geld kommst, das steht auf einem anderen Blatt. Steht das Fahrzeug aber verkehrswidrig auf öffentlichem Verkehrsraum (Straße) dann würde auch ich die Polizei rufen, denn die hat wesentlich mehr Möglichkeiten, die Abschleppkosten beizutreiben.

An den meisten Bahnhöfen sind die Abstellanlagen hoffnungslos
überfüllt. Sehr viele Fahrräder parken zwangsläufig an Zäunen,
Bäumen etc. Gibt es daher nicht ein gewisses Gewohnheitrecht?
Immerhin gefährden diese Räder niemanden, es wird auch nichts
versperrt.

Wie fändest Du es, wenn einfach jemand sein Fahrrad mangels anderer Abstellmöglichkeiten irgendwo in Deinem Garten oder Hof ankettet?

Gruss

Iru

im bezug auf iru muss ich dir leider wiedersprechen!!! die sogenannte „bahnpolizei“ (ich vermute du meinst die bundespolizei) hat keinerlei hausrechtliche handhabung…praktisch haben sie was hausrechtsangelegenheiten betrifft keinerlei handhabung!!!
lediglich die mitarbeiter der DB haben das hausrecht…
in der hausordnung verankert ist, dass das abstellen von fahrrädern ausserhalb der dafür vorgesehenen flächen/abstellmöglicheiten untersagt ist!!!die hausordnung hängt in jedem bahnhof (eingang/ausgang) aus.
sofern ich als kunde/nichtkunde die DB-Anlage betrete bin ich mit der hausordnung einverstanden!!!
versperren die räder einen handlauf/notausgang/schilder/kofferkulis/ etc. oder stellen eie unfallgefahr dar, darf die DB das fahrrad auf deine kosten entfernen!!!

im bezug auf iru muss ich dir leider wiedersprechen!!! die
sogenannte „bahnpolizei“ (ich vermute du meinst die
bundespolizei) hat keinerlei hausrechtliche
handhabung…praktisch haben sie was hausrechtsangelegenheiten
betrifft keinerlei handhabung!!!
lediglich die mitarbeiter der DB haben das hausrecht…

Wie kommst du auf dieses schmale Brett?

in der hausordnung verankert ist, dass das abstellen von
fahrrädern ausserhalb der dafür vorgesehenen
flächen/abstellmöglicheiten untersagt ist!!!die hausordnung
hängt in jedem bahnhof (eingang/ausgang) aus.
sofern ich als kunde/nichtkunde die DB-Anlage betrete bin ich
mit der hausordnung einverstanden!!!
versperren die räder einen
handlauf/notausgang/schilder/kofferkulis/ etc. oder stellen
eie unfallgefahr dar, darf die DB das fahrrad auf deine kosten
entfernen!!!

Aha, und diese Hausordnung setzt das Hausrecht, das jeder Eigentümer eines „Hauses“ hat, ausser Kraft?

wie ich auf dieses schmale brett komme kann ich dir sagen!
ich setze seid 11 jahren hauptberuflich die hausordnung der DB durch…und kann mit bestem gewissen behaupten, dass die bundespolizei keinerlei hausrecht hat!!! das hausrecht haben lediglich die mitarbeiter der DB!
man sollte sich vielleicht einmal die hausordnung durchlesen!
die bahnhofsgebäude wurden von der DB gepachtet sofern sie ihnen nicht gehören…die DB überträgt das hausrecht an ihre mitarbeiter und deren sicherheitsdienste!!! und nicht an die bundespolizei! diese ist lediglich für die strecken und starftaten in den bahnhöfen zuständig und nicht in hausrechtsangelegenheiten!
in vielen b ahnhöfen hat die bundespolizei nicht einmal mehr wachen, sondern nur noch dienstverrichtungsräume…für hausrechtsangelegenheiten ist somit der eigene sicherheitsdienst zuständig…
noch weitere fragen???

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„Aha, und diese Hausordnung setzt das Hausrecht, das jeder Eigentümer eines „Hauses“ hat, ausser Kraft?..“
und wie du diesen satz meinst…müsstest du mir vielleicht genauer erörtern!!!
der sicherheitsdienst und die DB mitarbeiter arbeiten im fall einer hausrechtsangelegenheit als besitzdiener…
und vielleicht spielt es (für dich) eine rolle, das die DB nun seid einigen jahren nicht mehr staatlich sondern längst privatisiert wurde…somit wiederlege ich hiermit die behauptung das die bahnhofsgebäude öffentliche einrichtungen sind!!!und somit für jedermann zu benutzen! sie sind private rinrichtungen, die der öffentlichkeit dienen!!! das ist ein himmelweiter unterschied!!!

wie ich auf dieses schmale brett komme kann ich dir sagen!
ich setze seid 11 jahren hauptberuflich die hausordnung der DB
durch…

aha…seit 11 Jahren - also seit 1997 - der gleiche Fehler, mittlerweile solltest Du es aber dann wirklich wissen.

und kann mit bestem gewissen behaupten, dass die
bundespolizei keinerlei hausrecht hat!!! das hausrecht haben
lediglich die mitarbeiter der DB!

Hier ist ein Link zu seiner Seite von 1998, also als Du schon seit einem Jahr das Hausrecht durchgesetzt hast: http://www.bmgev.de/mieterecho/269/269-02.htm

man sollte sich vielleicht einmal die hausordnung durchlesen!

Hausordnung ist nicht Hausrecht, bitte nicht miteinander verwechseln.
Bundespolizeimitarbeiter haben durchaus die Möglichkeit, das Hausrecht auszuüben (wie zum Beispiel ein Bahnhofsverbot auszusprechen), machen es aber recht selten, weil ihre Maßnahmen regelmäßig auf Polizeirecht fußen. In den Zügen wird das Hausrecht durch das DB-Personal ausgeübt, dort könnte die Bundespolizei kein Hausrecht ausüben.

die bahnhofsgebäude wurden von der DB gepachtet sofern sie
ihnen nicht gehören…die DB überträgt das hausrecht an ihre
mitarbeiter und deren sicherheitsdienste!!! und nicht an die
bundespolizei! diese ist lediglich für die strecken und
starftaten in den bahnhöfen zuständig und nicht in
hausrechtsangelegenheiten!

Falsch. Die Bundespolizei wird nicht nur repressiv tätig (wie Du schreibst) sondern das Schwergewicht liegt auf präventiver Tätigkeit. Ein Blick ins Gesetz… (§ 3 BPolG)

in vielen bahnhöfen hat die bundespolizei nicht einmal mehr
wachen, sondern nur noch dienstverrichtungsräume…für
hausrechtsangelegenheiten ist somit der
sicherheitsdienst zuständig…

Eine Wache ist nicht die Voraussetzung für das Hausrecht.

noch weitere fragen???

Ja, warum fragst Du nicht einfach mal den Bahnhofsmanager, ob die Bundespolizei das Hausrecht ausüben darf. Übrigens gab es das Thema schon einmal hier: /t/hausrecht-von-abonementsverkaeufer/3687057

Noch weitere Fragen???

Gruss

Iru

OT
Wenn du eventuell ein wenig öfter die Shift-Taste nutzt und und die Benutzung von Ausrufezeichen aufs Nötigste beschränkst wirken deine Beiträge bei weitem weniger aggressiv eventuell auch ernstzunehmender.

Gruß Andreas

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Wenn sich hier einige Personen auf das WESENTLICHE konzentrieren würden und nicht irgendwelchen Müll (getreu nach dem MOTTO; „Hauptsache ich hab mal meinen Senf dazu gegeben dazu gegeben“) würden, müsste man solche albernen Diskussionen nicht führen!!!
Und noch eins !

Um nicht auf all deine weisheiten einzugehen möchte ich jedoch eins klarstellen…die bundespolizei hat keinerlei hausrecht!!! weder haben sie das recht ein hausverbot auszustellen noch sonstige dinge der hausordnung durchzusetzen!!!
vielleicht solltest du dich an einen bahnhofsmanager wenden, um deine unwissenheit zu befriedigen
glaub was du willst…nur lediglich weiß ich wie ich seid fast 11 jahren arbeite…und es ist schon verwunderlich das die bundespolizei ankommt und uns bittet jemandem ein hausverbot auszustellen…hm,…wieso das denn wenn sie es doch auch alleine können??? liegt es daran das sie etwa nicht schreiben könen???oder haben sie keine formulare dafür…hm…ich würd sagen sie dürfen es einfach nicht!!!

Offensichtlich fehlt es dir an Fachwissen, Benehmen und grundlegenden Rechtschreibkenntnissen. Ich empfehle dir, dich zukünftig auf die Hausordnung am Bahnhof zu beschränken. Einen Besen kann ich noch zusteuern… wenn du mir versprichst, damit nicht wegzufliegen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn sich hier einige Personen auf das WESENTLICHE
konzentrieren würden und nicht irgendwelchen Müll […] würden, müsste :man solche albernen Diskussionen nicht führen

Lustig oder auch traurig, je nachdem, denn die „Antworten“ auf die Eingangsfragen hatte ich bereits vor dir und auch ein wenig fundierter gegeben.
Und mit einem hast du schon recht: Deine Beiträge sind größtenteils ziemlich albern und entsprechen nicht der geistigen Reife, die ich bei jemandem in deinem Alter erwarte - insbesondere, wo du doch so einen verantwortungsvollen Beruf hast.

Gruß Andreas

1 Like

Hi

Is die Bahn überhaupt verpflichtet Stellplätze zu stellen? Bzw., bei dieser Klausel in der Hausordnung, bei ständiger Überfüllung zusätzliche Stellplätze anzubieten (wenn die Nutzungsfläche vorhanden wäre)?

MfG
Lilly

Hallo,

mal wieder viel Dummfug…:smile:)

1.Hausrecht bei der jeweiligen „Tochtergesellschaft“…
Rein rechtlich gesehen liegt das Hausrecht bei der für die
jeweile Immobillie zuständige „DB-Tochtergesellschaft“
(also bei Bahnhöfen in der Regel der „DB Netze Personenbahnhöfe“
und hier die DB Station&Service AG )
rein rechtlich gesehen,könnte also der Bahnhofsmanager von
„Kleinkleckersdorf“ den Mehdorn aus seinem Bahnhof „Rauswerfen“…
(wie lange der BM dann noch Bhanhofsmanager wäre,steht auf einem anderen Blatt…*grinz*…

  1. Bundespolizeigesetz Paragraph 3
    Gemäß dem vorgenannten Bundes(polizei)gesetz wird hier ausdrücklich
    der „Sonderfall“ eines staatlichen Eingriffes in privatrechtliche
    Belange geregelt.Dieses wurde 1998 auch vom Bundesverfassunsggericht
    bestätigt:

[Quote]
Die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes für die Bundeseisenbahnen gemäß Art. 73 Nr. 6, 87 Abs. 1 Satz 1 GG a.F. und für die Eisenbahnverkehrsverwaltung der Eisenbahnen des Bundes gemäß Art. 73 Nr. 6a, 87e Abs. 1 Satz 1 GG schließt die Wahrnehmung der Aufgaben mit ein, die herkömmlich der ehemaligen Bahnpolizei und dem Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn zukommen.

Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben muß die Deutsche Bahn AG gemäß Bundespolizeigesetz an die Bundespolizei (Bundesministerium des Innern)
jährlich mindestens 50 % der Kosten erstatten,die die Bundespolizei
auf Bahngebiet erbringt.

Is die Bahn überhaupt verpflichtet Stellplätze zu stellen?
Bzw., bei dieser Klausel in der Hausordnung, bei ständiger
Überfüllung zusätzliche Stellplätze anzubieten (wenn die
Nutzungsfläche vorhanden wäre)?

Nein, warum sollte sie dazu verpflichtet sein?

Gruß Andreas

Hi

Nein, warum sollte sie dazu verpflichtet sein?

Ja warum nicht?

Tät ich es wissen, tät ich nicht fragen :wink:

MfG
Lilly

Nein, warum sollte sie dazu verpflichtet sein?

Ja warum nicht?

Tät ich es wissen, tät ich nicht fragen :wink:

Sie ist nicht dazu verpflichtet und zwar aus dem gleichen Grund, aus dem du nicht verpflichtet bist, Erdbeermarmelade zu essen. :wink:

Gruss

Iru

Als erstes: sorry, habe noch nicht raus wie man richtig zitiert… alle Einrückungen mit xxx sind Kommentare von mir…

Hier noch mal der Fragesteller; zuerst mal vielen Dank an alle die geantwortet haben aber: ich muß schon sagen hier herrscht ein rauer Ton… tut mir ja echt leid das ich nicht so schlau bin wie Ihr… echt ne Frechheit das ich euch mit solchen Lapalien langweile…Achtung, Ironie!

Also ich frage mich jetzt mehr ob Ihr die Frage wirklich verstanden habt. Um ein Fahrrad wegzutragen muß man vorher das Schloß aufbrechen. H A L L O ??? Seit wann ist denn Sachbeschädigung erlaubt wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit begeht?
Zu den Posts:
Is die Bahn überhaupt verpflichtet Stellplätze zu stellen?::
:::Nein, warum sollte sie dazu verpflichtet sein?

xxx Ist sie sehr wohl wie alle öffentlichen Gebäude!

Es wird mindestens gegen die Hausordnung verstoßen.

xxx Ich glaube kaum das das ein Straftat rechtfertigt.

Ich habe gehört…
… dass heute wieder Ufos gesehen wurden…

xxx Les’ mal die Forumsregeln dann weißt auch Du warum ich so formuliere.

Wie fändest Du es, wenn einfach jemand sein Fahrrad mangels anderer Abstellmöglichkeiten irgendwo in Deinem Garten oder Hof ankettet?

xxx Da es tatsächlich keine andere Möglichkeit gibt darf jeder der mich besuchen möchte das auch tun!!! Die Bahn möchte auch besucht werden.

…in der hausordnung verankert ist, dass das abstellen von fahrrädern ausserhalb der dafür vorgesehenen flächen/abstellmöglicheiten untersagt ist!

xxx Mag sein, ist aber kein Grund für Sachbeschäd. s.o. und ganz unten

Wenn sich hier einige Personen auf das WESENTLICHE konzentrieren würden und nicht irgendwelchen Müll (getreu nach dem MOTTO; „Hauptsache ich hab mal meinen Senf dazu gegeben dazu gegeben“) würden, müsste man solche albernen Diskussionen nicht führen!!!

xxx Wie wahr…

Man muß erst mal die Polizei rufen, den
Falschparker mahnen etc.
In welchem Gesetz soll das stehen?

xxx Im Gesetz gegen Unverhältnismäßigkeit der Mittel… s.o.

Also noch mal seit wann darf man eine Straftat vollbringen weil jemand anders gegen eine Ordnung verstossen hat??? Man, ey!
Wen es interessiert hier noch etwas Stoff von Leuten die es wissen:

> Entscheidung: Datum: 2005-01-25 / Gericht: VG Braunschweig / AZ: 5 A
> > 216/03
> >
> > Text:
> >
> > Aus dem Urteil: Es wird festgestellt, dass durch die
> > straßenverkehrsrechtliche Regelung auf dem Bahnhofsvorplatz vor dem
> > Hauptbahnhof in Braunschweig durch Aufstellen des Verkehrszeichens Nr.
> > 242 und des Schildes „Abstellen von Fahrrädern (als Symbol
> > dargestellt) verboten; abgestellte Fahrräder werden kostenpflichtig
> > entfernt“ das Abstellen des Fahrrades des Klägers außerhalb der
> > eingerichteten Fahrradabstellanlage nicht verboten ist. Die Beklagte
> > trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der
> > Kosten
vorläufig vollstreckbar.
> >
> > Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster aus diesem Sommer geht in
> > die gleiche Richtung:
> >
> > Titel: Unzulässiges Versetzen (Abschleppen) eines Fahrrads im
> > Fußgängerbereich
> >
> > Leitsatz: 1. Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen oder anderen
> > dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen öffentlichen Verkehrsflächen ist
> > eine straßenverkehrsrechtlich grundsätzlich zugelassene Nutzung und
> > deshalb einer generellen - einzelfallunabhängigen - städtischen
> > Regelung oder Praxis nicht zugänglich.
> >
> > 2. Das Umsetzen eines ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung
> > Dritter neben dem Ausgang eines Hauptbahnhofs abgestellten Fahrrads zu
> > einer Sammelstelle ist rechtswidrig. Das Abstellen des Fahrrads am
> > Rande einer
> > 6,25 m breiten Fläche für den Fußgängerverkehr verstößt weder gegen
> > die Straßenverkehrsordnung noch gegen Brandschutzvorschriften, wenn
> > Rettungswege und Zufahrten sowie Aufstellflächen für die Feuerwehr
> > frei
bleiben.
> >
> > Entscheidung: Datum: 2008-07-11 / Gericht: VG Münster / AZ: 1 K
> > 1536/07
> >
> > Text:
> >

> > Tenor: Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Fahrrads des
> > Klägers von dem Eingangsbereich des Hauptbahnhofs Münster zu einer
> > Sammelstelle am 30. August 2007 rechtswidrig war. Der Beklagte trägt
> > die Kosten des Verfahrens.
> >

Gruß p.