Hallo zusammen.
Gehen wir doch einmal davon aus, dass eine Person A an einem öffentlichen Platz wie z. B. Bahnhof von einem Abonementsverkäufer angesprochen wird. Dieser erzählt ihm, er würde alles gratis bekommen. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass es sich um ein Abo handelt, das A eine Woche umsonst bekommt, aber für ein restliches weiteres Jahr voll bezahlen muss. A macht daraufhin seinen Unmut breit, was zur Folge hat, dass die Abonementsverkäufer ihn Auffordern, das Bahnhofsgelände zu verlassen.
Man kann ja davon ausgehen, dass solche Leute auch eine Lizens haben, dort ihre Abos zu verkaufen. Inwieweit reicht nun deren Hausrecht? Können diese denn überhaupt ein Annäherungsverbot des „Standes“ von ein paar gewissen Metern aussprechen?
Nehmen wir einmal an, dass A darauf hin die nächsten paar „Interessenten“ über die „Abzocke“ aufklärt, macht A sich in irgendeinem Sinne strafbar (er denunziert ja quasi die Aboverkäufer)? Vermutlich bekommt A dann kräftig eins auf die Schnauze, aber das ist ja ein anderes Thema…
Wenn A nun den Bahnhof verlässt, sich draussen allerdings hinstellt und dort die Leute aufklärt: strafbar?
Schöne Grüße
Disap