Hallo Monika61,
ist das eine hypothetische Frage oder hast Du bereits eine Immobilie ersteigert?
Falls hypothetisch:
bevor man eine Immobilie ersteigern kann, sollte man zunächst eine
Finanzierungszusage einer Bank haben, außer man gehört man natürlich zu
denjenigen, die ohne Kredit kaufen können. In jedem Fall muss man zunächst eine
10%ige Sicherheitsleistung beim Amtsgericht hinterlegen oder per Bankbürgschaft,
LZB-Scheck oder Verrechnungsscheck zur Versteigerung vorhalten, das ist
natürlich in der Regel objektbezogen gedacht und nicht als Blankoscheck oder -
bürgschaft.
Wenn dann nach Ersteigerung die gesamte Summe zum sogenannten
Verteilungstermin (ca. 4 bis 6 Wochen nach Auktion) bezahlt ist - via Kredit oder
eben aus der Portokasse - , und Du als Eigentümer eingetragen bist, kann von
Amts wegen auch ein bissl dauern (sicher kein ganzes Jahr), kannst Du die
Wohnung im Prinzip auch wieder veräußern, renoviert oder unrenoviert, ganz nach
Belieben. Du musst nur einen Käufer finden und mit ihm dann einen notariell
beglaubigten Vertrag machen.
Übrigens sind Versteigerungen längst keine Schnäppchenmärkte mehr für günstige
Eigentumswohnungen, nicht selten werden Wohnungen sogar über dem Marktpreis
oder Verkehrswert veräußert. Sowohl Gutachten als auch Käuferangebote sind da
nicht immer angemessen.
Gruß F.