Immobilie ersteigert/ nach kurzer Zeit verkauft!

Hallo,
Wie ist das, wenn ich eine Immobilie ersteigert habe die Immobilie renoviert habe und nach ca 1 Jahr verkaufen möchte?
Wird mir das genehmigt?
Welche Vorschriften gibt es da?
Wieviele Immobilien darf ich zum Beispiel in 5 Jahren kaufen und wieder verkaufen.
Bin eine Privatperson.

Danke für jede Antwort.

Gruß monika61

Hallo,

für den Verkauf einer Immobilien wird keine Genehmigung benötigt. Ein Verkauf ist immer möglich, auch wenn sie in der Zwangsversteigerung erworben wurde.
Einzig entscheidend ist die Frage der Besteuerung. Ab einer gewissen Anzahl an Käufen und Verkäufen liegt eine Gewerbetätigkeit vor.
Weitere Informationen sollten bei einem Steuerberater eingeholt werden.
Empfehlenswert für den Einstieg in die Materie wäre dieses Buch:
http://www.amazon.de/Erfolgreich-Immobilien-ersteige…

Hallo Monika61,

ist das eine hypothetische Frage oder hast Du bereits eine Immobilie ersteigert?
Falls hypothetisch:

bevor man eine Immobilie ersteigern kann, sollte man zunächst eine
Finanzierungszusage einer Bank haben, außer man gehört man natürlich zu
denjenigen, die ohne Kredit kaufen können. In jedem Fall muss man zunächst eine
10%ige Sicherheitsleistung beim Amtsgericht hinterlegen oder per Bankbürgschaft,
LZB-Scheck oder Verrechnungsscheck zur Versteigerung vorhalten, das ist
natürlich in der Regel objektbezogen gedacht und nicht als Blankoscheck oder -
bürgschaft.

Wenn dann nach Ersteigerung die gesamte Summe zum sogenannten
Verteilungstermin (ca. 4 bis 6 Wochen nach Auktion) bezahlt ist - via Kredit oder
eben aus der Portokasse :wink: - , und Du als Eigentümer eingetragen bist, kann von
Amts wegen auch ein bissl dauern (sicher kein ganzes Jahr), kannst Du die
Wohnung im Prinzip auch wieder veräußern, renoviert oder unrenoviert, ganz nach
Belieben. Du musst nur einen Käufer finden und mit ihm dann einen notariell
beglaubigten Vertrag machen.

Übrigens sind Versteigerungen längst keine Schnäppchenmärkte mehr für günstige
Eigentumswohnungen, nicht selten werden Wohnungen sogar über dem Marktpreis
oder Verkehrswert veräußert. Sowohl Gutachten als auch Käuferangebote sind da
nicht immer angemessen.

Gruß F.

wenn du die Immobilie nicht finanziert hast, sondern komplett bezahlt, dann kannst du diese uneingeschränkt verkaufen, egal wann und wie du diese erworben hast. Andernfalls mußt du dich mit deiner Bank einigen. Wie dies im Detail aussieht, kann man nicht pauschal sagen

Hallo.
Grundsätzlich können Sie soviel Immobilien kaufen und verkaufen wie Sie wollen. Der Verkauf von Immobilien kann unter gewissen Umständen zu steuerpflichtigen Einnahmen führen. Sind zwischen Anschaffung und Veräußerung einer vermieteten Immobilie weniger als zehn Jahre vergangen, ist ein Veräußerungsgewinn als sonstige Einkünfte zu versteuern. Bei mehreren Immobilien handelt es sich um einen gewerblichen Grundstücks- bzw. Immobilienhandel. Zu genauen Klärung der Rechtslage sollten Sie in jedem Fall einen Steuerberater befragen. Viele Grüße Alexander Frank.

Hallo,

Du kannst soviele Immobilien kaufen und verkaufen, wie Du willst.
Allerdings musst Du den Gewinn versteuern.

Hallo!

Dürfen ist da vage, denn ein Verbot gibt es nicht. Aber das Finanzamt und auch die Bank beurteilt das aners als eine private Anschaffung.

Da lohnt sich das Gespräch mit einem Steuerberater…

Viel Erfolg!