Ingenieur, aber kein Dipl.-Ing

Ich habe gehört, dass man, wenn man eine Ingenieurswissenschaft studiert hat und sämtliche Prüfungen bestanden hat, die Diplomarbeit aber nicht geschrieben hat, dass man dann trotzdem Ingenieur sei, nur halt kein Diplom-Ingenieur.
Ich habe das mittlerweile von verschiedenen Leuten gehört, habe aber noch keine Bestättigung für mein Ingeieursein. Was ist da dran? Und wo ist das geregelt?

Also meinem Verständnis nach gehört die Diplomarbeit zum erfolgreichen Beenden des Studiums und damit zum Erlangen eines Hochschulabschlusses.

Das damit kein Hochschulabschluss besteht ist klar. Ein akademischer Grad ist ja auch erst der Diplom-Ingenieur. Der Ingenieur ist anders als der Arzt oder Anwalt aber ja auch keine geschützte Berufsbezeichnung. Andererseits ist z.B. Pfarrer ja auch keine geschützte Berufsbezeichnung, aber deswegen ist man trotzdem keiner, wenn man es eben nicht ist.
Die Frage ist jetzt eben, wie das mit dem Ingenieur ist. Wird man das erst mit dem akademischen Grad des Dipl.-Ing. oder eben schon mit bestehen der Diplomprüfung (ohne Diplomarbeit)? Wer weiss dazu was?

Hallo,

Wird man das erst mit dem akademischen Grad des Dipl.-Ing.

Ja.
Vorher (nach dem Vordiplom) darf man sich höchstens cand. Ing. nennen, soweit ich weiß.

Gruß
Torsten

Hallo

Der Ingenieur ist anders als der Arzt oder Anwalt aber ja auch
keine geschützte Berufsbezeichnung.

Falsch! Das ist geregelt durch die Ingenieurgesetze der Länder!

zB in BY durch das ‚Gesetz zum Schutze der
Berufsbezeichnung „Ingenieur und Ingenieurin“‘
http://by.juris.de/by/gesamt/IngG_BY.htm

Sh Art 1!

Wird
man das erst mit dem akademischen Grad des Dipl.-Ing. oder
eben schon mit bestehen der Diplomprüfung (ohne Diplomarbeit)?
Wer weiss dazu was?

Das ergibt sich aus aus §1: theoretisch ist ein Abschluss auch ohne Diplomgrad möglich, das hängt aber von der jeweiligen Studien-/Prüfungsordnung ab.

Gruß
Wawi

2 Like

Hallo,

Vorher (nach dem Vordiplom) darf man sich höchstens cand. Ing.
nennen, soweit ich weiß.

Dieser cand.-Schnickschnack ist nicht einen Pfifferling wert.
Das Vordiplom ist ja kein (Berufs-)Abschluss, die Bezeichnung cand. ist nichts geschütztes.

Jemand der sich den „studentischgen Grad“ cand. xy. (zB cand. ing.) vor dem Namen platziert ist in aller Regel entweder ein Wichtigtuer oder ein Gescheiterter …

Gruß
Wawi

1 Like

Hallo!

Dieser cand.-Schnickschnack ist nicht einen Pfifferling wert.
Das Vordiplom ist ja kein (Berufs-)Abschluss, die Bezeichnung
cand. ist nichts geschütztes.

Jemand der sich den „studentischgen Grad“ cand. xy. (zB cand.
ing.) vor dem Namen platziert ist in aller Regel entweder ein
Wichtigtuer oder ein Gescheiterter …

Das ist doch ein Schmarren…

Du darfst nicht vergessen, dass es Studiengänge gibt, während der man bereits innerhalb des Studiums auch praktische Verantwortung innerhalb professioneller Bereiche übernimmt.

Ich kenne es nicht anders, dass diejenigen Studierenden, welche sich innerhalb des 2ten Studienabschnitts befinden, die Bezeichnung „candidatus“ tragen.

Dies ist auch nicht die Idee der Studierenden, sondern der jeweiligen Institute bzw. Universitäten. Ich finde dies z.B. auf der offiziellen Homepage der Universitäten Düsseldorf, Wuppertal und Münster.

Es gibt viele Studierende, die sich das Studium selber finanzieren müssen und die bereits vor dem akademischem Abschluss in Ihrem Fach Arbeit finden. Zudem gibt es viele Studiengänge, die für die Studierenden verpflichtend eine Tätigkeitsaufnahme innerhalb des Berufsbildes regeln. Hier findet auch ein Kontakt mit der Öffentlichkeit statt. Innerhalb dieses Bereiches mit Kontakten zu anderen Instituten und der Öffentlichkeit ist es meiner Meinung nach für das Gegenüber hilfreich zu wissen, über welchen Wissensstand bzw. welche Funktion der jeweilige Student verfügt.

Mit „Wichtigtuerei“ und „Gescheitert“ hat es eher weniger zu tun. Wie gesagt: eine u.U. völlig normale, universitätsgewünschte Bezeichnung. Deine relativ aggressive Einlassung legt natürlich den Verdacht nahe, dass Du ein anderes Problem mit diesen Titeln hast…?

Besten Gruß
Patrick

Guten Morgen :smile:

Verantwortung innerhalb professioneller Bereiche übernimmt.

Dies ist auch nicht die Idee der Studierenden, sondern der
jeweiligen Institute bzw. Universitäten.

Innerhalb dieses Bereiches mit Kontakten zu anderen Instituten
und der Öffentlichkeit ist es meiner Meinung nach für das
Gegenüber hilfreich zu wissen, über welchen Wissensstand bzw.
welche Funktion der jeweilige Student verfügt.

universitätsgewünschte Bezeichnung.

In diesen Fällen entbehrt es nicht einer gewissen Sinnhaftigkeit.

Deine relativ aggressive
Einlassung legt natürlich den Verdacht nahe, dass Du ein
anderes Problem mit diesen Titeln hast…?

  1. eigentlich nicht
  2. Sorry, aber das sind keine Titel! So kann sich - mit Verlaub - jeder nennen wenn er will…
  3. wer sich nach außen hin (außerhalb deiner oben angeführten Möglichkeiten) so nennt (am besten noch im privaten Briefkopf), gehört da wohl dazu.

Nur interessehalber: zu welcher Gruppe gehörst du denn? :wink:

Schönen Sonntag noch :smile:
Wawi

Moinmoin,

Verantwortung innerhalb professioneller Bereiche übernimmt.

Dies ist auch nicht die Idee der Studierenden, sondern der
jeweiligen Institute bzw. Universitäten.

Innerhalb dieses Bereiches mit Kontakten zu anderen Instituten
und der Öffentlichkeit ist es meiner Meinung nach für das
Gegenüber hilfreich zu wissen, über welchen Wissensstand bzw.
welche Funktion der jeweilige Student verfügt.

universitätsgewünschte Bezeichnung.

In diesen Fällen entbehrt es nicht einer gewissen
Sinnhaftigkeit.

Sag’ ich ja, und es dürfte meines Wissens nach eher die Regel sein. Dass sich mir jemand mit cand. irgendwas vorgestellt ahtte ist mir noch nicht untergekommen.

Deine relativ aggressive
Einlassung legt natürlich den Verdacht nahe, dass Du ein
anderes Problem mit diesen Titeln hast…?

  1. eigentlich nicht

und uneigentlich…?

  1. Sorry, aber das sind keine Titel! So kann sich - mit
    Verlaub - jeder nennen wenn er will…

Das kommt - meine ich - darauf an.

  1. wer sich nach außen hin (außerhalb deiner oben angeführten
    Möglichkeiten) so nennt (am besten noch im privaten
    Briefkopf), gehört da wohl dazu.

Möglich, mir noch nicht untergekommen. Im geschäftlichen Briefkopf dürfte es aber verboten sein, vgl. den Wikipedia-Artikel zu „cand“.

Nur interessehalber: zu welcher Gruppe gehörst du denn? :wink:

Zu der mit allem fertigen und jetzt schreibenden sowie - wenn alles gut läuft - in einigen Wochen fertigen Gruppe.

Schönen Sonntag noch :smile:

Danke, auch ein schönes Wochenende,

lieben Gruß
Patrick

Diese Regelung gabs so viel ich weiß nur zur DDR-Zeit. Ein Student der alle Prüfungen rellativ schlecht bestanden hatte, wurde nicht zum Diplomarbeit schreiben zugelassen. Es gab auch Studenten, die keine schreiben wollten. Der Titel war dann Hochschulingenieur.Heute gehört das aber zum Abschluß des Studiums dazu. Sonst sind das soviel ich weiß Techniker. Ich bin mir aber nicht sicher.

Grüß Dich.

Ich habe gehört, dass man, wenn man eine Ingenieurswissenschaft
studiert hat und sämtliche Prüfungen bestanden hat, die Diplomarbeit
aber nicht geschrieben hat, dass man dann trotzdem Ingenieur sei,
nur halt kein Diplom-Ingenieur.

Nein.
Solange Du in Deutschland keine offizielle Urkunde in der Hand hälst, bist Du nichts. Und weil der Ingenieurberuf vollständig akademisch geregelt ist, ist die Diplomarbeit plus deren Verteidigung unvermeidbar.

In der DDR gab es unterhalb des akademischen Grades noch den Grad des Fachschulingenieurs. Herr Müller war dann der Herr Ing. Müller.

Wer das Studium nicht schaffte, hatte sowohl an den Technischen Hochschulen (= Technische Universiäten) als auch an den Ingenieurschulen (= Fachschulen für Ingenieure) Pech gehabt.
Ausweichregelungen für Gescheiterte oder Nieten gab es nicht.

Das FS-Studium in der DDR darf aber nicht mit dem FH-Studium heute verwechselt werden. An die Fachschule durften Schüler, die den Schulabschluß(*) gut oder sehr gut gemeistert hatten und/oder nach erfolgreich gemeisterter Lehre. Das Fachschulstudium dauerte 3 oder 4 Jahre, war sehr verschult und in den allgemeinbildenden Fächern wurde als Voraussetzung für späteren weiterführenden Stoff zunächst Stoff vergleichbar der EOS vermittelt (Einführung in die Höhere Mathematik, Physik, Chemie etc.).
Ing. Müller konnte mit Hilfe seines Abschlusses danach, falls er wollte, an die Hochschule wechseln und den akademischen Grad erwerben, und war dann nicht mehr Ing. Müller sondern Dipl.-Ing. Müller.
Das Fachschulstudium war sozusagen ein semiakademischer Bildungsweg, übrigens unter strenger staatlicher Aufsicht. Kein Lehrer(**), keine Krankenschwester, keine Kindergartenerzieherin, kein Ingenieur u.a. durfte sich ohne staatliche Genehmigung so bezeichnen oder den Beruf ausüben.

Entfernt verwandt ist der Ing. mit dem Techniker heute, die Ausbildung war allerdings umfassender und ging eben leicht ins Akademische. Nennen wir es einen „vertieften Techniker doppelplus“.

Die Ingenieurschulen (IS) wurden Ende der 60er zu Ingenieurhochschulen erweitert (IHS) und bekamen das Recht zur Verleihung des akademischen Grades und auch das Promotionsrecht. Deswegen konnten nach der Wende die Ingenieurhochschulen in Fachhochschulen umgewandelt werden; die Mitarbeiter und Assis waren gut ausgebildete Ingenieure, Ingenieurlehrer(***) oder Promovierte.
Hochschullehrer (Professoren) waren auf breiter Front b-promoviert.(****)

Dummerweise gerieten während dieses Umgestaltungsprozesses einige Technische Hochschulen böse unter die Räder, denn trotz sehr guter pädagogischer Infrastruktur wurde das Promotionsrecht einfach aberkannt, das Bildungsprogramm von 5 auf 4 Jahre gekürzt und aus den Technischen Hochschulen wurden eben keine technischen Universitäten sondern bloß Fachhochschulen.

Da es keine westdeutsche Entsprechung zu den Fachschulen gab, wurden sämtliche Fachschulabschlüsse nicht anerkannt. Nur Ing. Müller genoß die einzigartige Ausnahme der Nachdiplomierung, falls er das wünschte. Aus Ing. Müller machte das neue politische System gegen knackige D-Mark-Scheine Dipl.-Ing. (FH) Müller. Nachprüfungsregelungen und das Schreiben einer richtigen Diplomarbeit entfielen weitestgehend.

Ein unglaublich ungerechter Vorgang, den es für keinen anderen Beruf gab und der auch völlig unangebracht war, denn Ingenieur Müller war ohne akademischen Bildungsgang über Nacht Diplomingenieur, Berufserfahrung hin oder her.

Randnotiz:
Dramatische Folgen hatte das für das Schulsystem, denn ausgerechnet da wurden die gleichwertigen oder besseren Abschlüsse nicht den westdeutschen Gepflogenheiten angeglichen. Dogmatisch und ideologisch wurde zwingend das 2. Staatsexamen (= gleichwertig zum Diplom) verlangt, so daß weder die Diplomlehrer (!), noch die Ingenieurlehrer und gleich gar nicht die Unterstufenlehrer akzeptiert worden sind.

Ich habe das mittlerweile von verschiedenen Leuten gehört,
habe aber noch keine Bestätigung für mein Ingeieursein.
Was ist da dran? Und wo ist das geregelt?

Du bist kein Ingenieur ohne Diplom. Den Ingenieur wie unseren Ing. Müller gibt es nicht mehr. Außrdem ist Ingenieur eine staatlich geschützte Berufsbezeichnung, die sich nicht einfach selber verleihen werden darf.

Tschüß

(*) Schulabschluß stand in der DDR synonym für Zehnklassenabschluß, sprich 10. Klasse + Abschlußprüfung + Betriebspraktikum.
Den Affentanz von heute mit größtmöglichem Schwachsinn wie Hauptschulabschluß, Realschulabschluß ohne Abschlußprüfung usf. gab es nicht. Es gab landesweit genau einen einzigen zentralen Abschluß von uneingeschränkter Gültigkeit.

(**) Unterstufenlehrer oder präzise „Lehrer für die unteren Klassen“ 1-4

(***) Sogenannte Ingenieurpädagogen (Dipl.-Ing. paed.), die spezifisch zum methodischen und fachwissenschaftlich richtigen Lehren ihrer Ingenieurwissenschaft befähigt waren. Das waren idR Hochschulingenieure, hin und wieder auch Fachschulingenieure. Im Zuge der Auflösung des Einheitsschulssystems wurde dieser Lehransatz für für die mathematisch-naturwissenschafltich-technischen Fächer abgeschafft und ist heute im Schul- und Hochschulsystem ausgestorben.

(****) B-Promotion = Dr. sc. techn. = Habilitation = Dr.-Ing. habil.

So mitte der 80er wurde es auch geändert. Danach gab es keine neuen Fachschulingenieure mehr, denn das waren nun Techniker. Auch war diese Nachdiplomierung schon nicht gerecht.

In Österreich gibt es den Ing noch. Dort kann die Standesbezeichnung nach der HTL und einigen Jahren Berufspraxis verliehen werden.

Nachtrag
Damit ist der heutige Techniker mit dem Ing (FS) vergleichbar.