Hallo
Insbesondere muss man auch
den Familien auf „Täterseite“, …
Wenn die Schüler - wie im Eröffnungsbeitrag beschrieben -
mehrmals „verhört“ wurden, und „Aussage gegen Aussage“ steht,
dann ist die Assoziation zum normalen Strafverfahren alledings
da. Ich finde es nicht sehr gut, wenn man solche Vorkommnisse
in der Grundschule - allein schon durch die verwendeten
Bezeichnungen - auf die gleiche Stufe mit polizeilichen
Ermittlungsverfahren stellt, zumal die Leute, die die
„Verhöre“ führen, meistens in keiner Weise dazu ausgebildet
und oft nicht kompetent für eine kriminalistisches
Ermittlungsverfahren und obendrein noch ganz klar parteiisch
sind. Mal vom Alter der „Straftäter“ mal ganz abgesehen.
Was willst Du mir damit sagen? Willst Du meine Äußerung zum Thema unterstützen oder wendest Du dich dagegen? Was glaubst Du wohl, warum ich die „Täterseite“ in Anführungszeichen gesetzt habe? Mir stinkt es als Jurist ganz gewaltig, wenn Kinderkram, und um nicht mehr und nicht weniger geht es hier, mit strafrechtlichen Begrifflichkeiten belegt wird und gefordert wird, Kinder wie Erwachsene zu behandeln.
…gerade weil auch eine Lehrerin
der Schule betroffen ist, zubilligen das Thema abschließen zu
können, nachdem es ausreichend erörtert worden ist.
Wenn die Lehrerin ihr Kind auf die gleiche Schule schickt, an
der sie auch Lehrerin ist, ist dies allerdings ausschließlich
ihr Problem, finde ich.
Das ist es ganz sicher, und ich habe an keiner Stelle etwas gegenteiliges behauptet. Es ging lediglich darum, die Sache auch mal aus der Sicht der anderen Seite zu sehen. Und wenn die beiden Dinge nun mal bei der Mutter/Lehrerin zusammenfallen, dann wird man sie aus ihrem Blickwinkel wohl kaum trennen können.
Ich würde das Thema nach offenbar ausgibiger Befassung mit den
Betroffenen jetzt wirklich als erledigt betrachten und es
nicht immer wieder aufwärmen.
Die Sache ist ja die, dass der Wahrheitsgehalt dessen, was die
Mädchen erzählt haben, öffentlich angezweifelt wurde, und zwar
durch die Lehrerin-Mutter. D. h. sie hat ihre Autorität an der
Schule dazu gebraucht, ihren Sohn zu unterstützen, und ihn so
darzustellen, als habe er immer recht, und ja gleichzeitig
dazu missbraucht, andere Kinder unglaubwürdig zu machen und zu
schwächen.
Meine Güte: Das ist so eine typisch deutsche Haltung: Fiat justitia pereat mundi. Hauptsache wir bekommen die perfekte Einzelfallgerechtigkeit, vollkommen unabhängig, welchen Kollateralschaden wir damit anrichten. Es gehört zum Erwachsenwerden auch dazu entscheiden zu lernen, wann einfach mal Schluss sein sollte, auch wenn man nicht die absolute Gerechtigkeit bekommen hat. Ob den Mädchen wirklich damit geholfen ist, wenn sie jetzt eine Lehrerin auf Dauer weiter beharken? Man sieht sich immer zweimal und es heißt nicht, dass man alles mit sich machen lassen muss, nur weil man mal strategisch denkt.
…
Ansonsten finde ich auch eine Lehrerin, die ganz
offensichtlich die Dinge falsch und zu gunsten ihres Sohnes
darstellt, nicht unbedingt gut für eine Schule ist, und es
wäre sehr gut, sie mal dazu zu zwingen, über ihre Einstellung
nachzudenken und mit sich selbst ins Reine zu kommen.
s.o. Mach dir doch nichts vor, man würde hier weit mehr Porzellan zerschlagen als man damit positiv erreichen könnte.
…
Eine ganz andere Frage stelle ich mir allerdings tatsächlich
in Bezug auf deine Tochter: Wie kommt es, dass eine
Neunjährige angeekelt vor dem Penis eines Gleichaltrigen
wegläuft? Denn mal ganz abgesehen davon, dass ich von dem
öffentlichen Schwanzvergleich auch nicht viel halte, sollten
Kinder in dem Alter doch wohl soweit aufgeklärt und im Umgang
mit dem anderen Geschlecht souverän sein, dass sie der bloße
Anblick eines Geschlechtsteils nicht derartig schockiert.
Wenn du eine solche Frage stellst, dann müsstest du aber doch
auch in Frage stellen, wieso manche Frauen weglaufen anstatt
etwas aufgeklärter und souveräner zu reagieren, wenn sie
einem gleichaltrigen Vorzeiger (Sittenstrolch) begegnen.
Das ist immerhin eine Straftat, und ich finde nicht, dass man
im Grundschulalter bei den Kindern durchgehen lassen sollte,
was nur wenige Jahre später als Straftat gilt.
Sorry, aber ich glaube, dir fehlen da einfach einige grundlegende juristische Kenntnisse. Warum haben wir wohl eine Strafmündigkeit in Deutschland? Doch wohl nur deshalb, weil in unserer Gesellschaft Konsens darüber herrscht, dass Kinder eben nicht wie Erwachsene zu behandeln sind. Und wie sieht es hier mit dem Vorsatz aus? Glaubst Du allen Ernstes einem Neunjährigen nachweisen zu können/wollen, dass er aus sexuellen Motiven gehandelt hat, wenn er seinem kleinen Mann mal die große Welt zeigt? Also hier kommen wir wirklich auf eine Ebene, wo es mir als Jurist schwer fällt ernst zu bleiben.
Wenn eine solche Zurschaustellung von einem Erwachsenen begangen wird, dann darf das Gegenüber selbstverständlich davon ausgehen, dass hier eine sexuelle Motivation vorliegt und ggf. Gefahr von weiteren Übergriffen droht, der es aus dem Weg zu gehen gilt (auch wenn Statistiken übrigens die Exibitionisten als nahezu vollkommen harmlos erkennt). Aber willst Du uns hier wirklich erzählen, dass von dem Neunjährigen hier mehr drohte?
Gruß vom Wiz