KFZ-Zulassung ohne Führerschein

Hallo,

kann ein Auto auf eine Person zugelassen werden, wenn diese Person nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist?

Also, prüft das Straßenverkehrsamt, wo derjenige einen Führerschein hat?

kann ein Auto auf eine Person zugelassen werden, wenn diese
Person nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist?

Hallo,

ja, natürlich.

Also, prüft das Straßenverkehrsamt, wo derjenige einen
Führerschein hat?

Nein wozu auch. Das interessiert nur die Kfz-Versicherung wegen der Berechnung der Prämie.

Gruß

Nostra

KFZ können auch auf Firmen und Vereine zugelassen werden, d.h. es muss nichtmal eine Person sein…
man kann auch einen LKW auf sich zulassen ohne den entsprechenden Führerschein zu haben…

Ja - auch auf Personen die keinen Führerschein haben kann das Fahrzeug zugelassen werden.

Allerdings gibt es im privaten Bereich bei Versicherungen einen Zuschlag wenn der Halter und der Versicherungsnehmer nicht identisch sind, bzw. wenn die Person ohne Führerschein auch als Versicherungsnehmer eingetragen werden soll - gibt es die Schadensfreiheitstufe 0 = meist 190 %

Gruß Merger

Allerdings gibt es im privaten Bereich bei Versicherungen
einen Zuschlag wenn der Halter und der Versicherungsnehmer
nicht identisch sind,

Das ist mir so auch bekannt

bzw. wenn die Person ohne Führerschein
auch als Versicherungsnehmer eingetragen werden soll - gibt es
die Schadensfreiheitstufe 0 = meist 190 %

Aber das würde doch voraussetzen, dass die Versicherung erstmal überprüft, ob ein Führerschein vorhanden ist?! Von der Versicherung bin ich das (auch bei einem Wechsel des Versichers) noch nie gefragt worden?

LG
Der Kater

Ein Hallo an den Kater,

Allerdings gibt es im privaten Bereich bei Versicherungen
einen Zuschlag wenn der Halter und der Versicherungsnehmer
nicht identisch sind,

Das ist mir so auch bekannt

bzw. wenn die Person ohne Führerschein
auch als Versicherungsnehmer eingetragen werden soll - gibt es
die Schadensfreiheitstufe 0 = meist 190 %

Aber das würde doch voraussetzen, dass die Versicherung
erstmal überprüft, ob ein Führerschein vorhanden ist?!

ich kenne zur Zeit kein deutsches Versicherungsunternehmen,
das nicht das Führerscheindatum beim Versicherungsantrag einträgt.

Wenn der Führerschein 3 Jahre besteht, gibt es normalerweise die Einstufung SF 1/2 - ansonsten SF 0.

In den meisten Fällen, wird allerdings das Fahrzeug über ein Elternteil versichert.

Von der
Versicherung bin ich das (auch bei einem Wechsel des
Versichers) noch nie gefragt worden?

Wann wurde der letzte Versichererwechsel durchgeführt ?
Meine Hinweise beziehen sich auf das Versicherungsjahr 2012

LG
Der Kater

Gruß Merger

bei meiner Versicherung aus Coburg ist der Beitrag identisch, egal ob der Halter Versicherungsnehmer ist oder nicht. Ein Kriterium (von vielen) für die Beitragshöhe ist der angegeben jüngste Fahrer…

bei meiner Versicherung aus Coburg ist der Beitrag identisch,
egal ob der Halter Versicherungsnehmer ist oder nicht.

falsch - nach heutiger Berechnung bei dem Versicherer aus Coburg,
gibt es eine Differenz (in dem von mir eingegebenen Beispiel 100 €) wenn als Fahrzeughalter das Kind eingetragen wird.

Hallo.

bei meiner Versicherung aus Coburg ist der Beitrag identisch,
egal ob der Halter Versicherungsnehmer ist oder nicht.

falsch - nach heutiger Berechnung bei dem Versicherer aus
Coburg,
gibt es eine Differenz (in dem von mir eingegebenen Beispiel
100 €) wenn als Fahrzeughalter das Kind eingetragen wird.

Auch, wenn man das Kind nur als Halter, nicht aber als Fahrer eingetragen wird? Hab das jetzt nicht nachgeprüft, aber mich wundert es etwas. Wenn Person A das Auto versichert und sich als alleinigen Fahrer angibt, welchen Einfluss kann es da haben, dass das Fahrzeug auf B zugelassen wird?

Sebastian.

Hallo,

es gibt den Fahrzeughalter, der dann auch im Fahrzeugbrief eingetragen wird. Das kann auch eine Firma und somit ein Firmenfahrzeug sein.
Dann gibt es den Fahrzeugführer, der als Verkehrsteilnehmer und nur dann eine gültige Fahrerlaubnis nachweisen muss.

Versicherungstechnisch gibt es sowohl bei den Prämien als auch in den Versicherungsbedingungen erhebliche Unterschiede.

Ohne den Nachweis einer Kfz-Versicherung ist es dem Fahrzeughalter nicht möglich, das Fahrzeug für den Straßenverkehr anzumelden.
Wer schließlich das Fahrzeug führt, das liegt in der Entscheidungsbefugnis des Halters, der sich aber immer vergewissern muss, ob der Fahrzeugführer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, wenn es das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führt.

mfg
mpu24

…aber mich wundert es etwas. Wenn Person A das Auto versichert und sich
als alleinigen Fahrer angibt, welchen Einfluss kann es da
haben, dass das Fahrzeug auf B zugelassen wird?

Hi,
ich frag jetzt mal nach dem Vorteil der abweichenden Halterschaft. Irgendeinen Grund wird das ja haben. Mal ein (sicherlich leicht überzeichnetes) Beispiel:

Opa > 80 Jahre, SF 32, Beitragssatz 20 % = Versicherungsnehmer.
Enkel, 18, Führerschein schon seit über zwei Wochen = Fahrzeughalter, Beitragssatz = 20%

Wer merkt was?

Gruß Keki

Hallo,

kann ein Auto auf eine Person zugelassen werden, wenn diese
Person nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist?

Ja, sogar Minderjährige konnen ein Fahrzeug auf sich zulassen.
http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerinfo/produkt…

Also, prüft das Straßenverkehrsamt, wo derjenige einen
Führerschein hat?

Nein.

Hallo

kann ein Auto auf eine Person zugelassen werden, wenn diese
Person nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist?

Firmen als juristische Personen sind bekanntlich generell nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Trotzdem können sie Fahrzeuge auf sich zulassen und z. B. ihren Angestellten als Geschäftswagen zur Verfügung stellen.

Also, prüft das Straßenverkehrsamt, wo derjenige einen
Führerschein hat?

Nein, also nicht. Weder wo, noch ob.

Gruß
smalbop

KFZ können auch auf Firmen und Vereine zugelassen werden, d.h.
es muss nichtmal eine Person sein…

Firmen und Vereine sind Personen. Sie sind lediglich keine natürlichen Personen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/21.html

Hallo.

…aber mich wundert es etwas. Wenn Person A das Auto versichert und sich
als alleinigen Fahrer angibt, welchen Einfluss kann es da
haben, dass das Fahrzeug auf B zugelassen wird?

Hi,
ich frag jetzt mal nach dem Vorteil der abweichenden
Halterschaft. Irgendeinen Grund wird das ja haben. Mal ein
(sicherlich leicht überzeichnetes) Beispiel:

Opa > 80 Jahre, SF 32, Beitragssatz 20 % =
Versicherungsnehmer.
Enkel, 18, Führerschein schon seit über zwei Wochen =
Fahrzeughalter, Beitragssatz = 20%

Also dann meldet man das Fahrzeug halt noch auf den Opa an und schon ist wieder Halter = Versicherungsnehmer. Und trotzdem kann der Enkel das Fahrzeug fahren…

Aber es ist doch trotzdem auch in deinem Beispiel Versicherungsnehmer != Fahrer, und das kostet natürlich erhöhten Beitrag bei so gut wie allen Versicherungen.

Wer merkt was?

Tut mir Leid, aber ich sehe nicht, wo der Vorteil liegen soll.

Sebastian.

also wir haben 5 KFZ bei der aus Coburg versichert, 3 davon bei der „24“ Variante, sind beide über 40 und drei Fahrzeuge haben jeweils den einen als Halter und den anderen als Versicherungsnehmer, und bei allen Fahrzeugen sind die Beiträge identisch…

Und vermutlich wurde keiner dieser Verträge im Jahr 2012 abgeschlossen.

Wir unterhalten uns nicht über Verträge die vor Jahren abgeschlossen wurden, sondern was heute möglich ist.

Die HUK wie auch die Huk 24 haben einen Beitragsrechner auf der Internet-Seite. Einfach die Daten eingeben und schon stellst Du fest,
dass es Beitragsunterschiede gibt, bei anderem Halter.

Also dann meldet man das Fahrzeug halt noch auf den Opa an und
schon ist wieder Halter = Versicherungsnehmer. Und trotzdem
kann der Enkel das Fahrzeug fahren…

Nein der Enkel darf das Auto nicht fahren, da er keinen Führerschein hat.

Bitte die Ursprungsfrage richtig lesen.

also ich hab grad eins unserer KFZ eingetragen und komm bei beiden Varianten auf 749.- Jahresprämie.

wenn ich jedoch statt

  • Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt (mein Fall)
    als Halter
  • Kind
    eingebe, dann sind es 80.- mehr.

es wird jedoch nicht nach dem Führerschein des Halters gefragt, sondern nur nach dem Datum des Führerscheinerwerbs des VN

Es spielt also in meinem Fall keine Rolle, ob der Lebenspartner im eigenen Haushalt nen Fühererschein hat, oder nicht…

also ich hab grad eins unserer KFZ eingetragen und komm bei
beiden Varianten auf 749.- Jahresprämie.

wenn ich jedoch statt

  • Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt (mein Fall)
    als Halter
  • Kind
    eingebe, dann sind es 80.- mehr.

Richtig - und nun schau dir noch einmal die Ursprungsfrage an.
Darin ist vom Enkel (nicht Lebenspartner) die Rede.

es wird jedoch nicht nach dem Führerschein des Halters
gefragt, sondern nur nach dem Datum des Führerscheinerwerbs
des VN

Auch richtig - das nach dem Führerscheindatum des Halters gefragt wird, hat auch niemand behauptet.