Kinderwunsch->Betrogen und jetzt keine Abtreibung?

Hi,

Die hormonellen und
emotio-
nalen Prozesse, die in einer Frau mit starkem Kinderwunsch
toben,
schränken die Frage ob sie komplett für ihr Handeln
eigenverant-
wortlich schuldig ist dratisch ein. Die Natur fordert ihren
Tribut und viele Frauen werden dann von ihren unterbewussten
Wünschen
gewaltig betrogen und belogen. Viele schaffen es dann nicht
mal mehr
die Pille täglich zu nehmen - ohne wirklichen Vorsatz dazu!

quasi das Pendant zum männlichen „wir müssen unsere Gene streuen“ LOL

Selten so einen Schwachsinn gelesen :smile:

Gruß
Steffie

(bald 28 :smiley:)

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Hallo,

ich befürchte, dass, wenn du dich für ein Leben mit diesem Kind entscheidest, auch den leiblichen Vater des Kindes in dein Leben einbauen musst, denn dieser wird vermutlich seine Rechte auf sein Kind geltend machen.

Ich persönlich habe überhaupt kein Verständnis für diese (28 jährig.!) Frau, denn sie hat sich offensichtlich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht, in welch unglücklichem Umfeld dieses (arme) Kind aufwachsen muss.

Ich halte diese Frau für äußerst verantwortungslos und somit wäre für mich auch eine gemeinsame Zukunft ausgeschlossen.

Liebe Grüße und alles Gute!

lilli

Hi

Sie bereut ihren Fehler des Fremdgehens sehr und sagt sie
macht alles um wieder eine gemeinsame Zukunft zu haben.

scheinbar eben doch nicht alles. Sie sollte so was nicht sagen oder FAST alles sagen. Entweder nur ein Formulierungsfehler oder eben nicht.

So platzt die Vision der Gartenzwergidylle, und bald wird die Frage sein: wer bekommt den Hund?

Du jedenfalls hast nicht viel Auswahl.

Akzeptier sie mit dem Fremd-Ansatz, kann klappen, kann schief gehen, könnte es aber auch wenn’s deins wär.

Zwing sie zur Abtreibung, dann hast du deinen Willen und Ihren gebrochen, vielleicht klappts und der Zombie bleibt bei dir, oder aber auch nicht, weil damit wirst du sie nicht für dich begeistern.

Schmeiss sie raus und verabschiede dich von deiner Traumidylle. Dann biste erstmal mies drauf.

Geh ne Beziehung zu dem Kerl ein mit dem sie dich betrogen hat, damit triffst du sie am meisten.

A

Ja ich bin sicher :wink:

Meine freundin ist kleinkinder Erzieherin und ich hab die studie gesehen :wink: klar mit 35 ist die wahrscheindlichkeit noch grösser, kommt halt darauf an ab wann man sagt die wahrscheindlichkeit ist gross. Ich sag nur das die wahrscheindlichkeit rasant zunimmt ab 30. Und das risiko einer fehlgeburt deutlich ansteigt.

Abend!

Da machst du es dir verdammt leicht.

Nein, ich bin in einigen Dingen nur sehr konsequent.

Die hormonellen und emotionalen Prozesse, die in einer Frau mit
starkem Kinderwunsch toben, schränken die Frage ob sie komplett für
ihr Handeln eigenverantwortlich schuldig ist dratisch ein.

Nochmal nein, ein erwachsener Mensch ist für sein tun verantwortlich.
Selbst wenn die besagte Dame wirklich unzurechnungsfähig wäre,
dann wäre sie trotzdem keine akzeptable Partnerin mehr für mich.

Die Natur fordert ihren Tribut und viele Frauen werden dann von
ihren unterbewussten Wünschen gewaltig betrogen und belogen. Viele
schaffen es dann nicht mal mehr die Pille täglich zu nehmen - ohne
wirklichen Vorsatz dazu!

Du meinst wir Männer dürfen auch mal so ein wenig vergewaltigend
rumlaufen, weil die Hormone gerade mal wieder drücken.

Nee sorry, es mag Leute geben die sowas glauben/akzeptieren ich
tue das nicht!

Klar ist sie in erster Linie verantwortlich … aber durch sein
Verhalten vorher hat er aus ihr letztlich eine Zeitbombe gemacht.

Jetzt ist er auf einmal auch noch schuld das sie sich ein Kind
machen läßt.

Man kann sich auch sehr viel einreden!

Stefan

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Paragraph 218 (2)
Lieber Manuel,

ich persönlich habe kein Verständnis für Frauen, die auf Biegen und Brechen ihren Kinderwunsch umsetzen, aber sei vorsichtig und lies Dir den Paragraph 218 (2) gut durch:

_In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
  2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht_

Überleg Dir also gut, was Du warum und wofür unternimmst!

Viele Grüße

Kathleen

Hallo,

vorsichtig und lies Dir den Paragraph 218 (2) gut durch:

Überleg Dir also gut, was Du warum und wofür unternimmst!

ich verstehe den Einwand nicht. Erklär mal, bitte.

.m

Hi,

_In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer
Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
  2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren
    Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht_

naja, er hat ja nun nicht gedroht ihr das Kind aus dem Bauch zu prügeln oder ihr sonstwas anzutun…

Gruß
Steffie

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Hi,

Wer von euch denkt eigentlich mal an das Kind?

diesen Satz kann ich einfach nicht mehr hören. Wer denkt
eigentlich mal an das Kind? Was kann das Kind dafür?

hier gehts um ein Leben und nicht um einen Gummiball.
Natürlich ist die Frau in dem so geschilderten Fall im Unrecht,
trotzdem sollten die Beiden sich mal zusammen setzen und darüber nachdenken was für einen Affenzirkus sie da veranstalten.
Was du sagst ist schon richtig, aber im Grunde wird hier fahrlässig mit dem Leben eines Ungeborenen gespielt.
Abgesehen davon ist es immer easy für einen Mann zu sagen : „Abtreibung!“ Nichts leichter als das. Er muß sie ja nicht machen.Er hat nicht den Schlauch zwischen den Beinen und hört das Gräusch wie das Kind da rausgesaugt wird.Er muß auch nicht mit den Gefühlen kämpfen die durch die Hormone verursacht werden und dem schlechten Gewissen, ganz zu schweigen von möglichen gesundheitlichen Folgen.Oh ja, so easy.
Wenn sie das Kind alleine großziehen will dann soll sie es tun.Er ist nicht der Vater und sie hat ihn sowieso betrogen.
Gruß,
Claudette

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Hallo Malte,

ich verstehe den Einwand nicht. Erklär mal, bitte.

wenn die Dame dieses Kind will, der Herr aber kein Kuckucksei ins Nest gelegt wissen möchte, ist sein „Wunsch“ bezüglich Abtreibung vor dem Gesetz schon grenzwärtig! Jedenfalls dann, wenn er sie gegen ihren Willen zur Abtreibung „nötigt“.

Ist nun einmal so!

Viele Grüße

Kathleen

Hallo Steffie,

naja, er hat ja nun nicht gedroht ihr das Kind aus dem Bauch
zu prügeln oder ihr sonstwas anzutun…

die (2) bezog auf den Paragraphen, nicht auf den Unterpunkt!!!

gegen den Willen der Schwangeren handelt

Es reicht schon eine „Nötigung“ zur Abtreibung. Dies ist natürlich auslegbar, aber nun einmal Fakt!

Wollte ich nur zu Bedenken geben.

Gruß

Kathleen

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Hallo,

ich verstehe den Einwand nicht. Erklär mal, bitte.

wenn die Dame dieses Kind will, der Herr aber kein Kuckucksei
ins Nest gelegt wissen möchte, ist sein „Wunsch“ bezüglich
Abtreibung vor dem Gesetz schon grenzwärtig!

nein, ist er überhaupt nicht. Der Mann kann wünschen, was er will.

Jedenfalls dann, wenn er sie gegen ihren Willen zur Abtreibung „nötigt“.

Eine Nötigung wird nicht nach §218 StGB bestraft, sodass selbst für diesen Fall Dein Hinweis schlicht falsch ist. Hier wäre(!) §240 StGB interessant, und der sagt noch dazu, daß Nötigung nur dann vorliegt, wenn jemand „mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel“ zu etwas zwingt.

Ist nun einmal so!

Nein, ist nicht so. Was vor allem NICHT so ist, ist daß hier irgendwelche Hinweise zu erkennen sind, daß der Fragesteller auch nur in eine solche Richtung denkt (ganz im Gegenteil).

Deshalb empfinde ich Deinen Hinweis als etwas unpassend, ehrlich gesagt.

.m

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Hi Manuel,

es wurde ja fast alles schon gesagt.
Eines fiel mir noch ins Auge:

Sie will das Kind auch alleine Aufziehen.

Nicht, sie würde das Kind auch alleine aufziehen, wenn du sie verlässt, sondern sie will es alleine aufziehen?!?

Dann sind die Würfel ja bereits gefallen!

Dir dennoch alles Gute!
jeanne

Hi,

Eines fiel mir noch ins Auge:

Sie will das Kind auch alleine Aufziehen.

ich lese das eher so:

Sie will das Kind auch alleine Aufziehen.

Dann sind die Würfel ja bereits gefallen!

Das jedoch sind imho sowieso, ja.

Gruß,

Malte

Hallo Malte,

noch einmal: Ich gebe nur einen Gesetzestext wieder, der mir auch im Umgang im Bekanntenkreis nicht ganz fremd ist:

gegen den Willen der Schwangeren handelt

nein, ist er überhaupt nicht. Der Mann kann wünschen, was er
will.

Natürlich kann er wünschen, was er will!

Eine Nötigung wird nicht nach §218 StGB bestraft, sodass
selbst für diesen Fall Dein Hinweis schlicht falsch ist. Hier
wäre(!) §240 StGB interessant, und der sagt noch dazu, daß
Nötigung nur dann vorliegt, wenn jemand „mit Gewalt oder durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel“ zu etwas zwingt.

Neee, der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches im Allgemeinen rechtswidrig. Und der Absatz (2) sagt klar aus, wenn dieser gegen den Willen der Schwangeren stattgefunden hat.

Nein, ist nicht so. Was vor allem NICHT so ist, ist daß hier
irgendwelche Hinweise zu erkennen sind, daß der Fragesteller
auch nur in eine solche Richtung denkt (ganz im Gegenteil).

Hmmmm, die Abtreibung ist Bestandteil seines Betreffs?!

Deshalb empfinde ich Deinen Hinweis als etwas unpassend,
ehrlich gesagt.

Warum? Weil ich einen jungen Mann darauf hinweise, dass es per Gesetz auch nicht so ohne Weiteres möglich ist, eine Abtreibung zu wünschen, wenn die Frau das Kind will???

Stopp! Versteh mich nicht falsch: Es geht hier nicht um Moral. Ich habe das schon hinter mir und bin seit 10 Jahren sterilisiert! :smile:

Viele Grüße

Kathleen

Hallo,

noch einmal: Ich gebe nur einen Gesetzestext wieder, der mir
auch im Umgang im Bekanntenkreis nicht ganz fremd ist:

scheinbar ist er das doch noch zu sehr:

gegen den Willen der Schwangeren handelt

Davor fehlt das „Wer eine Schwangerschaft abbricht“. Dein Zitat bezieht sich auf Zwangsabtreibungen, nicht auf Nötigungen.

Das bedeutet, es geht hier um Handlungen, die den Abbruch unmittelbar zur Folge haben, und ganz ausdrücklich NICHT um eine Nötigung dazu. Die wäre zwar auch strafbar, aber NICHT nach §218, sondern eben nach §240, der diesem Thema sogar einen eigenen Satz widmet:

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Eine Nötigung wird nicht nach §218 StGB bestraft, sodass
selbst für diesen Fall Dein Hinweis schlicht falsch ist. Hier
wäre(!) §240 StGB interessant, und der sagt noch dazu, daß
Nötigung nur dann vorliegt, wenn jemand „mit Gewalt oder durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel“ zu etwas zwingt.

Neee, der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach §
218 des Strafgesetzbuches im Allgemeinen rechtswidrig. Und der
Absatz (2) sagt klar aus, wenn dieser gegen den Willen der
Schwangeren stattgefunden hat.

218 bestraft aber nur den, der den Abbruch durchführt.

Nein, ist nicht so. Was vor allem NICHT so ist, ist daß hier
irgendwelche Hinweise zu erkennen sind, daß der Fragesteller
auch nur in eine solche Richtung denkt (ganz im Gegenteil).

Hmmmm, die Abtreibung ist Bestandteil seines Betreffs?!

Ja und? Der - auch explizit so formulierte - Wunsch nach einer Abtreibung, selbst, wenn ihm mit Ankündigung entsprechender Konsequenzen („wenn nicht verlasse ich Dich“) Nachdruck verliehen wird, ist noch nicht mal entfernt irgendwie juristisch relevant.

Deshalb empfinde ich Deinen Hinweis als etwas unpassend,
ehrlich gesagt.

Warum? Weil ich einen jungen Mann darauf hinweise, dass es per
Gesetz auch nicht so ohne Weiteres möglich ist, eine
Abtreibung zu wünschen, wenn die Frau das Kind will???

Nochmal: Es ist jederzeit und ohne Einschränkung möglich, so etwas zu wünschen. Nur machen muss sie’s deshalb halt nicht, und der Doc auch nicht :smile:

Aber der Gehörnte darf flehen, schreien, bitten, betteln, schmeicheln, überreden und sogar wortlos einfach abhauen, wenn er das möchte. Ganz legal. Nur Gewalt (oder erwähntes „Übel“) anwenden oder androhen, das darf er nicht, und davon war hier auch nicht ein einziges Fünkchen zu lesen.

Gruß,

Malte

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Mein lieber Malte,

ich bin kein Jurist - habe das „genötigt“ auch bewusst in Anführungsstrichen gesetzt, aber ich versteh jetzt gerade Deine Tirade nicht.

Davor fehlt das „Wer eine Schwangerschaft abbricht“.
Dein Zitat bezieht sich auf Zwangsabtreibungen, nicht auf
Nötigungen.

Stopp! Wann fängt „Zwang“ an? Den Begriff „Nötigung“ habe ich ja eben schon aufgehoben, daher gehe ich darauf nicht mehr näher ein (das überlasse ich den Juristen). :smile:

218 bestraft aber nur den, der den Abbruch durchführt.

Nein, nicht mehr!

Ja und? Der - auch explizit so formulierte - Wunsch nach einer
Abtreibung, selbst, wenn ihm mit Ankündigung entsprechender
Konsequenzen („wenn nicht verlasse ich Dich“) Nachdruck
verliehen wird, ist noch nicht mal entfernt irgendwie
juristisch relevant.

Doch, das ist leider so! Und wie erwähnt - um Moral geht es mir hier überhaupt nicht.

Nochmal: Es ist jederzeit und ohne Einschränkung möglich, so
etwas zu wünschen. Nur machen muss sie’s deshalb halt nicht,
und der Doc auch nicht :smile:

Dieser Gesetzestext ist nicht für Frauen „geschaffen“ worden, die wissen, was sie wollen - sondern für die, die eben unsicher sind und sich leicht von den Erzeugern beeinflussen lassen.

Aber der Gehörnte darf flehen, schreien, bitten, betteln,
schmeicheln, überreden und sogar wortlos einfach abhauen, wenn
er das möchte. Ganz legal. Nur Gewalt (oder erwähntes „Übel“)
anwenden oder androhen, das darf er nicht, und davon
war hier auch nicht ein einziges Fünkchen zu lesen.

Hallo? Noch einmal: Ich habe hier nur eine Gesetzeslage wiedergegeben, bin in keiner Weise auf die Moral-Schiene abgedrifftet - daher versteh ich Dich gerade überhaupt nicht.

Getröstet wurde er doch schon genug - ich wollte nur noch eine andere Perspektive erwähnen.

Viele Grüße aus dem Norden

Kathleen

Es ist nicht so dass ich keine Kinder will. Ich will nur meine Eigenen

Wieso bist Du denn so sicher, dass das Kind nicht von Dir ist ?

Hi,

wäre mir das passiert hätte ich zu ihr gesagt:

Ja, dann geh mal zu dem Vater deines Kindes und sag ihm daß du von ihm schwanger bist. Soll ich dich vielleicht begleiten, als brüderlicher Freund?

Könnte ja sein daß derjenige etwas ausrastet.

Aber eine Beziehung mit dieser Frau dann weiter fortzuführen käme für mich nicht in den Sinn. Ich würde also evt. versuchen daß sie mit dem leiblichen Vater eine Beziehung eingehen kann sofern Beide wollen.

Ansonsten wäre sie dann wohl alleinerziehend.

Das mag jetzt für dich alles etwas „hartherzig“ klingen aber von Ihrer
Seite aus hat sie sehr egoistisch und mit wenig Verantwortungsgefühl gehandelt. Wenn sie dich wirklich lieben würde HÄTTE sie sicherlich anders gehandelt TROTZ unterbewußter evolutionsgesteuerter Antriebe.

Sonst müßte ja jede Frau bis zu ihrem 30. ein Kind haben müssen:smile:

Ansonsten kannst du ihr ja gerne als Freund im freundschaftlichen Sinne erhalten bleiben :wink:)

Liebe Grüße,

Ralf

Hallo,

ich bin kein Jurist - habe das „genötigt“ auch bewusst in
Anführungsstrichen gesetzt, aber ich versteh jetzt gerade
Deine Tirade nicht.

Tirade? Ich versuche Dir lediglich zu erklären, daß das, was Du da schreibst a) falsch ist und b) kein guter HInweis an einen jungen Mann, der’s grad eh schon schwer genug hat.

Stopp! Wann fängt „Zwang“ an?

Zwang fängt da an, wo eine Maßnahme, in diesem Fall der Schwangerschaftsabbruch, gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt wird.

Bestraft nach §218 wird laut Gesetzestext der, „Wer eine Schwangerschaft abbricht“. Das ist im Normalfall ein Arzt, kann aber auch jemand sein, der in der Gebärmutter herumstochert. Gegen DEN und nur gegen den richtet sich dieser § - gegen den, der durch Tat die Schwangerschaft abbricht. Wenn jemand beeinflusst, bricht er die Schwangerschaft ja nicht ab, deshalb kann der § ihn nicht betreffen.

218 bestraft aber nur den, der den Abbruch durchführt.

Nein, nicht mehr!

Doch. Das Gesetz ist da sehr eindeutig. Es berücksichtigt sogar den Fall, daß eine Schwangere selbst zur Stricknadel greift (mit etwas milderer Strafe).

Ja und? Der - auch explizit so formulierte - Wunsch nach einer
Abtreibung, selbst, wenn ihm mit Ankündigung entsprechender
Konsequenzen („wenn nicht verlasse ich Dich“) Nachdruck
verliehen wird, ist noch nicht mal entfernt irgendwie
juristisch relevant.

Doch, das ist leider so! Und wie erwähnt - um Moral geht es
mir hier überhaupt nicht.

Nein, das ist eben nicht so.

Dieser Gesetzestext ist nicht für Frauen „geschaffen“ worden,
die wissen, was sie wollen - sondern für die, die eben
unsicher sind und sich leicht von den Erzeugern beeinflussen
lassen.

Noch falscher. §218 ist ausschließlich zum Schutz des ungeborenen Lebens geschaffen worden. Das Wohl der Frau steht dabei nicht im Vordergrund.

Hallo? Noch einmal: Ich habe hier nur eine Gesetzeslage
wiedergegeben, bin in keiner Weise auf die Moral-Schiene
abgedrifftet - daher versteh ich Dich gerade überhaupt nicht.

Du hast die Gesetzeslage bloß falsch wiedergegeben, das ist der Punkt, und ich hab Dich lediglich korrigiert.

Eine „Beeinflussung“ ist vollkommen legal, sofern sie eben nicht eine Nötigung nach §240 StGB darstellt (oder gegen einen anderen § verstösst).

Solltest Du immer noch anderer Meinung sein, selbst nach Lektüre der Gesetzestexte, wäre ich Dir dankbar für Quellen, Belege, Urteile - irgendwas. Es geht mir hier nicht darum, bloß recht zu haben. Ich bin kein Jurist, aber mich interessiert Strafrecht, und Deine Interpretation bekomme ich nicht mit dem Gesetzestext und meinem (durchaus lückenhaften) Wissen um die Auslegung desselben zusammen.

Gruß,

Malte

PS: Ich finde dieses Thema wichtig und hacke deshalb so darauf herum, weil ich denke, daß es entschiedend für den Fragesteller ist, daß ihm bewusst wird, daß er für sich(!) völlig frei entscheiden kann, welchen Umgang mit der Situation durch die Frau er hinnimmt und welchen nicht.

Er darf denken und auch sagen, daß er für den Fall der Fortsetzung der Schwangerschaft die Beziehung beenden möchte - moralisch und auch rechtlich darf er das. Alles andere, und auch die Suggestion, er müsse sich diesbzgl. zurückhalten, vermittelt lediglich, daß er diese Sache mittragen muss.

Das soll jetzt kein Exkurs in die Moral sein, von der Du ja nicht schreibst, nur eine Erklärung, warum ich immer noch nicht Ruhe gebe :wink:

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