Hallo,
ich bin kein Jurist - habe das „genötigt“ auch bewusst in
Anführungsstrichen gesetzt, aber ich versteh jetzt gerade
Deine Tirade nicht.
Tirade? Ich versuche Dir lediglich zu erklären, daß das, was Du da schreibst a) falsch ist und b) kein guter HInweis an einen jungen Mann, der’s grad eh schon schwer genug hat.
Stopp! Wann fängt „Zwang“ an?
Zwang fängt da an, wo eine Maßnahme, in diesem Fall der Schwangerschaftsabbruch, gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt wird.
Bestraft nach §218 wird laut Gesetzestext der, „Wer eine Schwangerschaft abbricht“. Das ist im Normalfall ein Arzt, kann aber auch jemand sein, der in der Gebärmutter herumstochert. Gegen DEN und nur gegen den richtet sich dieser § - gegen den, der durch Tat die Schwangerschaft abbricht. Wenn jemand beeinflusst, bricht er die Schwangerschaft ja nicht ab, deshalb kann der § ihn nicht betreffen.
218 bestraft aber nur den, der den Abbruch durchführt.
Nein, nicht mehr!
Doch. Das Gesetz ist da sehr eindeutig. Es berücksichtigt sogar den Fall, daß eine Schwangere selbst zur Stricknadel greift (mit etwas milderer Strafe).
Ja und? Der - auch explizit so formulierte - Wunsch nach einer
Abtreibung, selbst, wenn ihm mit Ankündigung entsprechender
Konsequenzen („wenn nicht verlasse ich Dich“) Nachdruck
verliehen wird, ist noch nicht mal entfernt irgendwie
juristisch relevant.
Doch, das ist leider so! Und wie erwähnt - um Moral geht es
mir hier überhaupt nicht.
Nein, das ist eben nicht so.
Dieser Gesetzestext ist nicht für Frauen „geschaffen“ worden,
die wissen, was sie wollen - sondern für die, die eben
unsicher sind und sich leicht von den Erzeugern beeinflussen
lassen.
Noch falscher. §218 ist ausschließlich zum Schutz des ungeborenen Lebens geschaffen worden. Das Wohl der Frau steht dabei nicht im Vordergrund.
Hallo? Noch einmal: Ich habe hier nur eine Gesetzeslage
wiedergegeben, bin in keiner Weise auf die Moral-Schiene
abgedrifftet - daher versteh ich Dich gerade überhaupt nicht.
Du hast die Gesetzeslage bloß falsch wiedergegeben, das ist der Punkt, und ich hab Dich lediglich korrigiert.
Eine „Beeinflussung“ ist vollkommen legal, sofern sie eben nicht eine Nötigung nach §240 StGB darstellt (oder gegen einen anderen § verstösst).
Solltest Du immer noch anderer Meinung sein, selbst nach Lektüre der Gesetzestexte, wäre ich Dir dankbar für Quellen, Belege, Urteile - irgendwas. Es geht mir hier nicht darum, bloß recht zu haben. Ich bin kein Jurist, aber mich interessiert Strafrecht, und Deine Interpretation bekomme ich nicht mit dem Gesetzestext und meinem (durchaus lückenhaften) Wissen um die Auslegung desselben zusammen.
Gruß,
Malte
PS: Ich finde dieses Thema wichtig und hacke deshalb so darauf herum, weil ich denke, daß es entschiedend für den Fragesteller ist, daß ihm bewusst wird, daß er für sich(!) völlig frei entscheiden kann, welchen Umgang mit der Situation durch die Frau er hinnimmt und welchen nicht.
Er darf denken und auch sagen, daß er für den Fall der Fortsetzung der Schwangerschaft die Beziehung beenden möchte - moralisch und auch rechtlich darf er das. Alles andere, und auch die Suggestion, er müsse sich diesbzgl. zurückhalten, vermittelt lediglich, daß er diese Sache mittragen muss.
Das soll jetzt kein Exkurs in die Moral sein, von der Du ja nicht schreibst, nur eine Erklärung, warum ich immer noch nicht Ruhe gebe