Kündigungsschutzklage trotz Werksschließung

Hallo,

angenommen ein Arbeitnehmer (und alle anderen Kollegen der Firma) erhält die Kündigung mit Sozialplan und Abfindung: muß er - trotz definitiver Werksschließung und hieraus resultierender Kündigung - eine Kündigungsschutzklage einreichen, damit die Abfindung beim (eventuellen) Arbeitslosengeld NICHT angerechnet wird???

Das Werk wird in dem Fall definitiv geschlossen also gibt es ja keine andere Möglichkeit?

Und wenn der Arbeitnehmer zum 31.07.09 gekündigt wird und er ab dem 01.05.09 freigestellt wird (Werk schließt definitiv zum 31.05.09) - gilt das als verkürzte Kündigungsfrist???

Danke vorab für Infos!

Hi!

Muss er - trotz definitiver Werksschließung und hieraus resultierender Kündigung - eine Kündigungsschutzklage einreichen, damit die Abfindung beim (eventuellen) Arbeitslosengeld NICHT angerechnet wird?

Nein. Einziges Kriterium, ob eine Abfindung angerechnet wird oder nicht, ist und bleibt, ob die Kündigungsfrist zum Ende des _Beschäftigungs_verhältnisses eingehalten wurde! Auch eine Kündigungsschutzklage (erst recht bei diesen Verhältnissen) ist hier unerheblich.

Und wenn der Arbeitnehmer zum 31.07.09 gekündigt wird und er ab dem 01.05.09 freigestellt wird (Werk schließt definitiv zum 31.05.09) - gilt das als verkürzte Kündigungsfrist?

Zum Thema widerrufliche/unwiderrufliche Freistellung siehe einen Archiv-Thread ab hier: /t/anrechnung-abfindung-auf-arbeitslosengeld/5102134/3

Gruß
Liza

Hi!

Muss er - trotz definitiver Werksschließung und hieraus resultierender Kündigung - eine Kündigungsschutzklage einreichen, damit die Abfindung beim (eventuellen) Arbeitslosengeld NICHT angerechnet wird?

Nein. Einziges Kriterium, ob eine Abfindung angerechnet wird
oder nicht, ist und bleibt, ob die Kündigungsfrist zum Ende
des _Beschäftigungs_verhältnisses eingehalten wurde! Auch
eine Kündigungsschutzklage (erst recht bei diesen
Verhältnissen) ist hier unerheblich.

Hallo, es herrscht bei mir noch etwas Verwirrung :smile:
der Arbeitnehmer hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
Ihm wurde Ende April zum 31.07.09 gekündigt. In der Kündigung steht die Abfindungssumme drin.
Zusätzlich wird der AN (und auch die Kollegen) ab dem 01.05.09 freigestellt.
Das wäre ja dann das Ende vom BESCHÄFTIGUNGSverhältnisses.

Frage:
Hätte der Arbeitgeber da praktisch 3 Monate VOR dem 01.05.09 (also vor der Freistellung und somit vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses kündigen müssen??
Sorry, aber irgendwie hab ich momentan ein Problem, diese ganze Sache zu verstehen…

Danke dennoch für die Mühe!!!

Hi!

der Arbeitnehmer hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Ihm wurde Ende April zum 31.07.09 gekündigt. In der Kündigung steht die Abfindungssumme drin.

Das verhindert schon mal eine Sperrzeit. :smile:

Zusätzlich wird der AN (und auch die Kollegen) ab dem 01.05.09 freigestellt. Das wäre ja dann das Ende vom BESCHÄFTIGUNGSverhältnisses.

Wenn die Freistellung UNWIDERRUFLICH ist, ist der 30.04.09 in der Tat der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses – und die Kündigungsfrist wäre nicht eingehalten.
Ist die Freistellung ab 01.05.09 aber WIDERRUFLICH, endet das Beschäftigungsverhältnis erst am 31.07.09.

Hätte der Arbeitgeber da praktisch 3 Monate VOR dem 01.05.09 (also vor der Freistellung und somit vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses kündigen müssen??

Arbeitsrechtlich ist (meines Erachtens) die Kündigung (auch bei unwiderruflicher Freistellung) nicht zu beanstanden, weswegen eine Beschreitung des Rechtsweg vermutlich auch erfolglos bleiben würde (ggf. nochmal im Brett „Arbeitsrecht“ nachfragen"!)

Sozialversicherungsrechtlich jedoch hätte, um eine Abfindungsanrechnung zu vermeiden, die Kündigung bereits Ende Januar erfolgen müssen, sofern die Freistellung ab 01.05. UNwiderruflich ist.
Nochmal: Bei widerruflicher Freistellung würde die Abfindung nicht angerechnet.

Gruß
Liza

Hallo Liza!

tausend Dank nochmal!

Habe eben erfahren, daß die Freistellung für den AN widerruflich sein wird!

Also ist/wird alles super laufen!
Keine Sperrzeit und keine Anrechnung der Abfindung!!!

Aber hoffentlich findet der AN zum 01.08.09 einen neuen Job!!!

DAs ist im Endeffekt das Wichtigste!!!

Danke nochmal!!!

TERRY

Hi!

tausend Dank nochmal!

Bitte! Gern geschehen.

Habe eben erfahren, dass die Freistellung für den AN widerruflich sein wird!

Na, das ist ja dann (unter diesen Umständen) wirklich das Optimum!

Aber hoffentlich findet der AN zum 01.08.09 einen neuen Job!

Dafür wünsche ich dem fiktiven AN viel Glück! :wink:

LG
Liza