Hallo,
vielen Dank, aber die von Dir verlinkten Gesetzestexte sagen
genau
nichts über die Rückzahlungsbefreiung von in der Vergangenheit
er-
brachten Sozialleistungen bei GruSi gem. SGB XII aus.
solche Gesetzestexte wirst du auch für deine Fallkonstellation nicht finden. Für eine Rückzahlungsbefreiung braucht es begriffsnotwendig
zunächst mal eine Rückzahlungspflicht. Ohne Pflicht kann es natürlich auch keine Befreiung von einer solchen geben.
Es gibt aber keine Pflicht zur Rückzahlung rechtmäßig erbrachter Sozialhilfeleistungen, ausser in Fällen von Darlehen, zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und noch einiger Fälle, die auf den von Dir skizzierten Fall aber nicht zutreffen. Häufigster Fall dürfte die Erbringung von Sozialleistungen trotz Einkommen und Vermögen sein, was aber erst nach Erhalt des Lottogewinns der Fall wäre. Vorher erbrachte Leistungen wären rechtmäßig erlangt und daher nicht zurückzuzahlen (= keine Pflicht, daher keine Befreiung erforderlich).
Warauf könnte sich denn Deiner Meinung nach eine Rückzahlungspflicht gründen? Vielleicht hast Du ja eine Konstellation im Kopf, die Du noch nicht beschrieben hast.
Gruß
cosis