Sozialhilfe bei Lottogewinn

Hallo.
Bei uns in der Nachbarschaft bezieht ein Mann ca 15 Jahre Stütze. Nun hat er ang. im Lotto ca 100000 € gewonnen. Stammtischfragen. : Daß er weiterhin keine Stütze mehr bekommt, dürfte klar sein. aber, muß er irgend einen Betrag zurückzahlen ? Und wie ist es, wenn er das Geld wieder verjubelt hat, bekommt er dann erneut wieder Unterstützung?.
Vielen Dank, für Antworten im Voraus.
MFG
Josef

Ist doch schön, wenn man sonst nichts Wichtiges zu bereden hat…

aber, muß er irgend einen Betrag
zurückzahlen ?

Nein.

Und wie ist es, wenn er das Geld wieder
verjubelt hat, bekommt er dann erneut wieder Unterstützung?.

Ja. Wenn das aber auffälig schnell ausgegeben wird, wird das Amt natürlich Nachforschungen anstellen.

So, jetzt könnt ihr ja über die Gerechtigkeit und den Sinn unseres Sozialstaates diskutieren! :wink:

Hallo,

sind die Besucher gelandet ??..:smile:)

Also das ein wirklich Bedürftiger tatsächlich mal einen Lottogewinn in solch einer Höhe erhalten haben sollte,halte ich genauso für wahrscheinlich wie das sich die am Montag im TV gezeigten Besucher tatsächlich auf der Erde befinden…:smile:

Ansonsten ist es nämlich wie immer im Leben…die,die ohnehin schon haben,bekommen auch noch dazu…

Re^2: Sind die Besucher gelandet ??..:smile:
Hallo,
das Phänomen scheint sogar immer häufiger aufzutreten, hatten wir ja gerade erst :smile:

/t/lottogewinn-grundsicherung-zurueckzahlen/6511348/2

@ Josef Müller: bitte vor dem Fragen die Suchfunktion benutzen.

Gruß
cosis

Hallo,

So, jetzt könnt ihr ja über die Gerechtigkeit und den Sinn
unseres Sozialstaates diskutieren! :wink:

…aber bitte nicht in diesem Brett :smile:

Gruß
cosis

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Danke für Eure Antworten.
Gruß Josef

Hallo

muß er irgend einen Betrag zurückzahlen ?

Ggf. die Leistung, die er bereits am Ende des Vormonats erhalten hat für den Monat , in dem ihm nun das Lottogewinn-Einkommen auf’s Konto zufließt und somit hilfebedarfsmindernd zu berücksichtigen ist. Ansonsten nur, wenn aus anderen Gründen irgendeine Rückzahlungspflicht gegenüber dem Leistungsträger besteht (z.B. weil die Leistung nur auf Darlehnsbasis gezahlt wurde).

Und wie ist es, wenn er das Geld wieder verjubelt hat, bekommt er dann erneut wieder Unterstützung?

Bei einer Neuantragsstellung würde seine Bedürftigkeit erneut überprüft würden. Für Vermögen wären gewisse Schon- bzw. Freibeträge zu berücksichtigen (falls ALG2 nach SGB II: http://hartz.info/index.php?topic=25.0 )

LG